9. März 1916

BAST_09_03_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1916

Eine Übersicht über die Verluste bzw. Mehreinnahmen bei der kommunalen Besteuerung von Einkommen, Grund bzw. Gebäuden sowie Gewerbe. Dabei ergaben sich im jeweiligen Etat für Aachen, Barmen, Bonn, Köln, Krefeld, Elberfeld, Remscheid, Saarbrücken, Solingen, Trier teils erhebliche Defizite, lediglich Duisburg, Düsseldorf, Essen und Hamborn konnten ein Plus verzeichnen.“

            Der Einfluß des Krieges auf die
                   Steuerquellen.
   rm. In dem jetzt zur Beratung anstehenden Haushalts-
voranschlägen für das neue Steuerjahr ergeben sich wiederum,
wie schon im Vorjahre, bei den einzelnen Steuerquellen im
Vergleiche mit den Friedensjahren ganz erhebliche Abweich-
ungen. So sind insbesondere die Erträgnisse der Biersteuer,
Lustbarkeitssteuer und Schankkonzessionssteuer mit weit ge-
ringeren Beträgen eingesetzt, auch die Warenhaussteuer, die
Immobilien-Umsatzsteuer und die Wertzuwachssteuer erscheinen
mit niedrigen Beträgen. Bei den direkten Steuern zeigt sich
abermals eine Erhöhung der Sätze, von der schon im Vor-
jahre, soweit die Einkommensteuer in Betracht kommt, 55 der
110 preußische Stadtkreise unter dem Drucke der Kriegslasten
und den sinkenden Steuererträgnissen Gebrauch machen mußten.
So haben z[um] B[eispiel] für das laufende Steuerjahr 1915/16 die Ein-
kommensteuer 16 rheinische Stadtkreise erhöht, darunter Aachen,
Barmen, Köln, Krefeld, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld, Ham-
born, Mülheim-Ruhr, Remscheid und Saarbrücken. Nach

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11. Februar 1916

19160211_Kunstwerke_224

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Februar 1916 

Ein Hinweis zur Besteuerung von Kapital aus Kriegsgewinnen.   

  – Keine Besteueruung von Kunstwerken.
In letzter Zeit ist mehrfach von einer kom-
menden Besteuerung der Kunstwerke die
Rede gewesen. Der Ausdruck ist ganz irre-
führend, da eine solche Besteuerung nicht
in Frage steht. Beabsichtigt ist eine Be-
steuerung der Kriegsgewinne in jeder Ge-
stalt, ganz gleich, ob diese Gewinne in Ein-
kommen, Vermögen, Schmucksachen, Kunst-
werken, Altertümern oder anderen wert-
vollen Dingen bestehen. In derartigen Ge-
genständen ist viel Geld, das aus Kriegs-
gewinnen stammt, angelegt worden. Es soll
verhindert werden, daß auf diese Weise an-
gelegte Kriegsgewinne der Besteuerung ent-
zogen werden. Nicht der Schmuck oder das
Gemälde, sondern lediglich der Betrag, der
aus dem Kriegsgewinn dafür bezahlt worden
ist, soll besteuert werden. Schmucke und
Kunstgegenstände, die vor dem Kriege vor-
handen waren, unterliegen keiner Steuer.

8. Februar 1916

1916 02 08-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Erhöhung der Hundesteuer zur „Erreichung der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde“

Hilden, 8. Febr. Die Regierung hat vor einigen
Tagen darauf hingewiesen, daß nicht unerhebliche Mengen
von mehr oder weniger wertvollen Speiseresten täglich in
Deutschland an Hunde verfüttert werden. Eine Einschrän-
kung der Hundehaltung würde in gewissem Umfange im
Interesse der Nutzviehhaltung, insbesondere der Schweine-
haltung, liegen. Als ein wirksames Mittel zur Erreichung
der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde wird
dann die Hundebesteuerung bezeichnet; den Kreisen und
Gemeinden wird die Einführung der Hundesteuern von
der Regierung nachdrücklich empfohlen und ferner nahe-
gelegt, zu prüfen, ob sich hier und dort nicht die Erhöhung
der Hundesteuer, insbesondere für Luxushunde empfiehlt.
Daß die Hundesteuer ganz ansehnliche Beträge ergeben
kann, zeigt eine Zusammenstellung für die rheinisch-west-
fälischen Stadtkreise im Steuerjahr 1914/1915: Diese Steuer
erbrachte in Aachen 45 000 M., Barmen 50 000 M., Bonn
63 000 M., Köln 240 000 M., Krefeld 38 000 M.,
Duisburg 55 000 M., Buer 24 000 M., Trier 20 000 M.,
Solingen 14 000 M., Remscheid 24 000 M., Oberhausen
13 000 M., Recklinghausen 11 000 M., Münster 29 000
Mark, Iserlohn 8000 M., Herne 11 000 M., Mülheim-
Ruhr 35 000 M., Elberfeld 55 000 M., Essen 75 000 M.,
Hamborn 23 000 M., Hamm 13 000 M., Hagen 23 000
Mark und Dortmund 78 000 M. In Hilden gingen in
den letzten Jahren durchschnittlich 5000 Mark an Hunde-
steuern ein.

