25. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Dezember 1918

Das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat beschließt eine Erhöhung der Kohlenpreise.

  –  Erhöhung der Kohlenpreise. In einer Ze-
chenbesitzerversammlung des Rheinisch-Westfälischen
Kohlensyndikats wurde beschlossen, die Richtpreise
für Kohlen einschließlich Kohlensteuer um 14,45 M.
und für Koks um 21,70 M. die Tonne zu erhöhen.
Die genaue Erhöhung der Brikettpreise steht noch
nicht fest. Gleichzeitig wurde eine 50%ige Ein-
schränkung der Kokserzeugung beschlossen.

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Britische Besatzungssoldaten müssen beim Warenkauf in Solingen keine Luxussteuer zahlen.

Bekanntmachung
      betreffend
   Luxus-Steuer!
   Die Gewerbetreibenden, welche Gegenstände ver-
kaufen, die nach dem Gesetz vom 26. Juli 1913 der
Luxussteuer unterliegen, werden davon in Kenntnis
gesetzt, daß die Offiziere und Mannschaften der eng-
lischen Besatzung von der Luxussteuer befreit sind.
Diesen sind also bei Kaufgeschäften die Preise ohne
Luxussteuer zu berechnen.
   Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden
streng bestraft.
   Solingen, den 20. Dezember 1918.
                              Der Oberbürgermeister: Dicke.

17. Dezember 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Familienarchiv Scheibler und Stiftung Rotes Haus Monschau – Unterlagen und Korrespondenz Hans Carl Scheiblers v.a. aus der Zeit des Ersten Weltkriegs, Nr. 185.

Chr. Renner, vermutlich der Steuerberater der Familie Scheibler, berichtet Hans Carl Scheibler von einer neuen Abgabe, die aus den Kriegsgewinnen erhoben werden soll. Daraufhin schlägt er vor, mögliche Schulden sofort zu begleichen, damit das hierdurch erhöhte Vermögen nicht besteuert werden kann. Weiter bittet er seinen Klienten ihm die Höhe seines Kontos mitzuteilen, damit er sich um die Steuerangelegenheiten kümmern könne. Weiterlesen

13. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. November 1918

Verpflichtung zur Erfassung der Buchhaltung von jedem Steuerpflichtigen

Vermischtes.
Schleiden, 11. Nov[ember]. Nach dem Umsatzsteuer-
gesetz vom 26. Juli 1918 ist jeder Steuerpflichtige
zur Aufzeichnung (Buchführung) über seine sämtlichen
Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Diese Be-
stimmung gilt nicht nur für Geschäftsinhaber, Gast-
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18. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. September 1918

Vermischtes.
Schleiden, 16. Sept[ember]. (Kriegsabgabe 1918)
Wir weisen auf die im amtlichen Teil veröffentlichten
Bekanntmachungen, betreffend Veranlagung der außer-
ordentlichen Kriegsabgabe für 1918, hin. Erläuternd
wird bemerkt: 1. Eine Vermögenserklärung brauchen
alle diejenigen Personen nicht abgeben, deren Ver-
mögen bei der Besitz- oder Kriegssteuerveranlagung
im Jahre 1917 auf nicht mehr als 100 000 M[ar]k
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9. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. September 1918

Was das neue Umsatzsteuergesetz für die Solinger Arbeiter bedeutet.

        Umsatzsteuer und die selbständigen Arbeiter
                           der Solinger Industrie.
   Eine der Kriegserrungenschaften ist das am 1. August d[ieses] J[ahres]
in Kraft getretene Umsatzsteuergesetz. Die Auswirkungen des-
selben scheinen in vielen Kreisen noch nicht richtig gewürdigt
zu werden. Das gilt insbesondere von den selbständigen Ar-
beitern der Solinger Industrie. In steuerlicher Beziehung
bestehen zurzeit schon Unterschiede. Zum Teil werden diese
Arbeiter als Gewerbetreibende im Sinne des Gewerbesteuer-
gesetzes angesehen und demgemäß veranlagt. So gilt ein für
andere Gewerbetreibende gegen Stücklohn arbeitender Schleifer
dann als Gewerbetreibender im Sinne des Gewerbesteuerge-
setzes, wenn er von ihm angenommenen fremde Hilfskräfte auf

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19. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. August 1918

Über die Methoden, wie sich die Herren Adels, Richartz und Eck aus Remscheid und Solingen bereichert haben.

