19. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Oktober 1918

Eindämmungsmaßnahmen gegen die epidemieartige Grippe im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, den 17. Okt[ober]. (Vorsichtsmaßregeln
bei Grippe.) Da die Grippe epidemisch und in
schärferer Form als bisher, namentlich auch in Ver-
bindung mit Lungenentzündung auftritt, werden zur
möglichen Verhütung weiterer Verbreitung er Krank-
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22. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Mai 1918

Erneuter Hinweis auf die Schutzmaßnahmen, die bei Fliegeralarm zu ergreifen sind

                Bei dem letzten Fliegeralarm,
der auf Grund gemeldeten Anfluges feindlicher Flieger angeordnet
werden mußte, hat es sich verschiedentlich gezeigt, daß die Bevölke-
rung die erlassenen Vorschriften nicht in genügender Weise beachtete.
Das dringend notwendige Aufsuchen von Deckung ist sehr
häufig unterlassen worden. Vielfach blieben sogar die Fahrgäste in
den infolge des Fliegeralarms haltenden Straßenbahnen sitzen,
anstatt dieselben zu verlassen und Schutz in den nächstgelegenen
Häusern zu suchen. Es wird erneut und eindringlich auf daß unbe-
dingt erforderliche Aufsuchen von Deckung hingewiesen, da leider
die meisten Opfer bei Fliegerangriffen dadurch hervorgerufen werden,
daß die Bevölkerung sich noch auf der Straße aufhält.
   Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, bei
Fliegeralarm die Fenster zu öffnen. Der starke Luftdruck
der zerspringenden Bomben zersplittert die Scheibe der geschlossenen
Fenster, schleudert die Splitter mit großer Kraft in die Wohnungen
hinein, wodurch die in den Zimmern sich aufhaltenden Personen
schwer verletzt werden können. Dies geschieht sogar, wenn Bomben
in größerer Entfernung zerspringen.
   Eine besondere Gefahr bilden auch die großen Schaufenster der
Verkaufsläden. Unter allen Umständen müssen namentlich Massen-
ansammlungen von Personen in den Verkaufsräumen z[um] B[eispiel] Fleisch-
oder Gemüseläden, vermieden werden. Die Käufer müssen bei Flieger-
alarm den Laden so schnell wie möglich verlassen, und in den
nächsten Häusern Schutz suchen.
   Da es vorkommen kann, daß die Alarmsirenen nicht überall ge-
hört werden, so wird nochmals darauf hingewiesen, daß es Pflicht
eines jeden besonnenen Einwohners ist, den Fliegeralarm nach Mög-
lichkeit zu verbreiten, um seine Mitmenschen, die in Unkenntnis der
Gefahr sind, vor Schaden zu bewahren.

14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Appell für einen Schutz der Ernte für das laufende Jahr, um die Versorgung aufrechterhalten zu können.

   –  Schützt Saat und Ernte 1918. Wer bei
der Landung eines Flugzeuges auf oder in der
Nähe von bestellten Felder[n] durch deren Be-
treten Flurschaden verursacht, gefährdet die für
die Volksernährung erforderliche Bereitstel-
lung von Brotgetreide und schädigt damit das
Vaterland. Die Namen der betreffenden sind
von den Besitzern der Felder oder von ihren
Vertretern sowie von dem Wach- oder Absperr-
kommando festzustellen und zwecks Schadener-
satzes oder Bestrafung zu melden.

29. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. September 1917

Bevölkerung wird um Spende für Säuglings- und Kleinkinderdürsorge gebeten

Opfertag für Deutschlands Spende.
Deutschland hat in reichlich 3 Kriegsjahren an zahlreichen Opfertagen für unsere
Krieger und die Ihrigen gewaltige Summen zusammengebracht, um seinen Verteidigern
unauslöschlichen Dank für ihre Heldentaten zu bezeugen. Jetzt gilt es nicht den Waffen-
tragenden Deutschlands, sondern seinen jüngsten und zartesten Stammesangehörigen, den
Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahre. Diesen und unter ihnen besonders den Säug-
lingen droht gar zu oft Lebensgefahr, und es gilt, sie zu bannen. Der Krieg 70/71 kostete
uns noch nicht 40 000 Kriegerleben, der jetzige hat unendlich viel grössere Opfer gefordert,
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13. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1917

Besonderer Schutz der Ernte von Land- und Forstwirtschaft

Stellvertr[endendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt. V. W, Nr. 3451
Verordnung.
Es ist verboten:
Durch vorsätzliches oder fahrlässiges Tun oder Unterlassen
Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, Räume, die zur Auf-
bewahrung der Ernte bestimmt sind, oder Gerätschaften und
Maschinen, die zur Einbringung und Verarbeitung der Ernte
dienen, den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zuwider
zu zerstören, zu beschädigen oder zu gefährden.
Zuwiederhandlungen werden § 9 Ziffer b des Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung
mit dem Reichsgesetze vom 11. Dezember 1915 (Reichsgesetzblatt
Seite 813) bestraft.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Coblenz, den 22. Mai 1917.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie

7. Dezember 1915

BAST_07_12_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1915

Nachruf auf den Funktionär der sozialdemokratischen Solinger Arbeiterbewegung Heinrich Müller, der beim Bahnschutz in Wilna von einem Zug erfasst wurde und verstarb

                Heinrich Müller gestorben.
   Die Partei des Kreises Solingen hat abermals einen
schmerzlichen Verlust erlitten. Nach heute hier eingetroffenen
Nachrichten ist das Mitglied unserer Kreisleitung, der Genosse
Heinrich Müller, der im fernen Osten, östlich von Wilna,
auf Bahnschutz stand, in der Dunkelheit während eines Schnee-
treibens von einem Zuge überfahren und sofort getötet worden.
Neben seiner Frau und drei Kindern, denen er ein fürsorglicher
Ernährer war, trauern um ihn die Partei- und Gewerkschafts-
genossen, in deren Mitte er mit zäher Unverdrossenheit an dem
wirtschaftlichen und politischen Aufstieg der Arbeiterklasse tätig
war. Die ihm übertragen Vertrauensposten in der Partei,
seiner Gewerkschaft und im Kartell, der Verwaltung des Gewerk-
schaftshauses, als Besitzer des Gewerbegerichts usw. hat er stets
in treuer Pflichterfüllung zu verwalten verstanden.
   Sein Tod reißt eine schmerzliche Lücke in die Arbeiter-
bewegung des Kreises Solingen. Die Genossen werden dem
eifrigen und treuen Mitkämpfer ein bleibendes Andenken be-
wahren.

5. Dezember 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 5. Dezember 1914

Finanzielle für Unterstützung der Witwe eines verunglückten Landsturmmannes in Heimbach

Heimbach, 3. Dez. Vor einigen Tagen wurde
der Witwe des bei Ausübung des Bahnschutzes tödlich
verunglückten Michael Krischer aus Hasenfeld durch
die Landsturmkompagnie Call ein Sparkassenbuch über
475 Mark überreicht. Der Betrag rührt aus einer
Sammlung her, die die Offiziere, Unteroffiziere und
Mannschaften der Landsturmkompagnie Call für die
Hinterbliebenen ihres Kameraden – Witwe und 5
Rinder – unter sich veranstalten. Ein schönes
Zeichen treuer Kameradschaft unter unseren Land-
sturmleuten!

5. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1914

Anordnungen von Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Tollwut im Kreis Schleiden

Viehseuchenpolizeiliche Anordnunng.
Zum Schutze gegen die Tollwut wird hierdurch auf
Grund des § 18 des Viehseuchengesetzes vom 26.
Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 519) mit Er-
mächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten Folgendes bestimmt:
§ 1. In den Bürgermeistereien Eiks und Mecher-
nich hat, da ein der Tollwut verdächtiger Hund in
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