7. Februar 1916

BAST_07_02_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916

Die Hundesteuer als Mittel zur Einschränkung der nicht mehr gewünschten Hundehaltung

      Die Hundesteuer zur Kriegszeit.
   Die Regierung hat vor einigen Tagen darauf hingewie-
sen, daß erhebliche Mengen von mehr oder weniger wertvollen
Speiseresten täglich in Deutschland an Hunde verfüttert wer-
den. Eine Einschränkung der Hundehaltung würde in ge-
wissem Umfange im Interesse der Nutzviehhaltung, insbeson-
dere der Schweinehaltung, liegen. Als ein wirksames Mittel
zur Erreichung der Abschaffung überflüssiger Hunde wird dann
die Hundesteuer bezeichnet. Den Kreisen und Gemeinden
wird die Einführung der Hundesteuern von der Regierung
nachdrücklich empfohlen; es wird ihnen nahegelegt, zu prüfen,
ob sich hier und dort nicht die Erhöhung der Hundesteuer, ins-
besondere für Luxushunde, empfiehlt. Aus einer Zusammen-
stellung rheinisch-westfälischer Stadtkreise ersehe man die Be-
träge, die die Hundesteuer erbringen kann. Sie brachte in
Aachen 45 000 Mark, Barmen 50 000 Mark, Bonn 36 000
Mark, Köln 240 000 Mark, Krefeld 38 000 Mark, Duisburg
55 000 Mark, Düsseldorf 140 000 Mark, Bielefeld 29 000 Mark,
Bochum 36 000 Mark, Buer 24 000 Mark, Trier 20 000 M[ar]k,
Solingen 14 000 Mark, Remscheid 24 000 Mark, Ober-
hausen 13 000 Mark, Recklinghausen 11 000 Mark, Münster
29 000 Mark, Iserlohn 8000 Mark, Herne 11 000 Mark, Mül-
heim-Ruhr 35 000 Mark, Elberfeld 55 000 Mark, Essen
75 000 Mark, Hamborn 23 000 Mark, Hamm 13 000 Mark,
Hagen 23 000 Mark und Dortmund 78 000 Mark.

30. September 1915

1915 09 30-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. September 1915

Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen

Hilden, 30. Sept. Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen. Zu der vielfach anhängig gewordenen Frage nach Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Beamten, Militärbeamten und reaktivierten Offiziere aus ihrem Militäreinkommen ist eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht bekannt geworden. Es liegen aber bereits mehrere Entscheidungen preußischer Bezirksausschüsse sowie eines Oldenburgischen Verwaltungsgerichts vor, die einen für die Gemeinden günstigen Stand einnehmen, d. h. die Gemeindeeinkommensteuerpflicht aus dem Militäreinkommen bejahen. Die letztgenannte Entscheidung ist vom oldenburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt worden, doch liegt das Urteil im Wortlaut noch nicht vor. Die Mitteilungen der Zentralstelle des deutschen Städtetages (Juli, August 1915) führen die Urteile der Bezirksausschüsse Potsdam und Schleswig und des Verwaltungsgerichtshofes Varel auszugsweise an. Entscheidend ist nach allem, daß die Vergünstigung der Kommunalsteuer-Befreiung nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen nur den Militärpersonen des Friedensstattes zugute kommt.

16. Juli 1915

1915 07 16

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 16. Juli 1915

Eine Banderolen-Steuer für Zigarren ist im Gespräch.

