24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Um die Verbreitung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten zu vermeiden, wird angeordnet, dass sich alle entlassenen Soldaten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

      –  Vorsorge gegen gesundheitliche Schädigung.
Bei der gewaltigen Wanderung, als die sich
übungsgemäß die Demobilmachung unseres Hee-
res jetzt darstellt, muß von vorn herein der Ge-
fahr entgegengetreten werden, daß etwa anstek-
kende Krankheiten und Seuchen sich in unserem
Volke verbreiten. Das neueinberufene Demobil-
machungsamt hat deshalb angeordnet, daß sämt-
liche Angehörige des Heeres und der Marine vor
ihrer Entlassung ärztlich zu untersuchen sind, so-
weit das Vorhandensein von Ungeziefer festge-
stellt sind, sofort eine Entlausung vorzunehmen.
Bei übertragbaren Krankheiten, insbesondere bei
Geschlechtskrankheiten findet eine besondere ärzt-
liche Behandlung statt. Die Behandlung und
Verpflegung erfolgt in Lazaretten unentgeltlich. Die
Familienunterstützungen werden ebenso wie die
militärischen Bezüge der Kranken selbst während
der Lazarettbehandlung weitergezahlt. In Bür-
gerquartieren dürfen Angehörige des Heeres und
der Marine nur untergebracht werden, wenn eine
Bescheinigung vorliegt, daß der Einzuquartierende
von Ungeziefer und übertragbaren Krankheiten frei
ist. Jeder Quartierwirt tut daher gut, sich diese
Bescheinigung vorlegen zu lassen, ehe er jemand
in seine Wohnung aufnimmt. Durch diese An-

ordnung ist jede Besorgnis vor gesundheitlicher
Schädigung durch die Einquartierung hinfällig ge-
worden.

22. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. August 1917

Nützliches Wissen über die Krankheit „Ruhr“:

                                   Die Ruhr.
ist in diesem Sommer auch in unserer Gegend wieder häufiger auf-
getreten. Es werden daher diese Angaben über das Wesen der Krank-
heit für jeden von Nutzen sein:

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18. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1917

Der Kreistag des Landkreises Solingen diskutiert vor allem die Unterschiede in der Lebensmittelversorgung der Gemeinden des Kreises und der Stadt Solingen

                                 Der Kreistag
wurde am Mittwochnachmittag im Kreishause in Opladen abge-
halten. Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete die Vorsorge für
das Vorkommen von Seuchenfällen durch Ausstellen von Baracken.
Ueber die näheren Umstände, die zur Einbringung der Vorlage geführt
haben, sind unsere Leser durch den Vorbericht informiert. Herr
Landrat Lucas führte aus, daß eine Wiederholung von Fällen wie
dem in Leichlingen außerordentlich peinlich sein würde. Der
Leichlinger Fall habe auch gezeigt, daß in dem Fehlen einer Isolier-
baracke eine große Gefahr liege. Der Regierungspräsident hat über
diesen Mangel sein Erstaunen zum Ausdruck gebracht. Bekanntlich will
sich das Krankenhaus in Richrath dazu herbeilassen, diese Ba-
racken auf seinem Grundstück errichten zu lassen. Es sollen zwei Ba-
racken errichtet werden. Der Kostenanschlag geht auf 32 500 Mark.
Der Kreisarzt hält die Errichtung einer Baracke für Seuchenverdäch-
tige und Seuchenkranke für ein unumgängliches Bedürfnis. In die
Veranschlagungssumme sind die Kosten für die innere Einrichtung
nicht einbegriffen.

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27. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1915

Die kursierenden Gerüchte über die Ausbreitung ansteckender Krankheiten in Solingen entbehren jeder Grundlage.

Solingen. Gerüchte! Gestern berichteten wir unter
dieser Ueberschrift, daß alle Gerüchte über die Verbreitung von
Scharlach aus der Städtischen Badeanstalt völlig unbegründet
sind. Heute können wir hinzufügen, daß auch die in der Stadt
verbreiteten Gerüchte über Verbreitung von Typhus
aus der Städtischen Badeanstalt jeder Begründung entbehren.
Seit dem 13. Juli d[iesen] J[ahre]s sind überhaupt keinerlei Typhusfälle
in Solingen vorgekommen. Dieser letzte Fall beruhte auf An-
steckung in der Familie, in der bereits fünf Wochen vorher
diese Krankheit herrschte.

5. Juli 1915

BR 0007 Nr. 38864 (17)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38864, o. Bl.

Der Einfluss der Militärbehörden reichte weit über militärische Fragen im engeren Sinne hinaus. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen viele verwaltungspolizeiliche Aufgaben, bei denen sie den zivilen Polizeibehörden (Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte) vorgesetzt waren. So regulierte etwa das VII. Armeekorps auch für das Rheinland den Umgang mit empfängnisverhütenden Mitteln und Abtreibungen– wobei Regulierung ein weitgehendes Verbot jenseits von approbierten Medizinern bedeutete.

10. April 1915

1915 04 10-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. April 1915

Aufhebung der Gehöfssperren für die von der Maul- und Klauenseuche befreiten Höfe

Bekanntmachung.
Unter den Rindviehbeständen der Landwirte Emil Stinshoff uns Ww. Ludwig Rosenbaum zu Ludenberg, Robert Köttgen zu Metzhausen, G. Theus und Karl Büscher zu Haan, Kriefhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die angeordneten Gehöfssperren sind aufgehoben.
Hilden, den 8. April 1915.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister. Heitland.

7. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1914

Ankündigung des nächsten Frauen- und Mädchenabends in Solingen.

   Solingen. Der nächste Frauen- und Mädchen-
abend wird am Dienstag in der Volksschule an der Kattern-
bergerstraße abgehalten. Das Thema lautet: „Was können
wir tun, um uns gegen Kriegsseuchen zu schützen?“ Nachdem
Vortrag kommen Lieder und Gedichte zum Vortrag. Um
8¼ Uhr wird angefangen.