15. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Mai 1918

Bestimmungen für die Herstellung und den Vertrieb von Holzsandalen

– (Holzsandalen.) Die warmen Tage des
Sommers werden weitere Kreise veranlassen, neben
anderem Kriegsschuhwerk besonders auch zu Holzsandalen
zu greifen. Leider wurden bislang noch viele Arten
von Sandalen in den Verkehr gebracht, die höchst
unzweckmäßig und zum Teil übermäßig teuer waren.
Um das Publikum vor derartigem Schuhwerk zu
schützen, dürfen vom 5. Mai d[iese]s. J[ahre]s. an nur noch
solche Holzschuhe und Holzsandalen vom Hersteller ver-
trieben werden, deren Meister zuvor von der Reichs-
stelle für Schuhversorgung genehmigt sind; der Ver-
kauf darf nur stattfinden zu Preisen, die von der
Reichsstelle für Schuhversorgung festgesetzt sind und
die den Schuhen oder Stiefeln aufgestempelt werden.

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Die Reichsstelle für Schuhversorgung unterwirft auch den Handel mit Holzschuhen strengen Regeln

        Bevorstehende Regelung des Verkehrs mit Holzschuhen.
   Bisher waren geschlossene Holzschuhe (sogenannte Klumpen),
die ohne Spange oder Kissen in den Verkehr gebracht wurden, einer
Preissteigerung nicht unterworfen. Dies führte zu erheblichen Preis-
steigerungen, wodurch die Versorgung der Bevölkerung mit Holz-
schuhen gefährdet wurde.

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3. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1918

Einführung des Schuhbedarfsscheins

 – Die Neuregelung der Schuhversorgung
ändern die bisherige Bezeichnung „Bezugsschein“ in
„Schuhbedarfsschein“ ab. Dies geschah, um Ver-
wechslungen mit den Bezugsscheinen der Reichs-
bekleidungsstelle für Web, Wirk- und Strickwaren
vorzubeugen. Von der Bedarfsscheinpflicht ausge-
nommen werden in Zukunft insbesondere Kriegsschuhe
mit Holzsohlen, Hausschuhe, Pantoffel, Sandalen,
geflochtene Schuhe usw., vorausgesetzt, daß die Sohlen
weder im Gelenk noch in der Vorderfläche ganz aus
Leder bestehen.

26. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Eschmar“ 1872-1928, B 3200, S. 65

An den Schulen werden Stunden reduziert und Klassen zusammengelegt.

26.10.17.     Heute begann das Winterschulhalbjahr und der von Herrn
                  Dr. Kortum angeordnete Halbtagsunterricht. Die hiesige Schule ist nun
zwei-
klassig mit einer Lehrperson. Morgens besuchen die Kinder der 1.
                  Klasse,                            
                  umfassend die Schuljahre 3 – 8, den Unterricht von 8 – 1. Nachmittags
                  erhält die 2. Klasse, die Schuljahre 1 und 2, von 2 – 4 Uhr Unterricht.
                       Die Kgl. Regierung in Köln erließ unter dem 26.10.17.
                  folgende Verfügung:
                       „Mit Rücksicht auf die herrschende Kohlennot und den
                   Mangel an gutem Schuhwerk soll im laufenden Winterhalb-
                   jahr jedes Kind täglich nur einmal zur Schule kommen.“ Für
                   die hiesige Schule soll demnach die Unterrichtszeit auf 8 – 1 Uhr
                   bezw. vom 15.11.17 – 15.2.18 auf 8 ½ – 1 Uhr festgesetzt werden.