Hilden, 16. Juli. Wie verlautet, wird das
Reichsschatzamt dem Bundesrat nach Friedensschluß einen
Gesetzesentwurf, Zigarren-Banderole-Steuer be-
treffend, zugehen lassen. Man ist noch am Erwägen, ob
vielleicht die Banderole zu umgehen ist, ob eine Wert-
steuer o [oder] eine erhöhte Tabak-Zollsteuer vorzuziehen ist.
Der Ertrag dieser Steuer wird auf 40 bis 50 Millionen
Mark im Jahre geschätzt.

14. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1915

Launig kommentiert die „Bergische Arbeiterstimme“ die letzte Sitzung der Stadtverordneten Solingens

    Bei den Stadtvätern.
   In guten drei Viertelstunden lief gestern die kommunale
Gesetzgebungsmaschine zu ihrem Ziele. Die Punkte, die sie zu
durchlaufen hatte, boten zu besonderen Ausströmungen etwa
aufgespeicherter rednerischer Energien keinen Anlaß. Nicht ein-
mal die Windel-Sachverständigen meldeten sich, als das Stadt-
oberhaupt nochmals dringend die heißumstrittene Waschküche
für das Coppelstift verlangte. Es scheint, daß die Lektion, die
wir den Anhängern der alten Methode seinerzeit an dieser
Stelle über die Fortschritte in der Säuglingspflege erteilt
haben, gefruchtet hat. Nebenbei gesagt, hatten wir bei unseren
Stadtvätern auch erwartet, daß sie besseren Belehrungen zu-
gänglich seien. Ein übriges hat wohl auch bei der Sinnes-
änderung der Umstand geleistet, daß sich die Familie Coppel
nochmals zur Stiftung von 2500 Mark für diesen Zweck ver-
standen hat. Und man weiß ja, daß, wie Oel ein Mittel ist,
stürmische Wogen zu glätten, das Geld sich schon oft als ge-
eignet erwiesen hat, die Geister stürmischer Opposition zu
bannen. Jedenfalls werden den Stadtvätern die kleinen In-
sassen des Coppelstiftes, die die für jeden Menschen folgen-
schwerste Aufgabe der Elternwahl mit beklagenswertem Mangel
an Gründlichkeit und Voraussicht gelöst haben, den Beschluß
danken.

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26. Juni 1915

26.6.15 Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 26.6.1915

Beschlüsse der Stadtratssitzung in Mettmann (Hundesteuer, Lustbarkeitssteuer, Wegeparzellen, Kriegsanleihe, Beigeordnetenwahl, Armen- und Waisenpfleger, Stadtsekretär)

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
h. Mettmann, 26. Juni. In der gestrigen
Stadtratssitzung erfuhr die Hundesteuer-Ord-
nung in formeller Beziehung eine Abänderung.
Der Lustbarkeitssteuer-Ordnung wurden feste
Sätze zugrunde gelegt. Nur bei wissenschaft-
lichen bez[iehungs]w[eise] der Allgemeinheit dienenden Vor-
führungen soll der Bürgermeister berechtigt sein,
Steuerermäßigung eintreten zu lassen. Der
Austausch von Wegeparzellen wurde genehmigt.
Die Stadt erhält 45,12 Ar, wogegen sie 18,24 Ar
abgibt. Die Versammlung erklärte sich mit der
Rückgabe von Kautionen einverstanden und be-
schloß die Aufnahme einer weiteren Kriegsan-
leihe, die mit 4 1/2 Prozent verzinst und mit 1 1/2
Prozent getilgt werden soll. Der auscheidende
Beigeordnete Herr Fabrikant G. Bovensiepen
wurde wiedergewählt. An Stelle der verstorbe-
nen Armenpfleger Eick und Niepenberg wurden
die Herren Rich[ard] Kircher und Alb[ert] Zassenhaus
und als Waisenpflegerin die Frau Daniel
Kircher ernannt. Zum Schluß der Sitzung ver-
abschiedete der Vorsitzende den am 1. Juli in
Privat-Dienste übertretenden Stadtsekretär und
Amtsanwalt Herrn Kölker.

