14. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. November 1917

Strafen gegen Zuwiderhandlung gegen die Ernährungsvorschriften in Preußen

 – 169606 Strafbefehle und 23302 Urteile wegen
Zuwiderhandlung gegen Ernährungsvorschriften sind
in der Zeit vom 1. Oktober 1916 bis zum 30.
September 1917 nach einer amtlichen Zusammen-
stellung in Preußen ergangen.

6. Juli 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. Juli 1917

Personen die sich länger als 24 Stunden in Hilden aufhalten, müssen sich polizeilich anmelden. Andernfalls drohen Bestrafungen.

Hilden, 6. Juli. Personen, welche sich länger
[als] 24 Stunden in Hilden aufhalten, müssen sich
[pol]izeilich anmelden, im anderen Falle setzen sie
[sich] Bestrafungen aus Diese Anmeldungen gelten auch
[…]den Familienbesuch, vollständig gleichgültig, ob
betreffenden Personen ihre Lebensmittelkarten aus
[der] Heimat mitgebracht haben oder nicht.

2. Oktober 1916

1916-10-02-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Oktober 1916

Der Artikel über einen Straftäter wird dazu genutzt, „versteckte“ Werbung für die Kriegsanleihe zu betreiben. Hier wird, wieder einmal, an das Gewissen des Zeitungsleser appelliert, die Kriegsanleihe zu zeichnen um somit den im Felde stehenden Soldaten zu helfen, den Krieg zu gewinnen.

Hilden, 2. Okt. Die Ausgeburt eines Menschen
stand am vergangenen Sonnabend in der Person des
35 Jahre alten unverheirateten, schon 18 mal meist wegen
Diebstahl vorbestraften und nun wieder auf die Mensch-
heit losgelassenen Arbeiters Karl Korte aus Ohligs vor
den Geschworenen in Elberfeld. Ihm war ein vollen-
detes und versuchtes Notzuchtsverbrechen, schwerer
Raub und Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Der nur in
einem Fall geständige Angeklagte, der auch schon in
Irrenhäusern untergebracht gewesen, nach dem Gutachten
des Gerichtsarztes Geheimrat Dr. Wolf aber voll und
ganz zurechnungsfähig und für sein Tun und Lassen ver-
antwortlich ist, überfiel am 15. Mai d.J. im hiesigen
Stadtwalde ein junges Mädchen aus Millrath, raubte
ihm das Handtäschen nebst Inhalt und tat ihm dann
unter schwersten Drohungen für Leib und Leben unter
Vorzeigung eines Dolches in schändlichster Weise Ge-
walt an. Einige Tage vorher drang er mitten in der
Nacht in die einsam gelegene Wohnung einer Frau in
Ohligs ein, mit der er sich kurze Zeit vorher auf der
Straße freundschaftlichst unterhalten hatte. Bei seinem
Ueberfall wurde er in der Absicht, an der Frau ein
schweres Sittlichkeitsverbrechen zu begehen, durch den
Widerstand und das Hilferufen der schwer bedrängten
Frau und ihrer Kinder verhindert. Der Mann dieser
Frau steht im Felde. (Lieber Leser, haben Sie schon
Kriegsanleihe gezeichnet. 100 Mark werden Sie für Ihr
Vaterland doch sicherlich noch erschwingen können. Am
kommenden Donnerstag, den 5. Oktober ist Zeichnungs-
schluß. Man rechnet auch auf Ihre Mithilfe. Red.) Die
Geschworenen sprachgen den Angeklagten schuldig und ver-
sagten ihm selbstverständlich mildernde Umstände. Das
Gericht verurteilte ihn nun in Anbetracht seiner Ge-
meingefährlichkeit zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 jahren
Ehrverlust,erklärte außerdem seine Stellung unter Polizei-
aufsicht für unbedingt erforderlich.

26. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1916

Eine wirklich „merkwürdige Geschichte“

   Solingen. Eine merkwürdige Geschichte. Am
Montagmorgen ereignete sich in den Anlagen beim Hause des
Oberbürgermeisters ein aufregender Vorfall, der bis jetzt noch
nicht aufgeklärt ist. An den auf einer Bank sitzenden Schleifer
Ernst Kl. von hier trat eine schwarz gekleidete Frau mit der
Bitte heran, ihr Kind, das sie auf dem Arme trug, für kurze
Zeit zu verwahren, da sie einen Gang tuen müsse, wohin sie
das Kind nicht mitnehmen könne. Kl., ein gutmütiger Mann,
älterer Junggeselle, ging auf den Vorschlag ein und übernahm
die Wartung des Kleinen. Es dauerte eine Stunde und weit
darüber und Kl. saß geduldig im Sonnenschein und beruhigte
das Kind, das nicht soviel Geduld wie sein neuer Pflegevater besaß
und kräftig und laut nach seiner Mutter verlangte. Diese
aber war anscheinend froh, das Kind los zu sein, denn sie ließ
sich auch nach Verlauf einer weiteren Stunde nicht sehen.
Naturgemäß bildete sich bald um den so plötzlich zum Pflege-
vater gewordenen Junggeselle ein Kreis von Neugierigen,
denen er die Geschichte erzählte. Ein Mann aus dem Kreise
erklärte sich bereit, das arme Würmchen mit nach Hause zu
nehmen. Kl. willigte freudig ein und war froh, die ungewohnte
Last los zu werden. Die Polizei wird wohl Licht in das
Dunkel des Vorfalles bringen. Zweifellos handelt es sich um
eine Frau oder ein Mädchen, die sich aus irgendwelchen
Gründen ihres Kindes entledigen wollte.

5. September 1916

1916 09 05

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September 1916

„Für uns besteht zu irgendwelchen Besorgnissen wahrlich kein Grund.“ Das Rheinische Volksblatt nimmt Stellung zu den Gerüchten, dass Holland Deutschland den Krieg erklärt haben soll.

Hilden, 5. Sept. Hier wie in verschiedenen Städ-
ten der Umgebung sind seit einigen Tagen Gerüchte im
Umlauf, nach denen Holland an Deutschland den Krieg
erklärt haben soll. Geschwätzige Frauen und Männer,
die sich ihrer großen Aufgabe in der Heimat noch nicht be-
wußt sind, haben diesem Gerücht noch Nahrung gegeben.
Es wird gesagt, daß die vor einigen Wochen zur Erholung
nach Holland gesandten Schulkinder plötzlich zurückgekom-
men seien. Dabei wird aber vergessen. Daß jede Er-
holungsreise einmal ein Ende haben muß und daß über-
dies der Schulbeginn vor der Tür steht, zu welchem die
Kinder doch selbstverständlich in der Heimat sein müssen.
Als die betreffenden Kinder von Holland nach dem Rhein-
land zurückkehrten, sind übrigens am 1. September sechzig
Kinder nach Holland ausgereist, der beste Beweis dafür,
daß an dem ganzen Gerede kein wahres Wort ist. Leider
befinden sich unter der Bevölkerung Leute, die solchen
Gerüchten Glauben schenken, sie weiter verbreiten und
damit zur Beunruhigung der Bevölkerung beitragen. Wir
weisen darauf hin, daß jedermann mit dem Gericht
in Konflikt kommt, der sich an der Weiterverbreitung
solcher Gerüchte beteiligt. In Deutschland laufen eine
Menge vom Feinde bezahlte Geister herum, die ein Inter-
esse daran haben, die Zuversicht des deutschen Volkes zu
trüben und es durch die Verbreitung der unsinnigsten Ge-
rüchte unsicher zu machen. Für uns besteht zu irgend-
welchen Besorgnissen wahrlich kein Grund.

2. April 1916

1.4. Vohwinkeö

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 2.4.1916

Verurteilung des Bauunternehmers Franz Schaaf wegen Mietbetrugs.

