11. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1918

Der Spar- und Bauverein Solingen plant neue Wohnungen an der Lerchen-, Henckels- und Köcherstraße

             Vom Kleinwohnungswesen
   Zur Beseitigung der Wohnungsnot beab-
sichtigt der Spar- und Bauverein Solingen die Schaffung einer
größeren Zahl von Kleinwohnungen. Seit Jahren hat der
Verein in Solingen an der Lerchen-, Henckels- und Köcherstraße
ein hierzu besonders geeignetes Baugelände in Besitz.
Für die Lerchenstraße ist nach den Vorarbeiten des Solinger
Stadtbauamtes bereits ein Bebauungsplan festgelegt. Danach
sind auf diesem Gelände 36 Gebäude mit 92 Wohnungen vor-
gesehen. Die Wohnungen verteilen sich auf 32 mit 2, 40 mit 3
und 20 mit 4 Zimmern. Alle Wohnungen werden für sich ab-
geschlossen und erhalten außerdem entsprechende Nebenräume.
Auch soll bei dieser Anlage der Versuch mit Einfamilienhäusern,
in der Art, wie sich diese in anderen Kleinwohnungsanlagen, vor
allem in Köln-Bickendorf, bewährt haben, gemacht werden.
Diese Einfamilienhäuser enthalten im Erdgeschoß eine große
Wohnstube und Arbeitsküche, im Obergeschoß zwei Schlafräume
und im Dachgeschoß 1 Mansarde und Trockenspeicher. Außer-
dem ist für jede Wohnung ein Stück Garten vorgesehen. Die
Baukosten der geplanten Wohnungsanlage ohne Grundstück und
Straßenbaukosten belaufen sich nach den vor dem Kriege üblichen
Baupreisen auf rund 400 000 Mark.

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11. Februar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Februar 1916 

Kleingartenanlagen könnten laut einer Verfügung zu dauerhaften Siedlungen umgewandelt werden.   

   –  Das Kleingartenbauwesen, das unter
der beständigen Gefahr der Verdrängung
von Kleingartenkolonien durch die fort-
schreitende Bebauung litt, erfährt eine dan-
kenswerte Förderung durch die Verfügung
der Danziger Regierung, die den Magistra-
ten und Landratsämtern nahelegt, darauf
hinzuwirken, daß für die Kleingartenan-
lagen Plätze in den Bebauungsplänen vor-
gesehen und so diese Anlagen zu dauernden
Einrichtungen gemacht werden. Zugleich
soll erwogen werden, ob und wie den Klein-
gartenpächtern die Möglichkeit geboten wer-
den kann, sich auf ihren Grundstücken ein
kleines Wohnhaus zu dauerndem Aufent-
halte zu errichten, so daß also die Kleingar-
tenanlagen sich in vielen Fällen mit der
Zeit in Kleinhausanlagen, gewissermaßen in
kleine Gartenstadtsiedlungen umwandeln
würden. Es ist dringend zu wünschen, daß
diese Danziger Verfügung, die einen äußerst

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