20. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Januar 1918

Für die Zivilbevölkerung ist einfacheres dünneres Bier vorgesehen.

    –  Nur noch „Einfachbier“ für die Zivil-
bevölkerung. Während für das Heeresbier ein
Stammwürzegehalt von 6 Prozent vorgeschrie-
ben ist, wird für die Zivilbevölkerung „Bier“
mit einem Stammwürzegehalt bis zu 3 Pro-
zent hergestellt. Einzelne Brauereien geben
aber auch das 6 prozentige Bier an ihre Kund-
schaft ab. Jetzt soll eine Bundesratsverord-
nung erlassen werden, nach der es verboten ist,
Bier mit mehr als 3 Prozent Stammwürzege-
halt an die Privatkundschaft zu liefern. Die
Veranlassung dazu geben die schlechten Aussich-
ten für die weitere Gerstebelieferung der Brau-
ereien.