Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Mai 1918
Erneuter Hinweis auf die Schutzmaßnahmen, die bei Fliegeralarm zu ergreifen sind
Bei dem letzten Fliegeralarm,
der auf Grund gemeldeten Anfluges feindlicher Flieger angeordnet
werden mußte, hat es sich verschiedentlich gezeigt, daß die Bevölke-
rung die erlassenen Vorschriften nicht in genügender Weise beachtete.
Das dringend notwendige Aufsuchen von Deckung ist sehr
häufig unterlassen worden. Vielfach blieben sogar die Fahrgäste in
den infolge des Fliegeralarms haltenden Straßenbahnen sitzen,
anstatt dieselben zu verlassen und Schutz in den nächstgelegenen
Häusern zu suchen. Es wird erneut und eindringlich auf daß unbe-
dingt erforderliche Aufsuchen von Deckung hingewiesen, da leider
die meisten Opfer bei Fliegerangriffen dadurch hervorgerufen werden,
daß die Bevölkerung sich noch auf der Straße aufhält.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, bei
Fliegeralarm die Fenster zu öffnen. Der starke Luftdruck
der zerspringenden Bomben zersplittert die Scheibe der geschlossenen
Fenster, schleudert die Splitter mit großer Kraft in die Wohnungen
hinein, wodurch die in den Zimmern sich aufhaltenden Personen
schwer verletzt werden können. Dies geschieht sogar, wenn Bomben
in größerer Entfernung zerspringen.
Eine besondere Gefahr bilden auch die großen Schaufenster der
Verkaufsläden. Unter allen Umständen müssen namentlich Massen-
ansammlungen von Personen in den Verkaufsräumen z[um] B[eispiel] Fleisch-
oder Gemüseläden, vermieden werden. Die Käufer müssen bei Flieger-
alarm den Laden so schnell wie möglich verlassen, und in den
nächsten Häusern Schutz suchen.
Da es vorkommen kann, daß die Alarmsirenen nicht überall ge-
hört werden, so wird nochmals darauf hingewiesen, daß es Pflicht
eines jeden besonnenen Einwohners ist, den Fliegeralarm nach Mög-
lichkeit zu verbreiten, um seine Mitmenschen, die in Unkenntnis der
Gefahr sind, vor Schaden zu bewahren.