Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Juni 1917
Ein Oberlarer wurde freigesprochen.
Oberlar. Das Schöffengericht in Bonn
sprach den 56jährigen Fabrikarbeiter Jak.
K. von hier, der wegen verbotenen Bettelns
durch einen polizeilichen Strafbefehl mit
drei Tagen Haft bestraft worden war, frei.
Er hatte in einem nahe beim Rathause in
Beuel gelegenen Hause, da er sich, wie er
angab, matt und krank gefühlt hatte, um
ein kleines Stückchen Brot gebeten. Das
Gesetz konnte in dieser Handlung keine
Bettelei im Sinne des Gesetzes erblicken und
sprach ihn daher frei.