15. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Jugendpflege“ 1913-1928, B 2094

Die hiesige Polizeibehörde erinnert die Arbeiter-Zentrale der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG daran, dass Kindern unter 16 Jahren der Eintritt in das hiesige Lichtspielhaus weiterhin verwehrt wird. Sondererlaubnisse durch Vikar Brauers würden nicht gelten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Sprengwagen der Polizei nachts in der Wagenremise im Polizeirevier Oberlar geparkt werden soll.