3. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. Juli 1918

 Die Stadt Hilden übernimmt die Bürgschaft für die Siedlungsprojekte im Forstbach, die Kriegsbeschädigte beherbergen soll, die in der Hildener Industrie und dem Handwerk arbeiten.

Hilden, 3. Juli. Baugelände Forstbach.
Bekanntlich hat die Stadt Hilden durch Beschluß einer
der letzten Stadtverordneten-Versammlungen die Bürg-
schaft für die zu Forstbach projektierten Siedlungen der
Siedlungsgesellschaft „Rheinisches Heim“ in Bonn über-
nommen. Wie verlautet, sind die Verhandlungen zum
Ankauf der Grundstücke gegenwärtig in Vorbereitung. –
Es handelt sich bei diesen Bauten bekanntlich um die An-
siedlung Kriegsbeschädigter, die sich im hiesigen Wirt-
schaftsleben, in Industrie und Handwerk betätigen.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Auf einer Sitzung des Kriegsbeschädigtenfürsorgeausschusses wurde festgestellt, dass Kriegsbeschädigte im Landkreis Solingen bisher gut in die Gesellschaft wiedereingegliedert werden konnten.

Kriegsbeschädigten-Fürsorge im Landkreise
                             Solingen.
   Einen Einblick in die sehr gut organisierte Fürsorge für die
Kriegsbeschädigten im Landkreise Solingen gewährte die letzte Sitzung
des Kreis-Kriegsbeschädigten Fürsorgeausschusses, die unter dem Vor-
sitz des Landrats stattfand. Aus den Tätigkeitsberichten des Land-
rats Geheimrat Lucas, des Assessors Kirchner (der die Kriegs-
beschädigtenfürsorge leitet) und der Leiterin des Kreiswohlfahrts-
amtes Fr[äu]l[ein] Hackesost ging hervor, daß es bisher stets gelungen
ist, die irgendwie noch arbeitsfähigen Kriegsbeschädigten in passen-
den Arbeitsstellen oder in selbständigen Stellen unterzubringen, meist
im früheren Beruf, sonst – wenn die Art der Kriegsbeschädigung das
letztere ausschloß – in einem verwandten Berufe, zum Teil aber
auch nach Vorberatung in den entsprechenden Provinzial-Fachbe-
ratungsstellen und nach vorheriger Ausbildung in einer bis dahin
dem Kriegsbeschädigten fremden Beschäftigung. War ein Berufs-
wechsel notwendig, so wurde vor allem darauf Wert gelegt, daß der
neue Beruf dem alten sozial zum mindesten gleichwertig oder ihm
gegenüber gehoben war. Ein Sinken der sozialen Stellung soll unter
allen Umständen beim Berufswechsel verhindert werden, weil es den
Kriegsbeschädigten seelisch bedrücken und entmutigend wirken würde,

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