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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1917
Kraftstromabnehmer in Solingen, Höhscheid, Gräfrath und Kohlfurth werden wegen Kohlenmangels für drei Tage von der Stromlieferung ausgeschlossen.
Elektrizitätswerk
Die Kraftstromabnehmer des R.E.W. und B.E.W. in
Solingen, Höhscheid, Gräfrath und Kohlfurth
werden infolge Kohlenmangels von der Belieferung von
Mittwoch, den 19. d[ieses] M[ona]ts, vormittags 7 Uhr
bis Donnerstag, den 20. d[ieses] M[ona]ts, mittags 12 Uhr
ausgeschlossen.
Nur Motore für Lebensmittelzwecke, sowie Wasserwerke
und Zeitungsdruckereien dürfen benutzt werden und während
der Sperrzeit elektrische Energie entnehmen.
Ausnahmen, die in besonders dringenden Fällen ausserdem
getroffen werden, veranlasst der Vertrauensmann des Berg[ischen]
Elektrizitätswerkes.
Abnehmer, die dem obigen Verbote entgegen ihre Kraftanlage
während der Sperrzeit benutzen, werden zur Anzeige gebracht.
Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
Solingen.