7. Dezember 1917

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1914-1935, A 256, Bl. 6-7

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev informiert die Mutter des Schülers Anton Riffert, dass ihr Sohn die Schule besuchen muss und diese auch nicht vorzeitig verlassen darf. Sollte dies nicht geschehen, kündigt Klev eine Bestrafung an.
Klev gibt Anweisung das Schreiben auch dem Hauptlehrer vorzulegen.

Troisdorf, den 7 [Dezember] 1917
Der Bürgermeister.
Tagebuch-Nr. 5124 I
Der Herr Kreisarzt hat die
Vorgänge wegen der Schulver-
säumnis Ihres Sohnes des Knaben Anton
Riffert nochmals geprüft
und sich dahin ausgesprochen,
daß Ihr Sohn zum Schulbesuche
anzuhalten sei.

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26. November 1915

19151126_Beurlaubung_148

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. November 1915

Schüler können in dringenden Fällen vom Unterricht beurlaubt werden.

    – Beurlaubung von Volksschülern. Auf
Grund einer Regierungsbestimmung können
solche Volksschüler für den Rest des Winter-
halbjahres beurlaubt werden, deren häusliche
und wirtschaftliche Verhältnisse bedürftig sind.
Es sind jedoch Arbeitsnachweise beizubringen.
Auch jüngere Schüler können in dringenden
Fällen zeitweilig vom Unterricht entbunden
werden.