21. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917

Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.) Solingen nimmt Stellung zu Ladenöffnungszeiten und den Möglichkeiten, Licht- und Kohleverbrauch einzuschränken

Zur Frage der weiteren Einschränkung des
  Licht- und Kohlenverbrauchs in offenen
                Verkaufsstellen.
hat der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen, sich den zuständigen Stellen gegenüber wie folgt
gutachtlich geäußert:

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15. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Juli 1917

Zum 25jährigen Jubiläum der Sonntagsruhe.

   –   25 Jahre Sonntagsruhe. Es sind
jetzt 25 Jahre vergangen, seitdem die Be-
stimmungen der Gewerbeordnung über die
Sonntagsruhe in Kraft getreten sind. Die
älteren Geschäftsleute werden sich noch
der außerordentlich lebhaften und heftigen
Kämpfe erinnern, die seinerzeit bei der Ein-
führung der Sonntagsruhe geführt worden
sind. Eine große Anzahl von Geschäften
war damals gegen jede Neuerung auf die-
sem Gebiete, und zwar aus Furcht, daß
der Verlust des Sonntagsgeschäftes den Ge-
schäften einen unwiederbringlichen Schaden
verursachen würde. Diese Befürchtungen ha-
ben sich in keiner Weise erfüllt, im Gegen-
teil, die geschäftliche Sonntagsruhe hat sich
als ein großer Segen für die Geschäftsin-
haber als auch ganz besonders für die An-
gestellten erwiesen, so daß die meisten Städte
schon längst dazu übergegangen sind, von
dem ihnen zustehenden Recht, die Sonntags-
ruhe zu erweitern, Gebrauch zu machen. In
einer größeren Anzahl von Städten herrscht
sogar vollständige Sonntagsruhe, und auch
anderswo hat eine recht große Anzahl von
Geschäften schon seit vielen Jahren frei-
willig die völlige Sonntagsruhe eingeführt.

9. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juni 1916

„Vollständige Sonntagsruhe“gilt am ersten Pfingsttag

    Sonntagsruhe an den Pfingsttagen.
   Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.), Solingen, macht die Käufer darauf aufmerksam,
daß am ersten Pfingsttage in den offenen Verkaufsstellen
vollständige Sonntagsruhe herrscht. Am zweiten
Pfingsttage sind die Verkaufsstellen wie an den Sonntagen
geöffnet.

24. Oktober 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Oktober 1914

Nach der vorübergehenden Aufhebung der Sonntagsruhe während der Mobilmachung wird darauf hingewiesen, dass sie nun auch während des Krieges wieder einzuhalten ist.

                  Achtung, Sonntagsruhe!
   Es herrscht vielfach die irrige Meinung, daß für die
Kriegszeit die Bestimmungen über die Sonntagsruhe aufge-
hoben seien und daher Sonntags die Geschäfte wie an Wochen-
tagen offen seien. Wir weisen demgegenüber darauf hin, daß
die Aufhebung der Sonntagsruhe nur für die Tage der Mobil-
machung gegolten hat und daß jetzt die Bestimmungen über
die Sonntagsruhe wieder genau so gelten wie vor dem Kriege.
In Solingen müssen also wie früher von ½ 2 Uhr an die Ge-
schäfte geschlossen sein.