2. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. März 1918

Ahndung des Diebstahls von Treibriemen in einer Farbenfabrik in Leverkusen als Landesverrat

(Treibriemendiebstahl als Landesverrat.) Das
Außerordentliche Kriegsgericht für den Bereich der
Festung Köln hat durch Urteil entschieden, daß die
Entwendung von Treibriemen aus Fabriken, die für
Heeresinteressen arbeiten, als Landesverrat zu bestrafen
ist, da der Fabrikbetrieb dadurch gefährdet und der
feindlichen Macht somit Vorschub geleistet wird. Auf
der Anklagebank saßen der schon vielfach bestrafte
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