                  Wie man Geld verdienen kann.
   In einer Besprechung des Adelsprozesses sagt die „I. K.“:
Wie man soviel Geld verdienen kann? Indem man die Kon-
junktur ausnutzt, spekuliert, kauft, verkauft und kleine
Leute über die Ohren haut. Beispiel: Ein Kaufmann
Richartz zählte zu den Lieferanten der Mannesmann-Werke.
Von dem herausspringenden Gewinn erhielt der Lieferant 40
Prozent, Adels 40 Prozent und Direktor Eck 20 Prozent. Trotz-
dem war Richartz, wie Adels erklärte, der billigste der
Lieferanten, weil es sich bei seinen Einkäufen an die kleinen
Meister und Handwerker hielt, die nicht rech-
nen konnten, und sich auf juristisch einwandfreie Weise
beschwindeln ließen. Den Profit von dem Schaden der
kleinen Leute teilten sich dann die drei Kumpane, die besser
zu rechnen verstanden.

17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Der Solinger Fabrikant Richartz wurde ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.

             Noch ein Steuerhinterziehungsprozeß.
   Vor der Strafkammer in Elberfeld stand der Fabrikant
Art. Richartz von Solingen wegen Steuerhinter-
ziehung. Er hat dem Staate ebenso wie Adels höhere Be-
träge an Einkommen- und Kriegssteuer hinterzogen. Das
Urteil gegen ihn lautete auf 322 000 Mark Geldstrafe.
Richartz war auch in den Adelsprozeß verwickelt. Er war
Lieferant für die Mannesmannschen Waffen- und Munitions-
werke und hat seinen Verdienst bei diesen Werken mit Adels
und dem Direktor Egg in der Weise geteilt, daß er und Adels
je 40 Prozent und Egg 20 Prozent erhielten.

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16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Der Generaldirektor Adels der Mannesmann Waffen- und Munitionswerke aus Remscheid wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung von der Strafkammer Elberfeld zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt.

   Das Urteil im Elberfelder Steuerhinterziehungsprozeß.
            Anderthalb Millionen Mark Geldstrafe
                      und 6 Monate Gefängnis.
   Die Strafkammer fällte gestern in dem Prozeß gegen den
Generaldirektor Adels (von den Remscheider Mannesmann-
Waffen- und Munitionswerken) wegen Steuerhinterziehung
das Urteil. Es lautet auf den sechsfachen Betrag der
hinterzogenen Einkommensteuer und den fünf-
fachen Betrag der hinterzogenen Kriegs-
steuer. Da das Gericht die im Jahre 1916 hinter-
zogene Einkommensteuer auf 12 000 Mark, die im Jahre 1917
hinterzogene Einkommensteuer auf 46 666 Mark und die hinter-
zogene Kriegssteuer auf 240 000 Mark bezifferte, wurde auf
1 552 000 Mark Geldstrafe erkannt. Ferner wurde
der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis ver-
urteilt, auf die 5 Monate der Untersuchungshaft angerechnet
werden sollen. Ein Antrag, den Angeklagten aus der Haft zu
entlassen, wurde abgelehnt.

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11. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1918

Die Biersteuereinnahmen in Wald sind deutlich zurückgegangen.

   Wald. Der Bierverbrauch ist im letzten Jahre weiter
ganz erheblich zurückgegangen, was die Eingänge an kommunaler
Biersteuer deutlich beweisen. Im abgelaufenen Rechnungsjahr hat
die Stadtkasse 2076,39 Mark Biersteuer vereinnahmt, gegen 5608,59
Mark im Jahre 1916 und 12 935,16 Mark im letzten Friedensjahre
Bier wegen seines geringen Alkoholgehaltes im letzten Jahre durch-
weg nur 30 Prozent pro Hektoliter betrug, während für normales
Bier 65 Pf[enni]g pro 100 Liter zu zahlen sind.

11. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1918

Auf der Kreisversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes Solingen wurden viele Themen angesprochen. Besondere Bedeutung hatte die Resolution gegen die unternehmerfreundliche Haltung des Hauptvorstandes der Metallarbeitergewerkschaft auf Reichsebene.

   Kreisversammlung des Deutschen Metall-
                     arbeiterverbandes.
   Eine sehr gut besuchte Kreisversammlung des Deutschen Metall-
arbeiterverbandes tagte am Sonntag, den 5. Mai, im Gewerkschafts-
haus in Solingen. Die Tagesordnung lautete: 1. Kassen- und
Geschäftsbericht. 2. An die Verwaltung gelangte Anträge. 3. Vortrag
des Kollegen Rapp: „Die sozialpolitischen Forderungen der Gewerk-
schaften.“
   Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kollege Rapp die Namen
der in letzter Zeit als gefallen gemeldeten Kollegen bekannt. Die
Versammlung ehrte die Gefallenen durch Erheben von den Sitzen.
Kollege Herder verlas das Protokoll der letzten Kreisversammlung.
Dasselbe wurde ohne Widerspruch angenommen.

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2. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. April 1918

Überblick über den Gemeindeetat von Wiesdorf.

