Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1918
Einführung des Schuhbedarfsscheins
– Die Neuregelung der Schuhversorgung
ändern die bisherige Bezeichnung „Bezugsschein“ in
„Schuhbedarfsschein“ ab. Dies geschah, um Ver-
wechslungen mit den Bezugsscheinen der Reichs-
bekleidungsstelle für Web, Wirk- und Strickwaren
vorzubeugen. Von der Bedarfsscheinpflicht ausge-
nommen werden in Zukunft insbesondere Kriegsschuhe
mit Holzsohlen, Hausschuhe, Pantoffel, Sandalen,
geflochtene Schuhe usw., vorausgesetzt, daß die Sohlen
weder im Gelenk noch in der Vorderfläche ganz aus
Leder bestehen.