28. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. August 1918

Aufruf für die Ludendorff-Spende im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. Aug[ust]. Wenn die öffentlichen
Sammlungen für die Ludendorff-Spende, besonders
die Straßen- und Haussammlungen, nunmehr auch
in den meisten Teilen des Reiches durchgeführt sind,
so ist diese große Sammlung noch keineswegs ab-
geschlossen. Ständig nimmt die Zahl der Kriegs-
beschädigten bei den schweren Kämpfen, die unsere
tapferen Truppen jetzt wieder an der Westfront zu
bestehen haben, zu. Dabei sind die Aufgaben der
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20. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Juli 1918

Zeitungsartikel zur Kriegsbeschädigtenfürsorge im Kreis Schleiden

Die Kriegsbeschädigtenfürsorge im Kreise
Schleiden.
Aufgabe der Kriegsbeschädigtenfürsorge ist es, zu-

nächst dafür Sorge zu tragen, daß die Kriegsbeschädigten
baldtunlichst wieder eine ihrer Beschädigung entsprechende
Beschäftigung finden. Hierzu dient die Beratung, die
Berufsausbildung, die Stellenvermittlung und die Ge-
währung notwendiger Heilmaßnahmen, soweit diese
nicht von der Militärverwaltung oder sonstigen Stellen
dargeboten werden. Alle Kosten, die durch solche
notwendige Maßnahmen zur Wiedererwerbsfähigmachung
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12. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1914

Finanzielle Hilfeleistung für die Hinterbliebenen der eingezogenen Soldaten

Bekanntmachung.
Nachdem durch Beschluß des Kreisausschusses die nach den
Gesetzen vom 22. Februar 1888 und 4. August 1914 zu ge-
währenden Unterstützungen für die Angegörigen der zum Kriegs-
dienste einberufenen Bewohner des Kreises festgesetzt worden sind,
können die Beiträge halbmonatlich bei den Gemeindekassen erhoben
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22. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. August 1914

Wichtige Regelungen zu der Invalidenversicherung

Bekanntmachung
betreffend
Invaliden-Versicherung.
Den Angehörigen der zum Kriegstdienste eingezo-
genen Versicherten wird dringend geraten, deren Quit-
tungskarte für die Invalidenversicherung aufrechnen
zu lassen un die Aufrechnungsbescheinigung sorgfältig
aufzubewahren. Die Aufrechnung erfolgt auf den
Bürgermeisterämtern und bei den sonstigen Ausgabe-
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