21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Wegen Hochwassers mussten in Solingen Schleifkotten an der Wupper die Arbeit einstellen.

   Solingen. Hochwasser. Infolge der starken Regenfälle in
den letzten Tagen führt die Wupper Hochwasser. Eine Anzahl Kotten
mußten stillgelegt werden.die Wiesen unterhalb Kohlfurterbrücke
stehen unter Wasser.

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Das abendliche Glockenläuten wird um eine halbe Stunde verschoben.

          Glockenläuten um 8 ½ Uhr abends!
   In Zukunft werden die Glocken statt um
7 Uhr um 8 ½ Uhr abends geläutet werden. Es
soll dieses die Mahnung an die Bürgerschaft
sein, die Straße zu verlassen!

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Mahnung an die Solinger, die Anordnungen der britischen Besatzungsbehörde genauestens zu befolgen.

Die Vorschriften der britischen Behörden sind genau zu beachten!
   Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf
hin, daß die Anordnungen der britischen Behörden auf das genaueste
beachtet werden müssen. Dieses gilt sowohl für das Einhalten der
Polizeistunde als auch für die Grußvorschrift (Beamte in Uniform
haben britische Offiziere zu grüßen, Zivilpersonen grüßen dann,
wenn sie von einem Offizier angeredet werden). Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird deshalb der Einwohnerschaft dringend ans
Herz gelegt. Verstöße hiergegen würden schwere Strafen für den
Einzelnen sowohl als auch für die Gesamtheit nach sich ziehen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.

         Stadtgemeinde Wald.
      Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
   In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
   Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
   1.   die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
         besetzte Gebiet;
   2.   die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
         selben von wesentlichen Handelswaren;
   3.   der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
         über die Grenzen des besetzten Gebietes.
                                                   *
   Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.

                Bekanntmachung
   Die britische Militärbehörde hat verfügt:
   1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
   2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
   Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.

      Anordnungen der britischen Behörde.
   1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
   a)   falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
         Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
   b)   falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
         dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
         dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
         weitere veranlaßt.
   Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
   2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
   3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
   4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
   Wald, den 19. Dezember 1918.
                                                Der Bürgermeister: Heinrich.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Die Straßenbahn von Solingen nach Vohwinkel fährt wieder.

   Solingen. Der elektrische Bahnverkehr nach Voh-
winkel ist gestern abend wieder zugelassen worden. Ob die Erlaub-
nis allerdings für dauernd gilt, ist zweifelhaft. Immerhin ist die
Wiedereröffnung dieser Linie vor den Weihnachtstagen sehr zu be-
grüßen.

19. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918

Möglicherweise wird zwischen Central und Vohwinkel ein Pendelverkehr eingerichtet.

  Gräfrath. Pendelverkehr zwischen Central und
Vohwinkel. Die Verwaltung der Stadt Gräfrath hat bei
der Kreisbahnverwaltung die Einrichtung eines Pendelverkehrs
zwischen Central und Vohwinkel nachgesucht. Augenblicklich schweben
dieserhalb Verhandlungen mit der britischen Behörde. Sollte von
dieser eine Zustimmung erfolgen, so wird der Verkehr in den nächsten
Tagen aufgenommen werden. Es handelt sich hier um die Strecke,
welche außerhalb des besetzten Gebietes liegt. Durch-
gangsverkehr von Solingen ist selbstverständlich ausgeschlossen.

19. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918

Die Polizeistunde muss unbedingt eingehalten werden.

           Die Polizeistunde muß eingehalten werden.
   Seit Montag ist die Verkehrszeit in der Stadt bis 9 Uhr abends
erweitert. Die britischen Behörden haben natürlich vorausgesetzt, daß
diese Polizeistunde genau eingehalten wird. Abgesehen davon, daß
Personen, die sich nach 9 Uhr noch auf der Straße aufhalten, fest-
genommen und bestraft werden, wird durch ein solches Treiben auch
die Allgemeinheit geschädigt, denn die britische Behörde würde sich
dann veranlaßt sehen, die Polizeistunde wieder auf 7 Uhr oder
schließlich noch früher festzusetzen. Wir raten deshalb dringend, die
vorgeschriebenen Stunden genau einzuhalten.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Wegen der starken Passbildnachfrage können mehrere Solinger Fotoateliers keine Weihnachtsaufträge mehr annehmen.

   Zur Beachtung!
Durch die behördlich bestimmten Paßauf-
nahmen, welche schnellstens angefertigt
werden müssen, sind wir derart mit Arbeit
überhäuft, daß es uns leider unmöglich
gemacht wird, unsere diesjährigen Weih-
nachtsaufträge zu erledigen, und bitten wir
die werte Kundschaft höfl[ich], hierauf Rücksicht
                           zu nehmen.
Photographische Ateliers:
Brocks, Ehlers, Gartze, Gülden-
ring, Herber, Lorenz, Weyerstahl.
Aufnahmezeit für Paßaufnahmen 9 – 3 Uhr.
Vor Weihnachten werden Paßaufnahmen
bis 21. Dez[ember] angenommen. Ablieferung dieser
   Bilder 23. Dezember mittags.
Nach Weihnachten Fortsetzung der Auf-
   nahmen für Paßbilder.

24. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1918

An Heiligabend und dem 1. Weihnachtstag wird die Polizeistunde in Solingen verlängert.

   Solingen. Die Polizeistunde für den heiligen
Abend ist, dem laut gewordenen Wunsche entsprechend, von der
britischen Behörde um eine Stunde hinausgeschoben worden, eben-
falls wurde sie für den ersten Festtagmorgen um eine Stunde früher
gelegt. Dementsprechend ist der Straßenverkehr am 24. Dezember
bis 10 Uhr abends gestattet; er beginnt am 25. Dezember bereits
morgens 4 Uhr. Die Bürgerschaft wird dringend ersucht, das Ver-
trauen, das in dieser Verordnung zum Ausdruck kommt; zu recht-
fertigen und sich heute wie immer pünktlich nach Hause zu begeben.
Die Verlängerung der Polizeistunde gilt nur den Abend des 24.
bezw. Morgen des 25. Dezember.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Aufruf an die Solinger, sich strikt an die Polizeistunde zu halten.

   Solingen. Achtet die Polizeistunde! Die Bürger-
schaft wird im allgemeinen Interesse aufs dringendste ermahnt,
die Polizeistunde, welche die britischen Behörden auf abends 9 Uhr
ausgedehnt und festgesetzt haben, aufs strikteste zu beachten, da sonst
zu befürchten ist, daß die allgemeine Polizeistunde auf 7 Uhr abends
oder sogar auf eine noch frühere Zeit festgesetzt wird. Gleichzeitig
ersuchen wir die Eltern, beim Eintritt der Dunkelheit die Kinder von
der Straße zu halten, besonders gilt das für die halbwüchsige Jugend,
welche man in späten Abendstunden noch singend und gröhlend durch
die Straßen ziehend beobachten muß.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Verhaltensregeln beim Verlust des Personalausweises

  Solingen. Personal-Ausweise gut aufbewahren!
Bekanntlich ist jeder über 12 Jahre alte Einwohner verpflichtet,
einen Ausweis über seine Person mit sich zu führen. Im Falle eines
Verlustes dieses Ausweises ist der Verlierer gezwungen, dieses sofort
seinem Polizeibezirk zu melden. Die Erneuerung des verlorenen
Personal-Ausweises kostet vier Mark und nicht wie irrtümlich auf
den Scheinen vorgedruckt, eine Mark.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Die britischen Soldaten werden Waren vermutlich auch mit französischem Geld bezahlen wollen

                             Französisches Geld.
   Nach einer Bekanntmachung des Oberbürgermeisters muß von
den britischen Truppen Kölner Stadtgeld in Zahlung genommen
werden. Da die Truppen aber auch zum Teil noch französisches Geld
im Besitz haben und dieses benutzen möchten, wäre es auch hier an-
gebracht, wenn möglich, einen Ausgleich zu schaffen, um unnötige
Schwierigkeiten von vornherein aus dem Wege zu räumen. – In
Hilden muß der Franc mit 1,40 Mark in Zahlung genommen wer-
den. Aehnliche Bestimmungen dürften in den nächsten Tagen auch
für Solingen angeordnet werden.

17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Der Solinger Oberbürgermeister Dicke erklärt die britischen Anordnungen, die den Verkehr in die Nachbargemeinden, Personalausweise, den öffentlichen Verkehr, Telefonbenutzung, (Waren-)Preise, Offiziersbegrüßung, das Schusswaffenverbot und den Zahlungsverkehr der britischen Truppen regeln.

Auf Befehl der Militärbehörde
wird folgendes bekannt gemacht:
Die Bewohner Solingens dürfen bei dem Verkehr mit Nachbar-
gemeinden nur auf den öffentlichen Straßen und Brücken gehen.
Fußpfade müssen streng vermieden werden, andernfalls wird eine
strengere Kontrolle angeordnet werden.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Preissenkung für Ausweis-Fotografien bei W. Güldenring in Solingen.

             Bekanntmachung.
   Da auf Grund der neuen Verordnungen zahlreiche.
Photographien für Pässe erforderlich sind, habe ich tech-
nische Verbesserungen und Einrichtungen getroffen, die
es mir ermöglichen, dem Massenbedarf nachzukommen
und den Preis für Photographien noch weiter herab-
zusetzen. Der Preis beträgt jetzt für
                  6 Bilder 2. Mark.
W. Güldenring, Solingen
            Photographisches Atelier,
   Mühlenplätzchen, Kaiserstraße 196.

17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Eine „Ehrentafel“ für gefallene Mitglieder des Männergesangvereins Unten-Scheidt.

        Ehrentafel
   Der gefallenen Krieger des
Männergesangvereins Unten-Scheidt.
Heinrich Brinkmann
Paul Kiehl
Gustav Bick
Ernst Weck
Fritz Schulten
Karl Schaberg
Albert Grossmann
   Wir werden unseren treuen Sanges-
brüdern und Kameraden ein ehrendes
Andenken bewahren.
                        Der Vorstand.