Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917
Verurteilung von Bürgern wegen Zuwiderhandlung gegen die Regelung des Verkehrs mit Milch und Speisefetten
Bekanntmachung.
Wegen Uebertretung der Bundesratsverordnung
vom 20. Juli 1916 und der von mir unterm 21.
Oktober 1916 erlassenen Anordnung betr[effend] die Regelung
des Verkehrs mit Milch und Speisefetten wurden
durch rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des König-
lichen Amtsgericht zu Blankenheim bestraft:
1. die Witwe Johann Scholl, Anna Barbara geb[orene]
Jansen aus Strempt zu 10 M[ar]k Geldstrafe und im
Unvermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 2 Tagen,
2. der Ackerer Peter Korth aus Tondorf zu 10 M[ar]k
Geldstrafe und im Unvermögensfalle zu einer Gefäng-
nisstrafe von 2 Tagen.
3. die Witwe Hubert Ehlen, Kath[arina] geb[orene] Marjan
in Lommersdorf zu 20 M[ar]k Geldstrafe und im Un-
vermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 4 Tagen.
Schleiden, den 7. April 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.