17. September 1916

17-9-1916-mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 481 vom 17.9.1916

Sitzungsbeschlüsse des Mettmanner Stadtrates vom 14. September 1916, u. a. neuer Kreistagsabgeordneter, Überlassung der Turnhalle an die Firma Koch, Kriegsteuerungszulage für städtische Mitarbeiter, neue Waisenpflegerin.

Teuerungszulagen.
h. Mettmann, 15. Sept[ember]. In der gestrigen
Stadtratssitzung wurde unter dem Vorsitz des
Bürgermeisters Conradi folgendes beschlossen:
Als Kreistagsabgeordneter an Stelle des aus
der Gemeinde verzogenen Herrn Fr. Middeldorf
wurde der Fabrikant Johannes Kircher ge-
wählt. Dem Antrage der Firma Fr. Koch auf
vorzeitige Überlassung der Turnhalle und frühe-
ren höheren Töchterschule soll unter folgenden
Bedingungen stattgegeben werden: 1. die Firma
Koch hat bei dem Antritt 30.000 Mark anzu-
zahlen, 2. die Realschule geht erst nach Schluß
der Herbstferien 1917 (früher 1. Januar 1917)
in den Besitz der Firma Koch über, 3. die Firma
Koch darf in den vorzeitig zu überlassenden Ge-
bäuden bis zum Besitzantritt der Realschule keine
störenden Anlagen einrichten. Den Volksschul-
lehrern sowie den Beamten und Arbeitern der
Stadt soll eine einmalige Kriegsteuerungszulage
wie folgt gewährt werden: Die verheirateten
Lehrer und Beamten erhalten je 150 Mark und
für jedes Kind ohne eigenes Einkommen je
60 Mark, die unverheirateten Lehrer je 100 M[ar]k,
die städtischen Arbeiter je 100 Mark. Die Aus-
gaben betragen im ganzen 11.500 Mark. Als
Waisenpflegerin wurde Frau Robert Glashausen
zu Reinertz  ernannt. An der 5. Kriegsanleihe
wird die hiesige Sparkasse sich mit 1½ Millionen
Mark beteiligen.

1. September 1915

1.9.15 Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 1.9.1915

Bericht über die Stadtratsitzung der Stadt Mettmann von Ende August 1915

h. Mettmann, 1. Sept[ember]. In der letzten
Stadtratssitzung, die nur von 9 Stadträten be-
sucht war, und von Herrn Bürgermeister Con-
radi geleitet wurde, erfolgte zunächst die end-
gültige Beschlußfassung über die Lustbarkeits-
steuerordnung. Das kommunale Wahlrecht der
Kriegsteilnehmer, die von der Zahlung von
Staatssteuern befreit sind, wurde für das Jahr
1915/16 sichergestellt. An Stelle des von hier
verzogenen früheren Stadtsekretärs Kolker
wurde der Sparkassen-Rendant Heipertz zum
Standesbeamten ernannt. Die Versammlung
erklärte sich mit der vorläufigen Anstellung der
Schulamtsbewerber Binke und Roland, ersterer
vom 1. April 1915 und letzterer vom 1. Sep-
tember 1915 ab, einverstanden. Der Bürger-
meister teilte mit, daß die Stadt sich im Jahre
1894 verpflichtet habe, die vom Staat zu
zahlenden Pensionen u[nd] s[o] w[eiter] gebührenfrei auszu-
zahlen. Diese Auszahlungen hätten jetzt einen
derartigen Umfang angenommen, daß sie die
Stadtkasse erheblich belasteten. Er habe deshalb
Schritte getan, eine Änderung herbeizuführen.
Es bestehe Aussicht, daß diese Auszahlungen
demnächst durch das Zollamt erfolgten.