17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Der Solinger Fabrikant Richartz wurde ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.

             Noch ein Steuerhinterziehungsprozeß.
   Vor der Strafkammer in Elberfeld stand der Fabrikant
Art. Richartz von Solingen wegen Steuerhinter-
ziehung. Er hat dem Staate ebenso wie Adels höhere Be-
träge an Einkommen- und Kriegssteuer hinterzogen. Das
Urteil gegen ihn lautete auf 322 000 Mark Geldstrafe.
Richartz war auch in den Adelsprozeß verwickelt. Er war
Lieferant für die Mannesmannschen Waffen- und Munitions-
werke und hat seinen Verdienst bei diesen Werken mit Adels
und dem Direktor Egg in der Weise geteilt, daß er und Adels
je 40 Prozent und Egg 20 Prozent erhielten.

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16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Der Generaldirektor Adels der Mannesmann Waffen- und Munitionswerke aus Remscheid wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung von der Strafkammer Elberfeld zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt.

   Das Urteil im Elberfelder Steuerhinterziehungsprozeß.
            Anderthalb Millionen Mark Geldstrafe
                      und 6 Monate Gefängnis.
   Die Strafkammer fällte gestern in dem Prozeß gegen den
Generaldirektor Adels (von den Remscheider Mannesmann-
Waffen- und Munitionswerken) wegen Steuerhinterziehung
das Urteil. Es lautet auf den sechsfachen Betrag der
hinterzogenen Einkommensteuer und den fünf-
fachen Betrag der hinterzogenen Kriegs-
steuer. Da das Gericht die im Jahre 1916 hinter-
zogene Einkommensteuer auf 12 000 Mark, die im Jahre 1917
hinterzogene Einkommensteuer auf 46 666 Mark und die hinter-
zogene Kriegssteuer auf 240 000 Mark bezifferte, wurde auf
1 552 000 Mark Geldstrafe erkannt. Ferner wurde
der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis ver-
urteilt, auf die 5 Monate der Untersuchungshaft angerechnet
werden sollen. Ein Antrag, den Angeklagten aus der Haft zu
entlassen, wurde abgelehnt.

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12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Haftstrafen für mehrere Frauen aus dem Landkreis Solingen wegen Abtreibung.

Ein größerer Prozeß wegen Verbrechens gegen § 218 des Str[af]-G[esetz]-B[uchs]
beschäftigte längere Zeit die Strafkammer Elberfeld in nichtöffentlicher
Sitzung. Es wurden verurteilt teils wegen vollendeter oder versuchter
Abtreibung, teils wegen Beihilfe dazu die Kellnerin Adele B. aus
Ohligs zu 1 Jahre, die Ehefrau Wilhelm Sch. von ebenda zu 2 Mo-
naten, die Berta Sch., gleichfalls aus Ohligs, zu 4 Monaten, die Ehe-
frau Anton D. aus Wiesdorf zu 10 Monaten und die Ehefrauen
August N. und Albert H., beide von Opladen, zu je 5 Wochen Ge-
fängnis. Der B. wurden 6, Frau D. 4 Monate von der erlittenen
Untersuchungshaft auf die gegen sie ernannten Strafen in Anrechnung
gebracht.

27. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1918

Eine Solingerin wurde wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ihres Ehemannes zu einer Geldstrafe verurteilt.

  Solingen. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht
verurteilte die Elberfelder Strafkammer die Ehefrau Friedrich
W. von hier zu 50 Mark Geldstrafe. Sie hatte ihren fahnen-
flüchtig gewordenen Mann bei sich aufgenommen und seinen
späteren ihr bekannten Aufenthalt der nach dem Flüchtigen
forschenden Behörde verheimlicht. Das Schöffengericht hatte
sie freigesprochen.

29. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1918

Das Gerichtsverfahren und die Verurteilung einer Einbrecherbande aus Solingen

                       Aus dem Gerichtssaal.
                       Strafkammer Elberfeld
                 Eine verwegene Einbrecherbande
machte im vergangenen Jahre monatelang Solingen, Gräf-
rath und Wald unsicher. In den meisten der von ihnen be-
gangenen Einbruchsdiebstählen sind hauptsächlich Lebensmittel gestohlen
worden, aber nicht etwa Kleinigkeiten, sondern jedesmal Mengen
von 50 Pfund bis zu 1½ Zentnern. Das gilt namentlich von Kar-
toffeln, Mehl und Korn. Von Speck und Würsten erbeuteten sie
Mengen bis zu 40 Pfund, Eier zählten nach Hunderten, desgleichen
Zigarren und Zigaretten. Eimerweise wurden Marmeladen und
Schmierseife, kübelweise Butter und Schmalz, Wein in Mengen bis
zu 50 Flaschen gestohlen, ferner Sekt, Delikatessen, Eingemachtes,
Honigkuchen, Brot, Zucker, 57 Büchsen Milch, ein seidener Mantel,
Silbergeschirr, Uhren, nebst Ketten, Schuhe, Strümpfe, eine größere
Zahl Trauringe, Brillantringe, kleinere Geldbeträge usw. usw. Die
Bestohlenen waren Wirte, Ladenbesitzer, Privatleute. In fast allen
Fällen waren Nachschlüssel und Einbruchswerkzeuge zur Sprengung
der Schlösser und Kellertüren benutzt worden. Daß immer mehrere
Diebe gemeinsam eingebrochen waren, ging aus den von ihnen hinter-
lassenen Spuren und der Menge der von ihnen mitgeschleppten Sachen
hervor. Endlich ließ die immer gleiche Art der Ausführung darauf
schließen, daß sämtliche Einbrüche von ein und derselben Einbrecher-
bande verübt worden waren. Die Ermittelung der Diebe machte

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4. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1917

Zwei Arbeiter wurden von der Strafkammer Elberfeld wegen Einbrüchen bei Remscheider Fabrikanten zu Haftstrafen verurteilt.

         Aus dem Gerichtssaal.
        Strafkammer Elberfeld.
   Gefüllte Keller und Gemüsekammern suchten
und fanden bei der Umschau nach Lebensmitteln der Hilfsarbeiter
G. aus Remscheid und der Fabrikarbeiter Heinrich K. aus
Solingen. Ihre unangemeldeten nächtlichen Besuche galten vor-
nehmlich Fabrikanten in Remscheid und Umgegend. Sie verschafften
sich den Zutritt zu deren Wohnhäusern, indem sie durch Ansetzen
größerer Bohrer die Türschlosser ausbohrten, wonach sich die Türen
ohne weitere Schwierigkeiten öffnen ließen. Die im Innern der
Häuser sich ihnen noch entgegenstellenden kleineren Schwierigkeiten zu
überwinden, war ihnen ein leichtes. Einen ihrer ersten Einbrüche
dieser Art begingen sie bei dem Kommerzienrat Hardt in Lennep.
Hier fanden und räuberten sie in den Kellern Speck, Wurst, Mehl,
Eier, Hülsenfrüchte und aus den oberen Stockwerken Kleider und
Wollwaren in größeren Mengen. Der Wert dieser Sachen beläuft
sich auf etwa 1000 Mark. Einige Zeit danach drangen sie auf die-
selbe Weise bei dem Fabrikanten Schröder in Remscheid ein.
Hier erbeuteten sie größere Mengen Rind- und
Schweinefleisch, mehrere Schinken, zwanzig
Pfund Butter, Konserven aller Art und viele anderen
Sachen. Nicht minder groß war ihre Beute gleicher Art bei
dem Einbruch, den sie bei dem Kommerzienrat Hasenklever be-
gingen. Die Strafkammer verurteilte K. zu 2 Jahren Gefängnis,
den erheblich vorbestraften G. zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren
Ehrverlust, sowie Stellung unter Polizeiaufsicht. Die Ehefrau des G.,
die sich der Hehlerei schuldig gemacht haben sollte, wurde freigesprochen.