
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1918
Abgabe von Strümpfen an Minderbemittelte in Opladen
Opladen. Abgabe von Strümpfen. Der Stadtver-
waltung sind Kinderstrümpfe für die minderbemittelte Bevölkerung
zugewiesen worden. Mit dem Verkauf wird in den nächsten Tagen
in den Geschäften begonnen. Die Preise stellen sich wie folgt: Größe 1
das Paar 1,71 M[ar]k, Größe 2: 1,80 M[ar]k, Größe 3: 2,07 M[ar]k, Größe 4:
2,30 M[ar]k, Größe 5: 2,48 M[ar]k, Größe 6: 2,66 M[ar]k, Größe 7: 2,87 M[ar]k,
Größe 8: 3,07 M[ar]k, Größe 9: 3,25 M[ar]k. Abgegeben wird nur an
Opladener Bürger gegen Vorlage der Brotkarte, eines Bezugsscheines
und einer Bescheinigung der Stadtverwaltung, daß der Inhaber zum
Ankauf der Strümpfe zugelassen ist. Diese Bescheinigungen werden
während der Vormittags-Dienststunden im Verwaltungsgebäude
Düsseldorferstraße 28, Zimmer 6, ausgestellt. In den gleichen Ge-
schäften werden unter denselben Bedingungen bis auf weiteres auch
noch Frauenstrümpfe abgegeben. Nähere Auskunft erteilt das
Bürgermeisteramt.