Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. März 1918
Die Stadtverwaltung Ohligs macht auf nicht beachtete Verkehrsregeln aufmerksam: das Befahren der Bürgersteige, aber auch der Fußgängerbrücke am Ohligser Bahnhof, mit Karren und Wagen, das Auf- und Abspringen von fahrenden Straßenbahnwagen und das respektlose Verhalten gegenüber Straßenbahnschaffnerinnen
Ohligs. Verkehrsbeschwerden. In der Regel ist
es das Publikum, das mit mehr oder weniger berechtigten Be-
schwerden über unser Verkehrswesen in der Tagespresse das
Wort ergreift. Heute wollen wir einmal der Sicherheits-
behörde das Wort geben. In letzter Zeit hat das Befahren
der Bürgersteige mit Karren und kleinen Leiterwagen überhand
genommen. Der geregelte Verkehr wird dadurch gehemmt.
Fuhrwerk, auch das kleinste, gehört nicht auf den Bürgersteig,
sondern auf den Fahrdamm. Aber nicht nur die Bürgersteige
werden von Vehikeln aller Art befahren, nein, mancher fährt
mit Kinder-, Heu- und sonstigen Wagen sogar über die Fuß-
gängerbrücke am Bahnhof. Der Name „Fußgängerbrücke“
sollte eigentlich jedem Menschen sagen, daß das kein Fahrweg
ist. Dann zum dritten: Das Auf- und Abspringen von fahren-
den Straßenbahnwagen ist zwar verboten, das Verbot wird
aber nicht genügend beachtet. Leichtsinnige Fahrgäste über-
treten immer wieder dieses Verbot, selbst auf die Gefahr hin,
mit dem Straßenpflaster unangenehme Bekanntschaft zu machen.
Und zum Schluß: „Kommt den Frauen zart ent-
gegen!“, sagt schon ein deutscher Dichter. Darum beherzige
dieses Wort auch dann, wenn du es mit einer Straßenbahn-
schaffnerin zu tun hast. Folge ihren Anweisungen, denn in
ihre Hand ist große Macht gelegt. Auf Grund des § 10 der
Fahrordnung kann sie dich, wenn du widerborstig bist, kurzer-
hand an die frische Luft befördern, und eine gesalzene Geld-
oder Gefängnisstrafe steht dir außerdem noch in Aussicht.