Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. August 1914
Wichtige Regelungen zu der Invalidenversicherung
Bekanntmachung
betreffend
Invaliden-Versicherung.
Den Angehörigen der zum Kriegstdienste eingezo-
genen Versicherten wird dringend geraten, deren Quit-
tungskarte für die Invalidenversicherung aufrechnen
zu lassen un die Aufrechnungsbescheinigung sorgfältig
aufzubewahren. Die Aufrechnung erfolgt auf den
Bürgermeisterämtern und bei den sonstigen Ausgabe-
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