31. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1918

Eine größere Anzahl von Solingern wurde wegen Verstößen gegen Besatzungsanordnungen zu Geldstrafen verurteilt.

   Solingen. Zur Warnung! Eine größere Anzahl von
hiesigen Bewohnern ist durch die britische Militärbehörde mit
20 Mark Geldstrafe oder 7 Tagen Gefängnis bestraft worden, weil
sie noch am 26. Dezember nach 9 Uhr auf der Straße betroffen wor-
den sind. Ebenso wurde der Verkauf von Spirituosen in einem
Falle mit 2000 Mark Geldstrafe geahndet. Es handelt also jeder in
seinem eigenen Interesse, wenn er die erlassenen Vorschriften genau
befolgt.


23. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1918

Amtliche Bekanntmachungen für Solingen zu Personalausweisen, der Polizeistunde und der Kartoffelversorgung.

  Bekanntmachungen.

      Stadtgemeinde Solingen.
   Die britische Militärbehörde hat für die Personalausweise andere23
Formulare vorgeschrieben.
   Bis zur Fertigstellung derselben muß die Ausfertigung unter-
brochen werden. Die Bürgerschaft wird rechtzeitig von der Wieder-
aufnahme der Ausfertigung unter Angabe der Ausgabestellen in
Kenntnis gesetzt.
                                                *
   Die britische Militärbehörde hat die Polizeistunde für Dienstag,
den 24. Dezember, auf 10 Uhr abends und für Mittwoch, den 25. De-
zember, auf 4 Uhr morgens festgesetzt. Dementsprechend ist der
Straßenverkehr am 24. Dezember bis 10 Uhr abends gestattet; er be-
ginnt am 25. Dezember bereits morgens 4 Uhr.
                                                *
   Nach Mitteilung der Reichskartoffelstelle Berlin ist die Versor-
gung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln bis zur Frühkartoffelernte
durchaus nicht gesichert. Den Städten wird rechtzeitige Reduzierung
der Wochenmenge von 7 Pfund empfohlen. Als Ersatz für fehlende
Kartoffeln sollen Steckrüben gebraucht werden.
   Der Bürgerschaft mache ich hiervon Mitteilung und empfehle
dringend die größte Sparsamkeit beim Gebrauch der Kartoffeln. Vor-
läufig werden noch pro Kopf und Woche 7 Pfund verabfolgt.
   Solingen, den 23. Dezember 1918.
                                                Der Oberbürgermeister: Dicke.

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Das abendliche Glockenläuten wird um eine halbe Stunde verschoben.

          Glockenläuten um 8 ½ Uhr abends!
   In Zukunft werden die Glocken statt um
7 Uhr um 8 ½ Uhr abends geläutet werden. Es
soll dieses die Mahnung an die Bürgerschaft
sein, die Straße zu verlassen!

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Mahnung an die Solinger, die Anordnungen der britischen Besatzungsbehörde genauestens zu befolgen.

Die Vorschriften der britischen Behörden sind genau zu beachten!
   Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf
hin, daß die Anordnungen der britischen Behörden auf das genaueste
beachtet werden müssen. Dieses gilt sowohl für das Einhalten der
Polizeistunde als auch für die Grußvorschrift (Beamte in Uniform
haben britische Offiziere zu grüßen, Zivilpersonen grüßen dann,
wenn sie von einem Offizier angeredet werden). Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird deshalb der Einwohnerschaft dringend ans
Herz gelegt. Verstöße hiergegen würden schwere Strafen für den
Einzelnen sowohl als auch für die Gesamtheit nach sich ziehen.

19. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918

Die Polizeistunde muss unbedingt eingehalten werden.

           Die Polizeistunde muß eingehalten werden.
   Seit Montag ist die Verkehrszeit in der Stadt bis 9 Uhr abends
erweitert. Die britischen Behörden haben natürlich vorausgesetzt, daß
diese Polizeistunde genau eingehalten wird. Abgesehen davon, daß
Personen, die sich nach 9 Uhr noch auf der Straße aufhalten, fest-
genommen und bestraft werden, wird durch ein solches Treiben auch
die Allgemeinheit geschädigt, denn die britische Behörde würde sich
dann veranlaßt sehen, die Polizeistunde wieder auf 7 Uhr oder
schließlich noch früher festzusetzen. Wir raten deshalb dringend, die
vorgeschriebenen Stunden genau einzuhalten.

24. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1918

An Heiligabend und dem 1. Weihnachtstag wird die Polizeistunde in Solingen verlängert.

