21. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918

Verurteilung eines Olefers wegen Waffen- und Munitionsbesitz durch das britische Kriegsgericht

Vermischtes.
Schleiden, 21. Dez[ember]. Das britische Kriegsgericht
verurteilte gestern einen Einwohner aus Olef wegen
Nichtablieferung von Waffen und Munition zu einer
empfindlichen Freiheits- und Geldstrafe. Wir verfehlen
nicht, die Bewohner dringend zu ermahnen, sämtlichen
Anordnungen der britischen Behörde aufs gewissen-
hafteste nachzukommen, um sich Unannehmlichkeiten
und Bestrafung zu ersparen.

30. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1918

Gefängnisstrafe für einen Walder Schleichhändler

   Wald. Der Schleichhandel kann nach den neuen Be-
stimmungen zur Bekämpfung dieses die Allgemeinheit schädigenden
und deshalb verbotenen Gewerbes nur mit Gefängnis gesühnt wer-
den, nicht mit Geldstrafen. Letztere sind aber nebenher zulässig. Der
Reider Mathias D. von hier, der schon längere Zeit des Schleich-
handels dringend verdächtig war, ging stets so geschickt vor, daß man
ihm nichts anhaben konnte. Kürzlich wurde er aber doch entlarvt.
Mit der Eisenbahn waren zwei schwere Kisten für ihn angekommen.
Sie sollten nach Angabe auf dem Frachtbrief „Haushaltungs-
gegenstände“ enthalten. In gewissem Sinne stimmte das auch, inso-
fern nämlich, als es Sachen waren, die in Haushaltungen gebraucht
werden: Erbsen. Hülsenfrüchte unterliegen aber der Beschlagnahme
und der Handel mit solchen ohne Erlaubnis wird bestraft. Diese
Erlaubnis hatte er nicht und so wurde er denn wegen Schleichhandels
zu 2 Wochen Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe bestraft. Das war
ihm zu viel, aber die Strafkammer in Elberfeld sah sich nicht ver-
anlaßt, etwas davon zurückzunehmen.

30. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. November 1918

Öffentliche Denunzierung des Landwirtes Carl Wolter wegen Wucherpreise für Butter

Oeffentliche Brandmarkung.
An die rückmarschierenden Truppen, die über 4
Jahre lang die Heimat vor völliger Vernichtung mit
ihren Leibern geschützt und Anspruch auf unsern un-
vergänglichen Dank haben, hat der Landwirt Carl
Hubert Wolter in Dreiborn, Haus-Nr. 139,
Butter zu 20 M[ar]k das Pfund verkauft.
Wir geben hiermit dieses schmachvolle Verhalten
der allgemeinen Verachtung preis.
Dreiborn, den 29. November 1918.
Der Bürgermeister.

21. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918

Eine junge Fabrikarbeiterin aus Ohligs wurde wegen mehrerer kleiner Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt.

   Ohligs. Die auf den Feldern stehende
Halmfrucht ist, was längst jedermann bekannt sein dürfte,
unter den besonderen Schutz der Behörden gestellt. Aus diesem
Grunde sind auch Beschädigungen von Feldern, das Ab- und
Ausreißen von Pflanzen, Korn usw. unter strenge Strafen
gestellt. Das erfuhr die Fabrikarbeiterin Adele W. von hier
am eigenen Leibe. Gelegentlich eines Spazierganges schnitt
das Mädchen von einem Roggenfelde mit einer Schere viele
noch grüne Aehren ab und nahm sie mit. Ferner entwendete
es einer Hausmitbewohnerin einige Kleidungsstücke. Das
Schöffengericht hatte die W. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
Ihre Berufung gegen dieses Erkenntnis wurde von der Straf-
kammer verworfen.

2. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Oktober 1918

Amtliche Bekanntmachung zum Verkehr mit Ersatzlebensmittel

Vermischtes.
Schleiden, 30. Sept[ember]. Verkehr mit Ersatz-
lebensmitteln. Wir verweisen auf die im amt-
lichen Teil enthaltene Bekanntmachung des Kreisaus-
schusses und bemerken nach uns gewordener Information
zur näheren Erläuterung folgendes:
Die am 1. Mai d[e]s J[ahre]s in Kraft getretene Ver-
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27. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. September 1918

Bei der Firma Rasspe aus Solingen möchte man keine Arbeitszeit-Verkürzung einführen, da die Betriebsproduktivität darunter leide. Der Mitinhaber sperrt zu spät kommende Arbeiter allerdings aus und senkt dadurch eigenhändig die Betriebsproduktivität.

  Solingen. Eine unverständliche Maßnahme.
Vom Bureau des Metallarbeiterverbandes wird uns geschrie-
ben: Bei der Beratung des Antrages der Solinger Arbeiter-
schaft über eine Verkürzung der Arbeitszeit erklärte der Fabri-
kant P. Raßpe unter anderm: Es dürfte in der jetzigen Zeit
kein Produktionsausfall eintreten. Jeder Produktionsausfall
bedeutete eine Stärkung unserer Feinde. Das war vor Tisch.
In Solingen-Stöcken bei der Firma P. D. Raßpe Söhne
scheint man in der Praxis etwas anders über einen solchen
Produktionsausfall zu denken, wenigstens hat der Mitinhaber
der Firma Raßpe, Herr Otto Raßpe, hierüber seine besondere
Meinung. Kommen morgens oder nachmittags Arbeiter
einige Minuten zu spät, dann kommt der genannte Herr und
schließt den Leuten das Fabriktor zu. Es ist schon vorgekommen,
daß 20 bis 25 Arbeiter durch diese Maßnahme des Herrn
O. Raßpe unfreiwillig eine halbe Schicht feiern mußten. Wir
nehmen zugunsten der Firma an, daß die übrigen Herren der
Firma hierüber nicht informiert sind. Auch vor dem Kriege
fand „das Torschließen“ statt. Wir nehmen an, daß der Herr
nicht absichtlich einen Produktionsausfall herbeiführen will,
aber in Wirklichkeit wird dieser Produktionsausfall durch die
Aussperrung der Arbeiter für eine halbe Schicht herbeigeführt.
Wenn täglich 20 Arbeiter durch dieses Gebaren 80 Stunden
feiern müssen, so sind das in der Woche 6 mal 80 Stunden
gleich 480 Stunden. Das ist gleichbedeutend mit einer Arbeits-
zeit-Verkürzung von einer Stunde für den Gesamtbetrieb der
Firma. Herr Raßpe mag sich überlegen, ob er diesen Pro-
duktionsausfall verantworten kann. Wenn man der Arbeiter-
schaft bei jeder Gelegenheit, wo es sich um die Verkürzung der
Arbeitszeit handelt, vorhält, eine Arbeitszeit-Verkürzung von
so und so viel Stunden kann es nicht geben, dadurch leiden die
Heeresaufträge und die Schlagfertigkeit unserer Armee, dann
soll man auch nicht solche schlechten Beispiele geben. Wenn
einzelne Fabrikanten solche Handlungen fortgesetzt begehen, wie
wir sie hier geschildert haben, dann können wir in der
Zukunft die Argumente der Fabrikanten nicht
mehr ernst nehmen, oder aber wir müssen den Fabri-
kanten sagen, ihr selbst sorgt dafür, daß unsere Feinde gestärkt
und die Schlagfertigkeit unseres Heeres geschwächt wird. An
der Arbeiterschaft liegt es, durch starke Organisationen solchem
Verhalten Einhalt zu tun. Ein Fabrikparlamentarismus,
wo die Arbeiter in allen Fragen ein Mitbestimmungsrecht
haben, muß die Forderung des Tages sein.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Eine Postaushelferin wurde wegen Verletzung des Postgeheimnisses zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Solingen. Das Postgeheimnis verletzt hatte die Post-
aushelferin Erna Str. dadurch, daß sie Feldpostbriefe öffnete, wie sie
behauptete aus Neugier. Vor allem suchte sie Liebesbriefe zu ihrem
Objekt aus und rief dadurch manchen Konflikt zwischen Feldgrauen
und ihrer Liebsten hervor. Das Solinger Schöffengericht verurteilte
sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, wo-
durch ihre Neugierde wohl geheilt sein dürfte.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Wegen eines Angriffs auf einen Polizisten wurde ein Arbeiter aus Wiesdorf zu einer Haftstrafe verurteilt.

