Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Juni 1918
Die Bevölkerung wird darüber informiert, sich gegenüber Kriegsgefangene sich die in Begleitung von Soldaten bei einem Spaziergang befinden, nicht ausfallend zu benehmen.
Hilden, 1. Juni 1918 Neuerdings begegnet man in
verschiedenen Städten Kriegsgefangenen, die sich in Be-
gleitung von Soldaten in zwangsloser Weise auf Spazier-
gängen befinden. Von der Behörde wird darauf aufmerk-
sam gemacht, daß es sich hierbei um eine Vereinbarung
mit unseren Feinden handelt. Unseren in fremder Krieg-
gefangenschaft befindlichen Soldaten, soweit sie nicht durch
Arbeit beschäftigt sind, sollen die Wohltaten der Er-
holung zugute kommen, Nerven und Geist sollen durch die
zwanglose Betätigung im Freien angeregt werden. In-
folge dieser Vereinbarung müssen auch die hier befind-
lichen Kriegsgefangenen diese Wohltaten erhalten. Das
Publikum wird gebeten, sich gegenüber den Kriegsgefan-
genen auf ihren Spaziergängen nicht verächtlich zu äußern,
sondern die edle Gesinnungsart zu zeigen, der wir uns
trotz feindlicher Beschimpfung bislang rühmen durften.