22. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1917

Kriegsalltag im Gerichtssaal – Urteile des Solinger Schöffengerichts

   Aus dem Gerichtssaal.
   Schöffengericht Solingen.
   Belagerungszustand und Versammlungsrecht
   Genosse Rapp, Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterver-
bandes, stand gestern vor dem Schöffengericht, weil er sich gegen die
Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, wie es unter dem Belage-
rungszustand beschaffen ist, vorgegangen haben soll. Ein Ver-
trauensmann hatte die Polizei mitgeteilt, daß Rapp
am 30. April bei Nied eine Versammlung der Arbeiter der
Firma Hörster abgehalten, sie aber nicht bei der Behörde angemeldet
habe. In den Akten ist von den Arbeitern der Firma Hugo Linder
die Rede. Diese Versammlungen sind aber gar nicht eröffnet worden,
weil nicht genug Teilnehmer erschienen waren. – Rapp gab ohne
weiteres zu, daß er eine ganze Anzahl Betriebsversammlung ab-
gehalten habe, um die Wahlen der Fabrikausschüsse vorzubereiten. –
Nach § 11 des Hilfsdienstgesetzes sind solche Versammlungen nicht
anmeldepflichtig. Uebrigens hat nach der Angabe Rapps der Land-
rat und auch der Oberbürgermeister auf die Anmeldung solcher Ver-
sammlungen verzichtet. – Die Entscheidung in der Sache wird ver-
tagt, um den Landrat ueber Kapps Behauptung zu vernehmen.

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24. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. August 1917

Die bei der illegalen Schlachtung beschlagnahmte Schweine gehen in den Besitz der Stadt Solingen über

   Solingen. Die beschlagnahmten Schweine. Es
steht nunmehr wohl fest, daß die vor einigen Tagen gelegentlich
der Aufdeckung der Geheimschlächterei an der Hochstraße be-
schlagnahmten Schweine in den Besitz der Stadt Solingen über-
gehen werden. Die Entscheidung darüber steht dem Vieh-
handelsverbande zu. Selbstverständlich werden die Tiere später
der Stadt angerechnet werden. Das ist aber um so leichter zu
ertragen, als die Schweinelieferungen durch den Viehhandels-
verband an unsere Stadt in der letzten Zeit eigentlich nur in
der Theorie bestanden. Es zeugt von einer großen Gewissen-
losigkeit des Landwirtes, der die Schweine geliefert, daß er
auch drei trächtige Mutterschweine mit verkauft
hat. Eines der Tiere ist bereits dem Messer des Schlächters
zum Opfer gefallen, während die beiden andern sofort in sorg-
same Pflege gegeben worden sind, um mitzuhelfen, den Be-
stand von städtischen Schweinen zu vermehren.

22. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. August 1917

Illegale Schweineschlachtung mitten in Solingen. Täter auf frischer Tat erwischt.

     Der Schweinemord im Pferdestall.
   Eine blutige geheimnisvolle Mordgeschichte ereignete sich
gestern nachmittag in Solingen in dem alten Fabrik-
betriebe der Firma Weyersberg, Kirschbaum u. Ko.
an der Hochstraße. Gegen Mittag fuhr ein Möbelwagen auf
den Fabrikhof, und hinter dem Wagen wurden die Tore eiligst
geschlossen. Leute, die in der Höhe des Wagens zu tun hatten,
hörten in ihm ein Grunzen und Scharren, hin und wieder auch
ein helles Quieken, das darauf schließen ließ, daß der Möbel-
wagen diesmal keine leblose Fracht, sondern eine Anzahl der
heute so sehr geschätzten Borstentiere in seinem Innern berge.
Nicht lange darauf hörte die ganze Nachbarschaft die bekannten
Töne, die ein Schwein in höchster Todesnot auszustoßen pflegt.
Diese schrillen Töne, wie auch das Röcheln wiederholten sich
dreimal. Als der Hahn zum drittenmal gekräht hatte – –
nein, nein: als das Schwein zum drittenmal gequiekt hatte, da
nahte das Verhängnis. Es wurde heftig an das Fabriktor ge-
klopft, allwo ein Verteter der heiligen Hermandad herrisch
Einlaß begehrte. Man öffnete zögernd dem Manne des Ge-
setzes, der schnurgerade seinen Weg zum Pferdestall nahm, wo
sich ihm ein grausig-schöner Anblick bot. Hier hingen drei
schwere Schweine, die soeben unter dem Messer eines hiesigen
Kopfschlächters ihr schuldloses Leben ausgehaucht hatten. Beim
näheren Zusehen entdeckte der Beamte in dem Möbelwagen
noch weitere 12 Borstentiere, die sich alle eines erklecklichen
Leibesumfanges erfreuten. Es handelte sich um Schweine, die
durchschnittlich 200 bis 250 Pfund Lebendgewicht auf die Wage
brachten.

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22. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. März 1917

Weitere Neuigkeiten von der Schwarzschlachtung in Wald

   Wald. Das Wirtshaus als Schlachthaus. Zu
der gestern gemeldeten Entdeckung einer Geheimschlächterei in
der Wirtschaft von Kuhlendahl ist noch mitzuteilen, daß K. ver-
haftet und dem Solinger Amtsgericht zugeführt worden ist. Der
Gehilfe K. war der Metzger Wittgens von hier. Im ganzen
wurde in der K.schen Wirtschaft fünfzehn Borstentieren das
Lebenslicht ausgeblasen und ihr Fleisch für den Wucherpreis von
5,30 Mark nach Solingen verkauft.

21. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. März 1917

Strafverfahren wegen Schwarzschlachtungen in Wald

   Wald. Das Wirtshaus als Schlachthaus. Die
Polizei entdeckte hier bei dem Wirt Kuhlendahl an der Alten-
hoferstraße eine Geheimschlachterei. Der Wirt hatte sich mit
einem Kopfschlächter verbunden und betrieb einen schwunghaften
Fleischhandel. Wie es nun so häufig im Leben geschieht: Der
Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht. So war es auch
hier. Die Polizei erhielt Wind von der Sache und nahm eine
unverhoffte Revision des nichtkonzessionierten Schlachthauses
vor. Bei dieser Gelegenheit wurden vier Schweine beschlag-
nahmt, die in die Kochtöpfe der Leute wandern sollten, die über
den nötigen Mommon verfügen, um auch in dieser teuren Zeit
ohne allzu viel Beschwerden durchs Leben zu wandern. Gegen
die beiden Geheimschlächter ist ein Strafverfahren eingeleitet
worden.