Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. Juni 1915
Die Zentralstelle für freiwillige Liebestätigkeit, die den Vermissten aus der Gegend von Düsseldorf nachforscht, bittet alle Angehörigen eines Gefangenen, ausführliche Angaben zu der vermissten Person zu machen.
Hilden, 18. Juni. Die Zahl der Vermißten, über die ihre Angehörigen von den amtlichen Stellen im In- und Ausland keinerlei Auskunft erhalten können, ist nicht klein. „Er ist von einem Sturmangriff nicht zurückgekehrt“ der „Er befand sich in einem Grabenstück das vom Feind genommen würden“, das ist oft alles, was das Regiment über einen Vermißten mitteilen kann. Nähere Auskunft über das Schicksal des Vermißten werden aber meist Kompagniekameraden geben können, die an dem Tage, seitdem er vermißt wird, neben ihm kämpfend, in feindliche Gefangenschaft gerieten. Es ist darum sehr wünschenswert, wenn diejenigen Stellen, die sich mit der Nachforschung nach Vermißten befassen, möglichst viele Adressen von deutschen Gefangenen in Feindesland erfahren Die Zentralstelle für freiwillige Liebestätigkeit Abteilung 19, Düsseldorf, Friedrichsplatz 3-5, die den Vermißten aus der Gegend von Düsseldorf nachforscht, bitte daher alle Angehörigen eines Gefangenen, ihr doch folgende Angaben mündlich oder schriftlich zu machen: Des gefangenen Name, Vorname, Rang, Regiment, Kompagnie. Wo und wann gefangen genommen? (Gegebenenfalls ungefähr wo und wann.) In welchem Gefangenenlager befindet er sich und (wenn bekannt) unter welcher Gefangenenummer, in welche Barcke bzw. Abteilung des Lagers? Schriftliche Angaben können mit der Aufschrift „Kriegsgefangenensendung“ unfrankiert durch die Post gesandt werden. jeder, der auf diese Weise die Adresse eines Gefangenen angibt, kann dadurch helfen, denen, die von ihrem Vermißten noch keine Kunde haben, Trost oder doch Gewißheit zu geben.