11. Juni 1915

11.6.15 Versteuerung von Kriegsgewinn

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 11.6.1915

Verfahren in der Besteuerung von Kriegsgewinnen (Vermögenszuwachssteuer, Einkommensteuer, Kriegsgewinnsteuer, Reichsbesitzsteuergesetz)

Lokales.
Besteuerung von Kriegsgewinnen.
DPC Die Besteuerung der Kriegsgewinne
will die Reichsregierung durch eine Ergänzung
des Reichsbesitzsteuergesetzes vorbereiten. Nach
den Grundsätzen dieses Gesetzes wird es sich da-
bei um die besondere steuerliche Erfassung des
in der Kriegszeit entstandenen Vermögens-
zuwachses handeln. Über den Vermögens-
stand der einzelnen Steuerpflichtigen vor dem
Kriege stehen die Grundlagen bereits durch die
Veranlagung zum Wehrbeitrage fest. Von dieser
Grundlage aus wird der in dreijährigen Perio-
den entstandene Zuwachs an Vermögen pro-
gressiv besitzsteuerpflichtig und da die erste Pe-
riode am 1. Januar 1914 begonnen hat, so be-
trägt der für die Kriegsgewinnsteuer auszu-
scheidende Zeitraum nur 7 Monate. Dadurch
wird die Ausmittelung des durch Kriegsgewinn
und Kriegskonjunktur entstandenen Ver-
mögenszuwachses wesentlich erleichtert. Es ist
nun vielfach angenommen worden, daß die
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6. Mai 1915

6.5.15 Hilden,16.5.15 Hilden

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 6.5.1915

Stadtverordnentensitzung Hilden

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
Hilden, 5. Mai. Am Freitag, 7. Mai, nach-
mittags 5 Uhr, findet im Rathause eine Sitzung
der Stadtverordneten statt. Außer der Wahl von
Mitgliedern verschiedener Kommissionen soll
unter anderm über folgende Punkte Beschluß
gefaßt werden: Niederschlagung der Gemeinde-
steuern von zur Fahne einberufenen Steuer-
pflichtigen; Antrag der Allgemeinen Orts-
krankenkasse auf Übernahme von rückständigen
Krankekassen-Beiträgen von zur Fahne einbe-
rufenen Arbeitgebern.

28. April 1915

27041915hundesteuerfürdensieg

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1915

Bekanntmachung über die Erhöhung der Kreishundesteuer im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. April. In der am vergangenen
Freitag stattgehabten Sitzung des Kreistages wurde
die Erhöhung der Kreishundesteuer auf 6 M[ar]k für
den ersten und auf 10 M[ar]k für jeden weiteren Hund
mit allen gegen eine Stimme beschlossen. Das
Stimmenverhältnis ergibt, daß in den weitesten
Kreisen des Volkes, das dem Vaterlande jedes Opfer
zu bringen unbeugsam entschlossen ist, sich die Ueber-
zeugung mehr und mehr Bahn bricht, daß es notwendig
ist, durch eine angemessene Besteuerung der Hunde auf
die Abschaffung der vielen unnützen Fresser hinzuwirken.

15. April 1915

15.4.15 Ratingen teil 1.15.4.15 Ratingen teil 2.1

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer Genral-Anzeiger vom 15.5.15

Bericht über die Ratinger Stadtverordnetensitzung, in der vor allem über finanzielle Fragen beschlossen wurde

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
Ratingen, 15. April. In der gestrigen
Stadtverordnetensitzung, die unter
dem Vorsitze des Bürgermeisters Jansen statt-
fand, wurde die Aufnahme einer Anleihe für
Kriegsaufwendungen von vorläufig 150 000 M[ar]k
bei der hiesigen städtischen Sparkasse beschlossen.
Die Schuld soll mit 4 1/4 Prozent verzinst und die
Tilgung erst mit dem Jahre beginnen, das nach
dem Freidenschluß folgt. Die Versammlung
nahm Kenntnis von der bereits erfolgten Be-
schaffung von Fleischdauerwaren und stellte für
diesen Zwecke einen Betrag von 200 000 M[ar]k zur
Verfügung. Die gesamte Regelung der Fleisch-
versorgung wurde der Finanzkommission über-
tragen. Der Vorsitzende erstattete den Verwal-
tungsbericht für das Jahr 1913. Einwendungen Weiterlesen

4. April 1915

4. April Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 4.4.1915

Beratung der Stadtverordneten der Stadt Mettmann über die Haushaltspläne und die damit verbundene Erhöhung der Steuersätze

