Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 3. Oktober 1914
Halbierter Fahrpreis für Angehörige von Soldaten im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Zum Besuch von kranken und verwundeten Kriegern
wird den Angehörigen auf eine entsprechende Be-
scheinigung der Polizeibehörde (Bürgermeister) die
Benutzung der 2., 3. und 4. Eisenbahnwagen-Klasse
zum halben Fahrpreis gestattet. Die näheren Be-
dingungen sind bei den Eisenbahnstationen zu erfahren.
Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen
gelten Eltern, Kinder, Geschwister, Ehefrauen und
Verlobte.
Schleiden, den 28. September 1914.
Der königliche Landrat;
Dr. Kreuzberg.