15. September 1916

1916-09-15

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. September 1916

Die Entscheidung zur Schaffung einer einheitlichen deutschen Kurzschrift wird vertagt – es gab zu viele Einwände dagegen.

Hilden, 15. Sept. Die für den 6. bis 9. Mai
d.J. in Aussicht genommene Sitzung des Ausschusses zur
Schaffung einer einheitlichen deutschen Kurzschrift ist ver-
tagt worden, weil infolge der zahlreichen Einwendungen,
die gegen den Entwurf erhoben wurden, der Regierung
eine nochmalige Prüfung wünschenswert erschien. Es hat
sich inzwischen auch die Ueberzeugung Bahn gebrochen,
daß auf dem Wege einer Verschmelzung aller bestehenden
Kurzschriftarten eine wirklich brauchbare, die Vorzüge der
bestehenden Systeme verneinende Stenographie nicht ge-
schaffen werden kann. Die eine Zeitlang sehr günstigen
Aussichten auf das Zustandekommen der deutschen Ein-
heits-Stenographie sind somit vorläufig als gescheitert
zu betrachten. – Der Sommerkursus der hiesigen Gabels-
bergerschen Vereine ist mit 12 Damen und 7 Herren
zu Ende geführt worden, wodurch die Mitgliederzahl
erheblich gestiegen ist. Für den Herbstkursus liegen schon
mehrere Anmeldungen vor. Weitere Anmeldungen wer-
den noch entgegengenommen. (Siehe Anzeige.) Die
Herbsttagung des Bergischen Bezirks wird Sonntag, den
8. Oktober in Opladen stattfinden.

3. November 1915

19151103_Aufschriften_126

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1915

Die Polizei ruft zur Nutzung deutscher In- und Aufschriften auf.

                 Deutsche Aufschriften.
An die Haus- und Geschäftsbesitzer mit
fremdsprachlichen Inschriften, Aushängeschildern
usw. wendet die Polizeibehörde sich mit nach-
stehendem Scheiben:
„Die noch häufig vorkommenden fremd-
sprachlichen Inschriften, Aushängeschilder usw.
an Gasthäusern, Verkaufsläden und sonstigen
Geschäftsräumen sind besonders in der gegen-
wärtigen Kriegszeit, in der es Pflicht ist, jedes
Zeichen undeutscher Gesinnung zu beseitigen,
sehr geeignet, das vaterländische Empfinden zu
verletzen und in weiten Kreisen der Bevölkerung
berechtigten Anstoß zu erregen, sowie auch den
Ausländer zu einer Verspottung deutschen We-
sens geradezu herauszufordern.
Aus diesen Erwägungen heraus und da die
Beseitigung auch nicht mit großen Kosten ver-
bunden ist, würde ich es begrüßen, wenn Sie
sich bald entschließen wollten, die an ihrem
Hause befindlichen fremdsprachlichen Aufschrif-
ten in deutscher Sprachbezeichnung anzubrin-
gen.
Dasselbe gilt auch von den vermeidbaren
fremdländischen Aufdrucken auf Geschäftspapie-
ren, Rechnungsvordrucken usw.
In der Annahme, daß es nur eines Hinwei-
ses bedürfe, hat das stellvertretende General-
kommando Coblenz bisher von dem Erlaß einer
bezügl. Zwangsverordnung mit Strafandrohung
abgesehen.
Außer den ausgesprochen fremdländischen
Bezeichnungen wird ferner auch häufig die
deutsche Schreibweise selbst bei deutschen Wör-
tern und sogenannten Lehnwörtern vermißt und
dadurch diesen Wörtern, vielleicht ungewollt,
ein fremdsprachliches Aussehen gegeben, wie dies
beispielsweise durch die Anwendung des Buch-
stabens C statt K bezw. Z bei den Wörtern:
Kolonialwaren, Kaffee, Ziga[r]ren, Zigaretten,
die nicht mit C zu schreiben sind, geschieht.
Auch der Beseitigung dieser undeutschen
Schreibweise ersuche ich vorliegenden Falles Be-
achtung zu schenken.
Das Schreiben ist auch an die Maler und
Anstreichermeister der Stadt um Mitwirkung
gerichtet.