   Solingen. Die Polizeistunde für den heiligen
Abend ist, dem laut gewordenen Wunsche entsprechend, von der
britischen Behörde um eine Stunde hinausgeschoben worden, eben-
falls wurde sie für den ersten Festtagmorgen um eine Stunde früher
gelegt. Dementsprechend ist der Straßenverkehr am 24. Dezember
bis 10 Uhr abends gestattet; er beginnt am 25. Dezember bereits
morgens 4 Uhr. Die Bürgerschaft wird dringend ersucht, das Ver-
trauen, das in dieser Verordnung zum Ausdruck kommt; zu recht-
fertigen und sich heute wie immer pünktlich nach Hause zu begeben.
Die Verlängerung der Polizeistunde gilt nur den Abend des 24.
bezw. Morgen des 25. Dezember.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Aufruf an die Solinger, sich strikt an die Polizeistunde zu halten.

   Solingen. Achtet die Polizeistunde! Die Bürger-
schaft wird im allgemeinen Interesse aufs dringendste ermahnt,
die Polizeistunde, welche die britischen Behörden auf abends 9 Uhr
ausgedehnt und festgesetzt haben, aufs strikteste zu beachten, da sonst
zu befürchten ist, daß die allgemeine Polizeistunde auf 7 Uhr abends
oder sogar auf eine noch frühere Zeit festgesetzt wird. Gleichzeitig
ersuchen wir die Eltern, beim Eintritt der Dunkelheit die Kinder von
der Straße zu halten, besonders gilt das für die halbwüchsige Jugend,
welche man in späten Abendstunden noch singend und gröhlend durch
die Straßen ziehend beobachten muß.

5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Ein Düsseldorfer Wirtspaar wurde ausnahmsweise wegen Übertretung der Polizeistunde zu Geldstrafen verurteilt.

   e. Düsseldorf. Nachtleben. Nach einer Verfügung des
Generalkommandos in Münster ist die Polizeistunde für die
Stadt auf 11 Uhr abends festgesetzt. Zeitweise wird
die Verfügung auch strenge durchgeführt; anders ist es aber
in Weinwirtschaften, wo Kriegsgewinnler mit Halbwelt-
damen verkehren. Bis in den hellen Morgen hinein wird dort
gezecht und der Sekt fließt buchstäblich in Strömen. Von Krieg
oder Not der Zeit keine Spur. Die Eheleute Weinwirt Birn-
bach aus der Kasernenstraße mußten sich am Schöffengericht
verantworten, weil sie nach 11 Uhr abends sowohl in der
eigentlichen Wirtschaft als auch in ihren Privaträumen Gäste
geduldet hatten. Die Angeklagten und deren Verteidiger ver-
traten die Ansicht, von einer Uebertretung dürfe eigentlich nicht
gesprochen werden, denn die Polizei dulde doch den Nachtver-
kehr in fast allen besseren Weinlokalen. Der Amtsanwalt hatte
auch Kenntnis von einem starken Nachtsverkehr in diesem Lo-
kalen, er wollte aber nicht zugeben, daß diese Uebertretungen
mit Wissen der Polizei begangen würden. Für den Angeklagten
B. lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 200 Mark und
für dessen Frau auf eine solche von 50 Mark.

7. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1918

Polizeistunde wird nur wenig beachtet, verschärfte Kontrollen sollen Abhilfe schaffen

 Ohligs. Beachtet die Polizeistunde. Wie in
andern Gemeinden gibt es auch hier eine Anzahl Wirte und
Gäste, die sich den Teufel um die Polizeistunde kümmern. Die
Polizei will jetzt eine scharfe Kontrolle ausüben und rücksichtslos
jeden Wirt zur Anzeige bringen, der die Polizeistunde, die auf
10 Uhr abends festgelegt ist, überschreitet. Die Urteile des
Solinger Schöffengerichts, die gestern gegen zwei Wirte aus
Wald und Solingen ergangen sind, mögen als Warnung dienen.
denn es wurden Geldstrafen von 40 und 50 Mark verhängt.
Die Polizeistunde ist deshalb auf einen so frühen Zeitpunkt fest-
gesetzt, um Ersparnisse an Licht und Heizung zu machen. Dieses
Bestreben verdient die Unterstützung der ganzen Bevölkerung.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Änderung der Polizeistunde

Hilden, 30. Jan. In Wirtekreisen wird hinsicht-
lich der vorgeschriebenen Polizeistunde häufig die
Ansicht vertreten, daß die 10-Uhr-Polizeistunde nur den
Schluß der Wirtschaftslokale zu dieser Zeit vorschreibt.
Nach den dieser Polizeistunde zugrunde liegenden Verord-
nungen muß aber auch die Beleuchtung in den Wirtschafts-
räumen eingestellt werden, weil die 10-Uhr-Polizeistunde zu
Beginn des Jahres 1917 lediglich aus Gründen der Licht-
ersparnis auf diese Stunde verlegt wurde.

15. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Polizeiverwaltung“ 1910-1953, A 1069, Bl. 23

Der Major und Bataillonskommandeur meldet dem Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev, dass mehrere Wirte die auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde missachten. Klev leitet die Liste der Gastwirte, mit denen sie das erste Schreiben zur Kenntnis nehmen sollten, an die Polizeiverwaltung weiter und bittet um Rückgabe.

                         Troisdorf, den 15. Januar 1918.

        An den Herrn Bürgermeister
                                    von Troisdorf

  Nach hier gelangten Anzeigen wird die auf 11 Uhr fest-
gesetzte Polizeistunde von verschiedenen Wirten überschrit-
ten und der Wirtschaftsbetrieb in deren Privatzimmern wei-
tergeführt.
Ich bitte, die Wirte davon in Kenntnis zu setzen, daß ich
Revisionen vornehmen lassen und Überschreitungen der Polizei-
stunde mit dem Antrage auf Schließung der Wirtschaften dem
Gouvernement melden werde.
[…] Major u. Bataillonskommandeur. 

          G.R.
Den Revierbeamten
  hier
zur Bekanntgabe des vorstehenden Schreibens
an die hiesigen Gastwirte.
Die erfolgte Bekanntgabe haben dieselben in
umseitiger Nachweisung durch Namensunterschrift
zu bescheinigen.
Klev

[Rückseite: Verzeichnis der Gastwirtschaften]

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

An Silvester wird die Polizeistunde in Solingen wahrscheinlich verlängert.

Solingen. Polizeistunde in der Silvesternacht.
Wie mitgeteilt wird, sind die Polizeibehörden ermächtigt, in der
bevorstehenden Silvesternacht die Polizeistunde bis spätestens 1 Uhr
zu verlängern. In Solingen-Stadt wird wahrscheinlich in der
Silvesternacht der Wirtschaftsbetrieb stillschweigend bis 1 Uhr nachts
geduldet werden.

8. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1917

Kohlenmangel zwingt zur früheren Polizeistunde

   Solingen. 10-Uhr-Polizeistunde. Der Ober-
bürgermeister macht bekannt, daß auf Anordnung des komman-
dierenden Generals sämtliche Wirtschaften des Stadtkreises in
Anbetracht der Kohlennot von heute ab um 10 Uhr zu schließen
sind.

30. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1916

Gastwirtschaften zum Jahreswechsel geschlossen!

…   Solingen. Die Polizeistunde zu Silvester
und Neujahr. Die vor Weihnachten ergangene Polizei-
verordnung, nach der an den Feiertagen die Schanklokale bis
11½ Uhr offen halten dürfen, gilt auch für Silvester und
Neujahr. Es werden in diesem Jahre um die Stunde des
Jahreswechsels die öffentlichen Lokale geschlossen sein, was seit
Menschengedenken nicht mehr dagewesen ist.

1. März 1916

1916 03 01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. März 1916

Bestimmungen zu „Karneval“ 1916

Hilden, 1. März. Mit Bezug auf die Karnevals-
zeit sind von den Behörden der Provinzen Rheinland
und Westfalen Bestimmungen erlassen worden, die den
für das Vorjahr erlassenen Verboten entsprechen. Darnach
ist für die Zeit vom 2. bis 8. März verboten worden:
Der gewerbsmäßige Ausschank von alkoholischen Ge-
tränken in sämtlichen Wirtschaftsbetrieben, die Veranstal-
tung von Versammlungen jeder Art, soweit es sich nicht
um wissenschaftliche, religiöse oder ein geschäftliche An-
gelegenheiten handelt, das Tragen von karnevalistischen
Abzeichen in der Oeffentlichkeit und in Vereinsräumen, die
Veranstaltung karnevalistischer Aufführungen und Vor-
träge, das Singen und Spielen karnevalistischer Lieder in
öffentlichen Lokalen und Vereinsräumen, sowie auf Stra-
ßen und auf öffentlichen Plätzen, der Verkauf von Kon-
fetti, Luftschlangen und anderen Karnevalsgegenständen.
Die Polizeistunde wurde für die angegebene Zeit auch auf
geschlossene Gesellschaften ausgedehnt. Sie wird auf
12 Uhr festgesetzt, soweit nicht durch örtliche Maßnahmen
eine frühere Stunde bestimmt ist. – Hier in Hilden
bleibt die Polizeistunde mit 11 Uhr bestehen.