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
h. Mettmann, 31. März. In der gestrigen
Stadtverordnetensitzung erstattete
Bürgermeister Conradi vor der Beratung der
städtischen Haushaltspläne einen Bericht über
die durch die Kriegslage geschaffenen Verhält-
nisse. 651 Familien erhalten Kriegsunterstützung,
wofür 135 138 M[ar]k ausbezahlt worden sind. Der
Haushaltplan schließt in Einnahme und Aus-
gabe mit 560 000 M[ar]k ab. Eine Erhöhung der
bisherigen Steuersätze war nicht zu vermeide
n.
Sie wurden festgesetzt: Grund-, Gebäude- und
Gewerbesteuer 225 Prozent, bisher 210 Prozent,
Einkommensteuer 215 Prozent, bisher 200 Pro-
zent; Einkommensteuervorstufe von 4 Mark 150
Prozent und dem Steuersatz von 2,40 M[ar]k 100
Prozent wie bisher und 3,5 Prozent von je
1000 M[ar]k des gemeinen Wertes vom Grundbesitz
als Grundsteuer gegen 3,3 Prozent im Vorjahre.

31. März 1915

BAST_31_03_1915_G

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1915

Erhöhung der Hundesteuer in Leichlingen

Leichlingen. Erhöhung der Hundesteuer. In der
letzten Stadtverordnetensitzung wurde beschlossen, die Hunde-
steuer von 6 auf 10 Mark zu erhöhen. Das Bürgermeisteramt
wird die Namen der steuerzahlenden Hundebesitzer veröffent-
lichen, um eine bessere Kontrolle über die steuerpflichtigen Köter
zu haben. Die Verwaltung rechnet wahrscheinlich mit der Tat-
sache, daß die Steuerscheuen Hundeliebhaber von den „pflicht-
treuen“ Hundebesitzern an ihre Pflicht gemahnt werden.

10. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1915

Um das wachsende kommunale Haushaltsdefizit zu schließen, schlug die Stadtverwaltung Solingen eine Steuererhöhung vor. Die sozialdemokratischen Stadtverordneten stimmten diesem Vorschlag als kleinerem Übel zu, weil sie eine weitere Schuldenaufnahme für die noch schlechtere Lösung hielten. Die Mehrheit der „bürgerlichen“ Stadtverordneten aus der 1. und 2. Abteilung war anderer Ansicht. Die Steuererhöhung wurde von ihnen abgelehnt. Neue Kreditaufnahmen der Stadt Solingen werden die Folge sein.

              Keine Steuererhöhung. 
   Das wesentlichste Moment der gestrigen Stadtverordneten-
sitzung war der Antrag der Verwaltung auf Erhöhung des
Steuerzuschlages von 220 auf 250 Prozent. Die Stadtverord-
neten der 3. Abteilung waren nach langen Erwägungen zu dem
Schlusse gekommen, daß diese Erhöhung notwendig sei. Der
Krieg hat große Ausfälle in den laufenden Ausgaben gezeitigt.
Auf der anderen Seite sind die Ausgaben für Kriegszwecke, ins-
besondere zur Erfüllung der sozialen Aufgaben gewaltig ge-
stiegen. Die sozialdemokratischen Stadtverordneten glaubten die
Verantwortung für eine zu beginnende Schuldenwirtschaft nicht
tragen zu können und sahen in der Bewilligung der beantragten
Steuererhöhung das kleinere der beiden drohenden Uebel. Genosse
Krenzer führte treffend aus, daß man durch den Verbrauch
der schon aufgenommenen Anleihen und durch Aufnahme neuer
Anleihen mit mathematischer Sicherheit finanziell in Teufels
Küche kommen müsse. Und Genosse Weber führte schlagend
ins Feld, daß man es nicht verantworten könne, wenn jetzt die
Daheimgebliebenen große Schuldsummen auflaufen lassen, die
die Leute die uns jetzt draußen im Felde verteidigen, nach ihrer
Rückkehr mit bezahlen müssen.
   Es half alles nichts. Die Stadtverordneten der zweiten und
ersten Klasse sehen die Lage optimistischer an. Sie lehnten die
Erhöhung ab. Es bleibt also bei den bisherigen Sätzen.