7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Das Ende der Sommerzeit naht

                           Schluß der Sommerzeit.
   Gemäß Bundesratsbeschluß wird am 16. September
dieses Jahres die „M[ittel] E[uropäische] Z[eit]“ wieder eingeführt, d. h. es erfolgt
eine Rückstellung um eine Stunde. Streng ge-
nommen müßten daher sämtliche Uhren am 16. d[es] M[ona]ts pünkt-
lich vormittags um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt werden. Bei
den öffentlichen Uhren wird das auch geschehen.

14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Die Uhren werden am 15. April wieder ein Stunde nach vorn, auf die Sommerzeit, gestellt.

    –  Die Sommerzeit nimmt bekanntlich am
15. April, nächsten Montag, in der Morgen-
frühe mit der Vorausstellung der Uhren um
eine Stunde ihren Anfang. Hierbei sei daran
erinnert, daß auch die meisten feindlichen Staa-
ten die Einrichtung nachgeahmt, also ihren
praktischen Wert anerkannt habe[n]. Das spricht
schon dafür. Die Erreichung des Hauptzwek-
kes, die Verminderung der Abendbeleuchtung
zur Ersparnis von Kohlen, hat für Handel
und Gewerbe den Vorteil der Ausgabenver-
ringerung, die allen Betrieben willkommen ist
und die sehr viele auch gut gebrauchen können.
Der längere helle Abend schafft mehr Annehm-
lichkeit und stört nicht die Nachtruhe. Für die
Tätigkeit der Landwirtschaft in den frühen
Morgenstunden stimmen freilich Theorie und
Praxis nicht immer, aber die Landbevölkerung
richtete sich schon immer nach der letzteren. Und
so wird sich dann wohl alles machen lassen.

13. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1918

Stellt die Uhren um! – Erinnerung an den Beginn der Sommerzeit.

            Der Beginn der Sommerszeit.
   Es wird amtlich daran erinnert, daß laut Bundesratsbeschluß
vom 7. März die diesjährige Sommerzeit am 15. April, also am
nächsten Montag, vormittags 2 Uhr (Nacht von Sonntag auf
Montag) beginnt. Die öffentlichen Uhren sind demgemäß am
15 April vormittags 2 Uhr auf 3 Uhr vorzustellen. Ende der
Sommerzeit: 16. September, vormittags 3 Uhr.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Umstellung der Eisenbahnfahrpläne aufgrund der Sommerzeit.

                                Sommerzeit.
   Am 15. April d[iese]s J[ahre]s, vormittags wird die Uhr von 2 Uhr auf
3 Uhr vorgestellt. Zur Ueberleitung in die Sommerzeit treten in
der Nacht vom 14. zum 15. April entsprechende Aenderungen in
den Abfahrtszeiten der Schnell-, Eil- und Personenzüge ein. Der
Personenzug 205 Köln-Hannover hat seine Abfahrt von 10.36
Uhr auf 9.36 Uhr verlegt, der Personenzug 219 Köln-Hannover
von 8 Uhr nachmittags auf 8.20 Uhr nachmittags der D-Zug
Düsseldorf-Berlin von 8.52 Uhr auf 7.52 Uhr, die D-Züge
Köln-Berlin über Düsseldorf fahren wie folgt: ab Köln nach-
mittags 8 Uhr, 8.10 Uhr, 9.50 Uhr, Köln-Berlin über Elberfeld
nachmittags ab Köln 7.46, Uhr Köln-Düsseldorf-Hamburg ab Köln
10.20 Uhr nachmittags.

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5. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1918

Information über die Umstellung der Uhren auf Sommerzeit

                              Die Sommerzeit 1918.
   Im Anschluß an die Bundesratsverordnung über die Sommer-
zeit hat das Gesamtministerium verfügt: Alle Uhren an den öffent-
lichen Gebäuden sind am 15. April 1918, vormittags
2 Uhr, umzustellen. Auch ist die Oeffentlichkeit vorher durch Be-
lehrung auf die Verordnung tunlichst hinzuweisen. Soweit von den
Einzelministerien nicht besondere Anordnungen getroffen werden,
dürfen die Wirkungen der Verordnung in keiner Weise, etwa durch
Verlegung der Geschäfts- oder Arbeitszeit und sonstige Maßnahmen,
geschwächt oder aufgehoben werden. Versuchen in dieser Richtung ist
nachdrücklich entgegenzutreten.

8. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1918

Die Sommerzeit 1918 beginnt am 15. April und endet am 16. September.

