Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1918
Der Innenminister über Eingemeindungspläne während des Krieges.
Eingemeindungspläne während des Krieges.
Der Minister des Innern hat an die Regierungspräsidenten
einen Erlaß über die Behandlung von Eingemeindungsplänen ge-
richtet. In einem früheren Runderlaß vom 6. August 1917 war mit-
geteilt worden, daß zu den Sachen, die während des Krieges der
baldigen Erledigung nicht bed[ür]fen, auch kommunale Bezirksver-
änderungen gehörten. Diese Bestimmung findet jedoch auf Einge-
meindungspläne von Städten, bei denen unter den Gründen für
die Eingemeindung das Wohnungsbedürfnis
entscheidend mit in Frage steht, keine Anwendung. Derartige Ein-
gemeindungspläne können vielmehr, wie der Minister des Inntern
jetzt betont, auch während der Dauer des Krieges weiter verfolgt
werden.