15. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Mai 1918

Die Mitnahme von Streichhölzern in die Zündhütchenfabrik ist verboten. In der Fabrik in Troisdorf kam es mehrmals zu Verstößen.

  – In der Zündhütchenfabrik in Troisdorf
waren wegen der Gefährlichkeit des Betriebes
strenge Vorschriften gegen das Mitbringen von
Streichhölzern erlassen worden, die äußerst scharf
gehandhabt wurden. Ein Arbeiter aus Trois-
dorf hatte seine Streichhölzer, nachdem er in die
Fabrik hereingekommen war, dem Portier zur Auf-
bewahrung abgegeben. Trotzdem er noch nicht ver-
warnt worden war, setzte das Schöffengericht zu
Siegburg durch Strafbefehl eine Geldstrafe von
100 Mark gegen ihn fest. Seine Berufung gegen
das schöffengerichtliche Urteil, das den Einspruch
gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückwies, wurde
am Montag von der Bonner Strafkammer ver-
worfen. – Eine Arbeiterin aus Köln, die in
derselben Fabrik beschäftigt ist, hatte wegen des
gleichen Vergehens einen Strafbefehl erhalten: sie
wurde aber gestern freigesprochen. In ihrem Besitz
waren Streichhölzer gefunden worden, die Ar-
beiterin behauptete indes, diese müßten von miß-
günstigen Mitarbeiterinnen in ihre Tasche gesteckt
worden sein, aus Rache dafür, daß sie als Vor-
arbeiterin den anderen Arbeiterinnen zu streng
gewesen sei. Eine Bescheinigung der Fabrik-
leitung erklärte, daß die Schuld der Angeklagten
nicht nachgewiesen sei.

14. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Dezember 1917

Sogar Streichhölzer werden teurer.

   –  Preiserhöhung für die Streichhölzer. Der
Verein Deutscher Zündholzfabrikanten hat er-
neut bei Bundesrat den Antrag gestellt, die
seit dem 16. Dezember 1916 festgesetzten
Höchstpreise für Zündhölzer mit Rücksicht auf
die Preissteigerung für Chemikalien, Rohstoffe,
Arbeitslöhne usw. zu erhöhen. Der jetzige
Fabrikhöchstpreis an den Grossisten beträgt
350 Mark für die ganze Kiste mit 10 000
Schachteln Streichölzchen.

23. Dezember 1916

bast_23_12_i

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916

Höchstpreise für Streichhölzer festgesetzt

   Solingen. Höchstpreise für Zündhölzer. Um
der überhandnehmenden Preistreiberei mit Streichhölzern ein
Ende zu machen, hat der Bundesrat beschlossen, für Zündhölzer
einen Höchstpreis festzusetzen. Im Kleinhandel soll
eine Schachtel Hölzer, die 60 Stück enthält,
für 5 Pf[enni]g verkauft werden. Jetzt kostet eine
Schachtel mit einem Inhalt von 50 oder 53 Stück 6, 7 und
8 Pf[enni]g. Die Herstellung von platten Westenzündhölzern und
sogenannten Sturmzündhölzern ist weiter gestattet. Uns würde
es nicht wundern, wenn in Zukunft nur noch Westen- und
Sturmzündhölzer, für die der Höchstpreis anscheinend nicht gilt,
im Handel zu haben sein sollten!

9. Januar 1916

19160109_Zoll_194

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Januar 1916 

Schweden und Russland nähern sich trotz der Aufhebung des russischen Zolls für Streichhölzer nicht an.  

    – Die Aufhebung des russischen Zolles
für Streichhölzer hat in Schweden zwar ge-
wisse Aufmerksamkeit gefunden, ist aber im
übrigen für die schwedische Streichholzin-
dustrie ohne Interesse, da Schweden außer-
stande ist, die gegenwärtige Nachfrage zu
befriedigen. Die schwedische Streichholzin-
dustrie arbeitet selbst unter schwierigen Ver-
hältnissen, ist vollauf mit der Befriedigung
des Bedarfs der alten Verbindungen Schwe-
dens mit dem Auslande beschäftigt und will
sich daher keine Mühe geben, neue Aus-
fuhrverbindungen mit Rußland anzuknü-
pfen. Eine wirtschaftliche Annäherung
Schwedens an Rußland ist ebenso ausge-
schlossen wie eine politische.

19. Juni 1915

19061915 streichhölzer

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Juni 1915

Verbot des Versandes von Streichhölzern u.ä. mit der privaten Feldpost

Trotz wiederholter Warnung werden immer noch
Feuergefährliche Gegenstände, wie Streichhölzer, Benzin,
Aether, mit der Feldpost verschickt. Als beklagens-
werte Folgen dieser verbotswidrigen Versendung sind
wieder folgende Brandunfälle anzusehen: Am 16. Mai
ist die Ladung eines bei einer Feldpoststation des öst-
lichen Kriegsschauplatzes in einem Kraftwagen einge-
troffenen Postversandes aus sich heraus in Brand
geraten, wobei 2 Pakete und etwa 40 Päckchen be-
schädigt worden sind. Zwei weitere Brandunfälle sind
jüngsten Datums. Der eine hat sich am 5. Juni in
Weiterlesen