  Wiesdorf. Kriegsgericht. Ein Verwaltungsassistent
hatte in Begleitung eines Polizisten in Uniform in der hiesigen
Gemeinde die Plomben des Rindviehs nachzukontrollieren. Als
sie unterwegs einer Anzahl des schleppfüßigen Hornviehs be-
gegneten, das mit strotzenden Eutern in der Richtung auf die
Mühle zu getrieben wurde, und sich bei dem Treiber nach dem
Namen des Besitzers der Kühe erkundigten, wurden die Be-
amten von dem in der Nähe stehenden 29 jährigen Arbeiter
Johann G., den die Sache gar nichts anging, beschimpft und
mit Schlägen bedroht. Daraufhin sollten die Personalien des
Arbeiters festgestellt werden; der aber schlug den Polizisten der-
maßen, daß dieser blutend und bewußtlos zusammenbrach und
erst nach Verlauf einer Stunde wieder zu sich kam. Der Arzt
stellte eine Gehirnerschütterung bei ihm fest. Das Außerordent-
liche Kriegsgericht Köln verurteilte den Arbeiter wegen tät-
lichen Angriffs auf einem Beamten der Staatsgewalt zu neun
Monaten Gefängnis.

18. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. September 1918

Amtliche Bekanntmachung des Ausfuhrverbots von Kartoffeln aus dem Kreis Schleiden

Bekanntmachung
betreffend
Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln aus dem
Kreise Schleiden.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die

Kartoffelversorgung vom 18.7. 1918 (R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite]
737), der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegs-
ernährungsamtes über Kartoffeln vom 2. 9. 1918
(R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 1092), der Bundesratsverordnung über
die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver-
sorgungsregelung vom 25. 9. 1915 (R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 607)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. 11. 1915
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7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Anzeige zum Verfütterungsverbot von Zuckerrüben im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Verfütterungsverbot für Zuckerrüben.
Das Verfütterungsverbot für Zuckerrüben bleibt
auch für die Ernte 1918 bestehen. Zuwiderhandlungen
werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geld-
strafe bis zu 10000 M[ar]k bestraft.
Nach den Bestimmungen für die Ernte 1917 konnte
lediglich in Fällen in denen der Transport der Zucker-
rüben nach einer Rübenverarbeitenden Fabrik nach
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7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Mehrere Frauen aus bergischen Städten wurden wegen Abtreibung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

   Solingen. Wegen Abtrei[b]ung bezw. Beihilfe
dazu wurden nach nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt die
Fabrikarbeiterin Anna F. von Solingen und deren Mutter,
die Ehefrau Emil F. zu je 6 Monaten, die Ehefrau Heinr[ich] H.
von Solingen zu 2 Monaten Gefängnis, die Fabrikarbei-
terin Anna M. von Velbert zu 4 Monaten, die Fabrik-
arbeiterin Elfriede R. und die Witwe Paul M. von Velbert zu
je 3 Monaten Gefängnis, die Dienstmagd Marta S. von Rons-
dorf zu 4 Monaten, die Witwe Ernst K. von Remscheid zu 6
Monaten und die Hebamme Ehefrau A. Von Remscheid zu 10
Monaten Gefängnis.

5. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1918

Wegen Überschreitung des Grünkohl Höchstpreises wurde eine Solinger Markthändlerin mit einer Geldstrafe belegt.

