Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Mai 1917
Die Frau ist in mancher Hinsicht an die Schweigepflicht gebunden, um den
Kampfesmut des Mannes nicht zu beeinträchtigen.
Die Schweigepflicht der Frau.
Die Knappheit an Brot und Kartoffeln
bereitet unsern Frauen und Müttern nicht
so um ihrer selbst, wie um ihrer Lieben wil-
len schwere Sorge, den verlangenden Kin-
dern die ersehnte Brotschnitte vorenthalten
zu müssen, ist hart. Es ist auch begreiflich,
daß die Frauen ihren Gatten im Felde,
als den ihnen zunächst stehenden Menschen,
ihr gequältes Herz auszuschütten wünschen.
Und doch ist es nicht richtig die Briefe
ins Feld mit Klagen auszufüllen, zumal
unter der Feder nicht selten die Übelstände
noch wachsen und dann noch schlimmer dar-
gestellt werden als sie in Wirklichkeit sind.
Solche übertriebenen oder düsteren Dar-
stellungen beschweren das Herz des Brief-
empfängers und lähmen dessen Kraft und
Kampfesmut. Sie werden höchst gefähr-
lich, wenn sie in die Hände des Gegners
gelangen. Die Feinde fahnden nach der-
artigen Schriftstücken in den Taschen der
Gefangenen und Gefallenen und bringen
gerade die Briefe, die Übertreibungen ent-