               Die Sommerzeit
beginnt in diesem Jahre am 15. April, vormittags 2 Uhr und
endet am 16. September, vormittags 3 Uhr. Die öffentlichen
Uhren sind am 15. April,vormittags 2 Uhr auf 3 Uhr vorzu-
stellen und am 16. September vormittags 3 Uhr auf 2 Uhr
zurückzustellen. Die Sommerzeit wird wieder eingeführt, weil
sie sich 1916 und 1917 vollauf bewährt hat. Außer den aner-
kannten Vorteilen für die Volksgesundheit sind erhebliche Er-
sparnisse an den für Beleuchtungszwecke notwendigen Rohstoffen
erzielt worden. Die Regelung der Sommerzeit entspricht sach-
lich ganz der vorherigen, nur die Kalendertage sind etwas ver-
schoben, weil die Sommerzeit an einem Montag beginnen und
enden soll. Die Verhältnisse des Güterverkehrs ließen es für
die Eisenbahn- und Postverwaltung wünschenswert erscheinen,
daß der Uebergang von einer Zeit in die andere in der Nacht
von einem Sonntag zu einem Montag stattfindet. Demgemäß
erschien im Jahre 1918 als der geeignetste Tag zum Beginn der
Sommerzeit der 15. April, zu ihrem Ende der 16. September.
Da gegen 3 Uhr vormittags die wenigsten Eisenbahnzüge ver-
kehren, empfahl sich dieser Zeitpunkt zum Uebergang.

1. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. März 1918

Die Regelung der Sommerzeit 1918

                              Beginn der Sommerzeit.
   Die Sommerzeit wird in diesem Jahre in der Nacht von Oster-
sonntag zum Ostermontag beginnen. Sie wurde ausnahmsweise für
1918 um vier Wochen verlängert.

24. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Februar 1918

Die Sommerzeit hat sich bewährt.

   – Zur Einführung der Sommerzeit. Nach-
dem im letzten Sommer so überaus günstige
Erfahrungen mit der Einführung der Som-
merzeit, besonders durch Ersparung von Gas
und elektrischem Licht, gemacht worden sind, hat
sich die Reichsleitung entschlossen, den Versuch
in diesem Jahre zu wiederholen. Der Über-
gangs zur neuen Sommerzeit soll sich in der
Nacht von Ostersonntag auf Ostermontag also
am 1. April, vormittags 2 Uhr, vollziehen,
als Schlußzeit ist der 30. September, vor-
mittags 3 Uhr, ins Auge gefaßt.

19. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Februar 1918

Die geplante Sommerzeit für 1918

                    Zur Frage der Sommerzeit.
   Ueber die Einführung der Sommerzeit liegen endgültige
Beschlüsse noch nicht vor. Diese sind Sache des Bundesrats.
In Aussicht genommen ist jetzt die Sommerzeit am 1. April,
2 Uhr morgens, einzuführen, Rücksichten auf die Land-
wirtschaft und die Bergarbeiter haben jedoch ergeben, daß es
untunlich ist, die Sommerzeit in den Oktober hinein auszu-
dehnen. Die Rückkehr zu Mitteleuropäischen Zeit soll deshalb
schon im September stattfinden und in der Nacht vom 29.
zum 30., ebenfalls um 2 Uhr morgens, vorgenommen werden.
Für den Anfang und für das Ende wird ein Montag gewählt,
weil die Nacht vom Sonntag zum Montag die günstigste der
ganzen Woche für den Bahnbetrieb ist.

16. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Februar 1918

Sommerzeit 1918

(Die Sommerzeit 1918). In diesem Jahre
beginnt die Sommerzeit am 1. April und endet am
14. Oktober. Die Erfahrungen, die man während
des Krieges mit der Sommerzeit gemacht hat, sind
überwiegend gut. Ihre Vorteile – vor allem die
bedeutende Lichtersparnis – sind so unzweifelhaft,
daß man über einige kleine Unbequemlichkeiten, die
sich hier und da ergeben haben, gern hinweggehen
kann. Vielleicht wird aus dieser Kriegserrungenschaft
eine dauernde Einrichtung.

15. Februar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. Februar 1918

Die Schule in Hilden fängt erst um halb neun morgens
an, die Sommerzeit wird ausgesetzt, da viele Kinder sonst im 
Dunkeln zur Schule müssten.

Hilden, 15. Febr. Der Unterricht in den
hiesigen Schulen beginnt bis zu den Osterferien
morgens 8½  Uhr. Früher begann am 15. Februar für
die Schulen die sogenannte Sommerzeit, welche die Schul-
kinder morgens noch in Nacht und Graus auf den Schul-
weg trieb.