   Solingen. Eine Mahnung für Markthändler. Den
Höchstpreis für Grünkohl überschritten hatte die Händlerin Ida W.
von hier, außerdem konnte sie den vorgeschriebenen Schlußschein nicht
vorweisen. Es handelte sich um wenige Pfunde, die sie von einem
„unbekannten“ Bauer gekauft und zu 25 Pf[enni]g per Pfund abgegeben
hatte, während der Höchstpreis 19 Pf[enni]g betrug. Zu ihrer Entschul-
digung führte sie an, daß andere Händler das auch getan hätten.
Der Amtsanwalt bemerkte, daß die vielfachen Klagen über die un-
zulässigen Preise der Händler auf dem Wochen-
markte berechtigt seien und daß hier eine exemplarische Strafe zur
Abschreckung durchaus am Platze sei. Der amtierende Richter bemerkte
dazu, daß in Zukunft in Solingen mit ganz anderen
Strafen gegen solche Markthändler vorgegangen
werden solle. Das Höchstpreisgesetz sei dazu da, den Mittel-
stand und den kleinen Mann in dieser schwierigen Zeit zu schützen.
Trotzdem kam die Angeklagte diesmal noch mit einem blauen Auge
davon. Sie wurde nur zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Mark ver-
urteilt. Außerdem bleibt einem Nachverfahren noch die Einziehung
des Gewinnes vorbehalten. – Hoffen wir, daß die Händler diese nur
zu berechtigte höhere Strafandrohung beherzigen.

31. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918

Das stellvertretende Generalkommando in Münster stellt das Wegwerfen von Pappe und Papier in den Hausmüll unter Strafe.

              Kein Papier in den Hausmüll werfen!
   Das stellvertretende Generalkommando in Münster erläßt
eine Bekanntmachung, in der es unter anderm heißt: In den
Hausmüllabfällen des Korpsbezirks gehen täglich große Mengen
von Papier und Pappen verloren, die bei gesonderter Samm-
lung und getrennter Aufbewahrung in den Haushalten oder
Betrieben wieder der Verarbeitung zugeführt und damit der
Rohstoffversorgung dienstbar gemacht werden könnten. Da
überdies der Hausmüll durch die Beimengung von Papier und
Pappe erheblich vergrößert und dadurch seine Fortschaffung er-
schwert wird, bestimme ich hiermit: Es ist verboten, Papier (auch
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher), Pappe und Abfälle oder Reste
von Papier oder Pappe dem Hausmüll beizumengen. Zu-
widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder
verhältnismäßiger Haft bestraft. Die Anordnung tritt am
1. September 1918 in Kraft. Die Bekanntmachung sei der Auf-
merksamkeit jedes Haushaltsvorstandes empfohlen, um sich vor
empfindlicher Strafe zu schützen.

30. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1918

Die „Solinger Zeitung“ fordert, die Strafen für nicht rechtzeitig abgeholte Lebensmittelkarten zu erhöhen.

   Solingen. Angenehme Zeitgenossen sind die
Schreiber der „Solinger Zeitung“. Wer verhindert ist, rechtzeitig
irgendeine Karte (Kartoffelkarte, Milchkarte usw.) abzuholen, muß
bekanntlich 1 Mark Strafe bezahlen. Das ist den Leuten in der „So-
linger Zeitung“ zu wenig. Sie empfehlen der Stadtverwaltung,
diese Strafe zu erhöhen. Wirklich nett!

21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Verschärftes Vorgehen zur Abwehr von Viehdiebstählen und Viehschlachtungen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.
Abt[eilung] V. W. Nr. 5830.
Verordnung.
Die Zunahme der Viehdiebstähle in Verbindung mit dem
unerlaubten Abschlachten von Rindvieh auf den Weiden lassen
strenge Ueberwachung des Treibens und Fahrens von Rindvieh
geboten erscheinen. Ich ordne deshalb im Interesse der öffent-
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