Umgegend und Nachbargebiete.
Die Mietszuschüsse der Gemeinden.
Vohwinkel, 1. April. Der Bauunternehmer Fr[an]z
Schaaf hatte in einem Hause an der Solingerstraße
eine Wohnung an die Kriegerfrau G. vermietet. Die
Gemeindeverwaltung erklärte, 50 v[om] H[undert] der Miete der
Frau zu übernehmen, wenn er einen Nachlaß von 25
v[om] H[undert] gewähre, so daß die Frau nur 25 v[om] H[undert] zu be-
zahlen brauche. Sch[aaf] ging hierauf ein, ließ sich aber
trotzdem von der Frau auch das letzte Viertel Miete ga-
rantieren. Vom Schöffengericht und von der Strafkam-
mer in Elberfeld wurde er darauf wegen Be-
trugs in einen Geldstrafe genommen. In dem Urteile
wurde ausgeführt es liege einen vermögens-
rechtliche Schädigung der Gemeinde vor;
denn diese würde den Mietzuschuß nicht gewährt haben,
wenn sie gewußt hätte, daß Sch[aaf] die Vereinbarung nicht
einhalte. Sch[aaf] wandte sich an das Oberlandesge-
richt in Düsseldorf, das aber die Entscheidung
der Elberfelder Strafkammer bestätigte, und zwar mit
der Begründung, daß die Merkmale des Betrugs von
der Vorinstanz einwandfrei festgestellt seien. Sch[aaf] habe
sich einen Vermögensvorteil verschafft, auf den er kei-
nen Anspruch besaß.

26. Juni 1915

2015 06 26-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 26. Juni 1915

Messerattacke in Hilden

Hilden, 26. Juni. Nachdem sie zusammen getrunken hatten und nach einem vorausgegangenen Wortwechsel verfolgte der Arbeiter Pa. gestern Abend den Arbeiter Pe . und stach auf den letzteren ohne weiteres mit einem Messer ein, und zwar in ganz bestialischer Weise. Die Schlagadern an den Schläfen wurden dem Pe. durchschnitten, einen Stich erhielt er außerdem noch in den Kopf und in den Rücken. Der Gestochene fiel zu Boden und mußte mittels Tragbahre in das hiesige Krankenhaus gebracht werden, wo er sehr schwer verwundet darniederliegt. Der Täter wurde noch in derselben Nacht festgenommen und dem Amtsgericht in Gerresheim zugeführt.

15. August 1914

BR 0051 Nr. 0175 Bl. 156

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Polizeipräsidium Köln, BR 0051, Nr. 0175, Bl. 156r.

Der Einmarsch deutscher Truppen in das neutrale Belgien wurde als militärische Notwendigkeit verstanden, erwies sich aber als politisches Desaster. Nicht nur der Kriegseintritt Englands als unmittelbare Folge, sondern auch das – von der feindlichen Propaganda erfolgreich verbreitete – Bild des brutalen deutschen Angreifers blieben eine schwere Hypothek in den folgenden Kriegsjahren. In Belgien selbst führte der Angriff zur Ausweisung der dort lebenden Deutschen, bisweilen auch zu Übergriffen gegen diese. Im Rheinland kamen in den ersten Kriegsmonaten zahlreiche Flüchtlinge an, die bei den Polizeibehörden erfasst wurden. Exemplarisch sei hier ein Eintrag aus den Listen des Polizeipräsidiums Köln präsentiert:

Köln
15.8.14

Aus Belgien geflüchtete Deutsche
Liste für die königl[iche] preuss[ische] Regierung
Laufende Nr., Datum
1 15/8.14.
Name
von Mülmann, Otto
Industrieller
Belgien Wohnort
Brüssel
Geschäftshaus: 17 rue St. Gery
Privatwohnung: 151 rue Confédérés
Deutsche Adresse
Bad Kreuznach
Philippstr[aße]
Gegenstand der Reclamation
Waarenlager an Maschinen, Forderungen etc.
Mobiliar u[nd] Einrichtung
 

[Am Donnerstag
d[en] 6/8.14 morgens 10 Uhr vom Pöbel aus dem
Auto gerissen, geschlagen, getreten u[nd] als Spion
zur Polizei mit Gewalt
geführt]