11. Januar 1916

BAST_11_01_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1916

Auch Gäste werden bei Verstößen gegen die Polizeistunde in Lokalen bestraft

Solingen. Die Polizeistunde. Neuerdings hat die
Praxis vermehrten Eingang gefunden, bei Verstößen gegen
die Polizeistunde in Wirtschaften auch die noch im Lokale
anwesenden Gäste zu bestrafen. Interesse in dieser Be-
ziehung wird deshalb diese Notiz unseres Elberfelder Partei-
blattes bieten: Wegen Ueberschreitungen der Polizeistunde wurde
in der „Glocke“ die Polizeistunde auf 11 Uhr gesetzt. Zwei
Gäste, darunter ein Barmer Redakteur B., wurden mit je
30 Mark Geldstrafe bestraft.

29. August 1914

29AugBekanntmachugBMWirtschaften

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 29.8.1914, Anzeigenteil

Nachdem die erste große Mobilmachung gelaufen war, dürfen die Gaststätten anstatt nur bis 10 Uhr bis 11 Uhr abends geöffnet bleiben.

Bekanntmachung.

Von heute ab dürfen die Wirtschaften bis 11 Uhr abends offen gehalten werden.

Goch, den 29. August 1914. die Polizei-Verwaltung. Der Bürgermeister: Dreschers.

28. August 1914

28AugWirtschaften

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 28.8.1914, Anzeigenteil

Die Sperrstunden der Wirtschaften werden für die Kriegszeit neu geregelt.

Bekanntmachung.

Die Polizeibehörden ersuche ich, für die Dauer der Kriegszeit der Schließung der Wirtschaften nunmehr auf 11 Uhr festzusetzen, mit der Maßgabe jedoch, dass für diejenigen Wirtschaften, in welchen ein übermäßiger Alkoholgenuss zugelassen wird, die bisherige Einschränkung (10 Uhr) wieder einzuführen ist.

Für Tingel-Tangel, Bars und andere sittlich nicht ganz einwandfreie Lokale ist die Polizeistunde auf 10 Uhr festgesetzt.

Cleve, den 26. August 1914. Der Landrat: Eich