2. Mai 1917

19170502_ladenschluss_17

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Mai 1917 

Die Ladenschließzeiten bleiben bei 7 Uhr bestehen.  

     – Der 7-Uhr-Ladenschluß bleibt bestehen.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Bundesrat hat
davon Abstand genommen, die geltenden Be-
stimmungen über den Siebenuhr-Ladenschluß
für die Dauer der „Sommerzeit“ aufzuhe-
ben. In der Bundesratssitzung vom 26.
April ist lediglich eine Ergänzung der Be-
stimmungen in § 2 der Verordnung über
die Ersparnis von Brennstoffen und Be-
leuchtungsmitteln vom 11. Dezember 1916
dahin beschlossen worden, daß Verkaufsstel-
len, in denen der Verkauf von Lebensmitteln
oder von Zeitungen als Haupterwerbszweig
betrieben wird und denen infolgedessen ge-
stattet ist, über 7 Uhr abends bzw. (an den
Sonnabend) 8 Uhr abends hinaus offen zu
halten, untersagt wird, in diesen Verkaufs-
stunden andere Waren als Nahrungsmittel
oder Zeitungen zu verkaufen. Damit ist
insbesonderer den Klagen von Zigarren- und
Tabakshändlern entgegengekommen worden,
die sich dadurch benachteiligt fühlten, daß
in Stunden, in denen sie selbst ihre Geschäfte
geschlossen halten mußten, Lebensmittel- und
Zeitungshändler Tabakfabrikate feilbieten
konnten.

11. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1917

Beginn der Sommerzeit 1917 und die Konsequenzen für die Fahrpläne des Personenverkehrs

   Solingen. Die Sommerzeit tritt in diesem Jahre
am 16. April, vormittags 2 Uhr, in Kraft. Aus diesem Anlaß
sind Aenderungen der Fahrpläne verschiedener in der Nacht
vom 15. zum 16. April verkehrender, dem Personenverkehr
dienender Züge notwendig, die aus den auf den Stationen
ausgehängten Bekanntmachungen zu ersehen sind.

11. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1917

Wegen der Sommerzeit soll der übliche frühere Unterrichtsbeginn im Sommer unterbleiben

            Sommerzeit und Schulbeginn.
   Ueber den Schulbeginn während der Sommer-
zeit hat der Kultusminister ein Rundschreiben an die Re-
gierungen gerichtet, in dem es heißt: Im vergangenen Jahre
ist der Unterrichtsanfang während des Sommers, trotz Ein-
führung der Sommerzeit, vielfach gewohntermaßen eine Stunde
früher angesetzt worden als im Winter. Infolgedessen mußten
die von dieser Maßnahme betroffenen Kinder tatsächlich
zwei Stunden früher als im Winter zur Schule kom-
men, was nach manchen Beobachtungen zu Störungen im
Haushalt und Verkehr sowie zu einer Uebermüdung
der Kinder geführt hat. Dieser Erfahrung ist bei der Fest-
setzung des Beginns der Schulstunden für das bevorstehende
Sommerhalbjahr unter sorgsamer Beachtung der örtlichen Ver-
hältnisse Rechnung zu tragen. Es kann auf die sonst üblich
gewesene frühere Ansetzung des Unterrichtsbeginns während der
Sommermonate verzichtet werden.

5. April 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. April 1917

Für die Schulkinder heißt es ab diesem Jahr aufatmen.

Hilden, 5. April. Ueber den Schulbeginn
während der Sommerzeit hat der Kultusminister
ein Rundschreiben an die Regierungen gerichtet, in welchem
es heißt: Im vergangenen Jahre ist der Unterrichtsanfang
während des Sommers, trotz Einführung der Sommer-
zeit vielfach gewohntermaßen eine Stunde früher an-
gesetzt worden als im Winter. Infolgedessen mußten die
betreffenden Kinder tatsächlich zwei Stunden früher als
im Winter zur Schule kommen, was nach manchen Be-
obachtungen zu Störungen im Haushalt und Verkehr so-
wie zu einer Uebermüdung der Kinder geführt hat. Dieser
Erfahrung ist bei Festsetzung des Beginns der Schulstunden
für das bevorstehende Sommerhalbjahr unter sorgsamer
Beachtung der örtlichen Verhältnisse Rechnung zu tragen.
Es kann somit auf die sonst übliche gewesene frühere An-
setzung des Unterrichtsbeginns während der Sommer-
monate verzichtet werden.