Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. August 1915
Mehlrationen für die Selbstversorger im Monat August
Bekanntmachung.
Da im Kreise Schleiden die Ernte zu Beginn des
neuen Wirtschaftsjahres, also zum 16. August ds.
Js., in den wenigsten Teilen des Kreises Schleiden
vorgenommen, noch weniger das Getreide zum Ver-
brauch ausgedroschen ist, so bestimme ich hiermit:
1. Der Kreis Schleiden wird sämtliche Bewohner
des Kreises Schleiden, also auch die für das neue
Wirtschaftsjahr zugelassenen Selbstversorger, soweit
sie noch kein Mehl zur Eigenversorgung haben, für
die Zeit vom 16. bis 31. August 1915 mit Brot-
getreide bezw. Mehl versorgen.
2. Die Berechtigung sich selbst zu ernähren der-
jenigen Selbstversorger, die für diesen Monat vom
Kreise versorgt werden, tritt also erst mit dem 1.
September in Kraft. Sämtliche Selbstversorger
werden hiermit aufgefordert, also dafür Sorge zu
tragen, daß sie spätestens vom 1. September ab das
zur Ernährung ihrer Familie notwendige Getreide
ausgedroschen haben.
3. Die Selbstversorger des Kreises Schleiden, die
für den Monat August vom Kreise mit Mehl ver-
sorgt werden, haben sich bei dem zuständigen Bürger-
meister eine für die oben genannte Zeit gültige Brot-
karte ausstellen zu lassen, nach welcher sie für die ge-
nannte Zeit bei den Bäckern ihres Bezirks Brot bezw.
Mehl entnehmen können. Diese Brotkarte ist nur
gültig für die Zeit vom 16. bis 31. August ds. Js.
Schleiden, den 5. August 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.