Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Mai 1915
An die Schweigepflicht über Heeresbewegungen wird erinnert.
Schweigepflicht über Heeresbewegung.
Die Spionage hört im Kriege nie auf. Feind-
liche Agenten reisen umher und suchen Nach-
richten zu ergattern. Unbedachte Mitteilungen,
die dem Laien wertlos zu sein schienen, können,
durch Spione dem Feinde überbracht, von höchster
Wichtigkeit werden. Das gilt ganz besonders
von Truppentransporten. Wer von Brücken,
Zäunen, Wegen oder vom Ackerfeld aus Eisen-
bahnzüge mit Truppen vorüberfahren sah, soll
darüber öffentlich nicht reden, die Richtung des
Transportes nicht Fremden mitteilen und erst
recht nicht dessen Stärke und Zusammensetzung.
Es kann dadurch bei der nun einmal vorhandenen
Möglichkeit der Anwesenheit eines Spions das
größte Unheil angerichtet werden. Man soll auch
nicht vergessen, daß feindliche Spione schon in
gekauften deutschen Uniformen herumreisten,
selbst das Eiserne Kreuz trugen und sich den
Anschein gaben, schwer verwundet zu sein. Der
Erfolg der Winterschlacht in Masuren wäre
wahrscheinlich noch größer gewesen, wenn die Russen
nicht zu früh über Hindenburgs Absichten unter-
richtet worden wären. Das Schweigen ist für
alle Deutschen, Männer, Frauen und Kinder, in
dieser Beziehung eine vaterländische Pflicht.