Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. April 1916
Das Bezirkskommando Solingen gewährt Schulgeld-Beihilfen für die höheren Lehranstalten
Solingen. Gesuche um Gewährung von Frei-
stellen für die die höheren Lehranstalten besuchenden Kinder
für das Schuljahr 1916 sind bis spätestens 1. Mai bei dem
Oberbürgermeisteramt einzureichen. Ferner wird darauf auf-
merksam gemacht, daß auf Antrag beim Bezirkskommando
Schulgeld-Beihilfen für Kinder, deren Väter zum Heeresdienst
eingezogen sind, gewährt werden können. Dem Antrage ist
Schulgeldquittung, Geburtsschein des Kindes sowie eine Be-
scheinigung, seit wann und bei welchem Truppenteil der Vater
des Kindes zum Heeresdienst eingezogen ist, beizufügen. Es
empfiehlt sich, die Anträge rechtzeitig zu stellen, damit die Bei-
hilfen von Beginn des Schuljahres ab bezahlt werden können.
Die Beihilfe beträgt zurzeit fürs Kind und Jahr 44 Mark, ein
ziemlich erheblicher Betrag, der für die Kriegerfamilien stark
ins Gewicht fällt.