28. Dezember 1916

1916-12-28-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Dezember 1916

„Jeder Verbraucher darf im kommenden Jahre nur zwei Paar Luxusschuhe verbrauchen.“
Neue Verordnungen über den Verkehr mit Schuhwaren, sowie dem Handel mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken.

Hilden, 28. Dez. Gestern ist eine neue Verord-
nung über den Verkehr mit Schuhwaren und dem Handel
mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken in Kraft
getreten. Die Abgabe von einem Paar Luxusschuhen be-
dingt einen Bezugsschein und die gleichzeitige Abgabe von
zwei getragenen, aber noch gebrauchsfähigen Schuhen.
Jeder Verbraucher darf im kommenden Jahre nur zwei
Paar Luxusschuhe verbrauchen. Weiterlesen