  Wiesdorf. Gemeindeetat. Unter den wenigen Gemeinden,
die trotz der enormen Kriegslasten keine Steuererhöhung vorzu-
nehmen brauchten, befindet sich auch Wiesdorf, trotzdem der Etat
auf über 2,6 Millionen Mark gestiegen ist. Die Steigerung des Etats
beträgt 721 000 Mark, wovon allein an Kreisabgaben (hauptsächlich
für Kriegslasten) 220 000 Mark mehr wie im vorigen Jahre zu
zahlen sind. Die Teuerungszulagen sind mit 65 000 Mark eingesetzt.
Außerdem sind aus den Steuerüberschüssen 150 000 Mark mehr wie
im vorigen Jahre den einzelnen Fonds zugeführt worden. Einen
erheblichen Anteil an der günstigen Finanzlage unserer Gemeinde
verdanken wir der Sparkasse. Sie erzielte einen Ueberschuß von
207 000 Mark.

13. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. März 1918

Der Solinger Industriearbeiter-Verband lehnt die Einführung der durchgehenden Arbeitszeit ab.

Generalversammlung des Industriearbeiter-
                           Verbandes.
   Am Montagabend beschäftigte sich eine gut besuchte außerordent-
liche Generalversammlung des Industriearbeiter-Verbandes, die im
Solinger Gewerkschaftshause tagte, mit der Frage der durchgehenden
Arbeitszeit. Nach einem kurzen einleitenden Vortrag des Kollegen
Schütz, der die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte dieser
augenblicklich aktuellen Frage behandelte und nach einer ausgiebigen
Diskussion, in der hauptsächlich die gesundheitsschädigende Seite einer
durchgehenden Arbeitszeit und die Schwierigkeit ihrer Durchführung
für die Heimindustrie (es kommen hier rund 3000 elektrische Betriebe
in Frage) besprochen wurde, wurde einstimmig folgende Entschlie-
ßung angenommen:
      „Die heutige Generalversammlung kann sich für Einführung
   einer durchgehenden Arbeitszeit so lange nicht entschließen, bis
   eine Regelung der Arbeitszeit gesetzlich festgelegt ist. Die Ver-
   sammlung steht ferner auf dem Standpunkt, daß es nicht im ge-
   sundheitlichen Interesse der Solinger Arbeiter liegt, eine Arbeits-
   zeit ohne angemessene Pause, die mindestens anderthalb bis zwei-
   Stunden betragen muß, einzuführen.“
   Weiter wurde in der Versammlung mitgeteilt, daß die Steuer-
behörde Solingen-Stadt die Forderung der Solinger Arbeiterschaft,
besonders die der Schleifer, bezüglich der Erhöhung des Satzes,
der für Material vom Bruttoeinkommen in Abzug
gebracht werden darf, als berechtigt anerkannt habe. Eine
Erhöhung des Prozentsatzes kann aber auf Grund der gesetzlichen Be-
stimmungen nicht eintreten. Die Solinger Steuerbehörde will hingegen
mit den Steuerbehörden der Nachbargemeinden gemeinsam vorgehen,
um zu versuchen, daß der § 20 des Einkommensteuergesetzes, der even-
tuell eine Ermäßigung um eine Steuerstufe zuläßt, für die Solinger
Arbeiterschaft in Anwendung gebracht werden darf.

13. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1912-1918, B 149, Bl. 47

Die Kohlensteuer wurde am 8. April 1917 verabschiedet und war fällig vom 1. August 1917 bis zum 15. November 1922. Bei einer Rechnung kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Elektrizitätswerk Berggeist und dem Bürgermeisteramt Sieglar.

[Linke Seite]
aber nur
diese! 

Oberingenieur
Friedrich Teucher
Cöln, Moltkestr. 8.
Berggeist berechnet die
Kohlensteuer mit 0,6 Pfg pro Kw.

13. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. August 1917

Die neue Kohlensteuer gilt ab dem 1. August 1917.

                          Kohlensteuern.
   Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die durch das
Gesetz vom 8. April d[ieses] J[ahre]s beschlossene Kohlensteuer auf alle
Lieferungen vom 1. August d[iesen] J[ahre]s an erhoben wird. Die Aus-
führungsbestimmungen zu diesem Gesetz sind noch nicht bekannt;
sie sollen aber eine Reihe von Vorschriften über Zuschläge und
Ausnahmen enthalten, die eine genaue Berechnung des Steuer-
satzes augenblicklich noch nicht zulassen. Es ist deshalb nicht
möglich, schon heute zu sagen, in welcher Form und in welcher
Höhe die Steuer in Rechnung gestellt wird. Im großen und
ganzen wird sie etwa 20 Prozent vom Werte der vom Syndikat
gelieferten Erzeugnisse betragen.