7. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gerichtsangelegenheiten“ 1849-1928, B 136, Bl. 182

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau lässt bekanntgeben, dass die Listen mit den berufenen Schöffen und Geschworenen im Rathaus zur Einsicht bereit liegen.

[4 – 2]

Bekanntmachung.
Die Urliste derjenigen Personen der Gemeinde

…………, welche zum Amte eines
Schöffen oder Geschworenen berufen werden können,
liegt von heute ab eine Woche lang zu Jeder-
manns Einsicht auf dem Rathause in Sieglar,
Zimmer 3, offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit derselben können während dieser
Zeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll
erhoben werden.

                  Sieglar, den 7. August 1918
                     Z.[u] d.[en] A.[kten]
                    Der Bürgermeister:
                          Lindlau

1. Dem Königl.[ichen] Amtsgericht in Siegburg die
Urlisten wieder eingesandt.                   M.
2. Dem Herrn Landrat berichtet, daß die Listen dem
Amtsgericht zugegangen sind. (Ad 2, Anzeige über
Einreichung der Listen ist durch
Verfg. vom 10/9 1913
No. 4341 aufgehoben.

Zu den Akten
Der [Bürgermeister] 14. 8. 18.
Lindlau

12. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918

Ein Mann aus Erfurt wird milde verurteilt, weil es als entlassener Soldat noch seine Uniform trug.

    –   Zur Warnung für entlassene Soldaten
diene folgendes: Viele entlassene Soldaten
pflegen, da es ihnen an einem Zivilanzug
fehlt, die Unform noch weiter zu tragen. Dies
tat auch ein Mann aus Erfurt. Als er eines
Tages auf der Straße einen Offizier nicht vor-
schriftsmäßig grüßte, entdeckte dieser, daß er
einem vom Militär Entlassenen vor sich hatte.
und erstattete Anzeige wegen unbefugten Tra-
gens einer Uniform. Dem Mann ging ein
Strafbefehl in Höhe von 50 Mark zu. Das
Schöffengericht aber setzte die Strafe auf das
Mindestmaß auf 3 Mark herab, da der Ange-
klagte, dem ein Zivilanzug fehlte, sich in einer
gewissen Notlage befand. Die Erlaubnis des
Bezirkskommandos zum Weitertragen der Uni-
form wäre unbedingt, so schreibt die „Dorfztg.“
erforderlich gewesen.

22. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1917

Kriegsalltag im Gerichtssaal – Urteile des Solinger Schöffengerichts

   Aus dem Gerichtssaal.
   Schöffengericht Solingen.
   Belagerungszustand und Versammlungsrecht
   Genosse Rapp, Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterver-
bandes, stand gestern vor dem Schöffengericht, weil er sich gegen die
Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, wie es unter dem Belage-
rungszustand beschaffen ist, vorgegangen haben soll. Ein Ver-
trauensmann hatte die Polizei mitgeteilt, daß Rapp
am 30. April bei Nied eine Versammlung der Arbeiter der
Firma Hörster abgehalten, sie aber nicht bei der Behörde angemeldet
habe. In den Akten ist von den Arbeitern der Firma Hugo Linder
die Rede. Diese Versammlungen sind aber gar nicht eröffnet worden,
weil nicht genug Teilnehmer erschienen waren. – Rapp gab ohne
weiteres zu, daß er eine ganze Anzahl Betriebsversammlung ab-
gehalten habe, um die Wahlen der Fabrikausschüsse vorzubereiten. –
Nach § 11 des Hilfsdienstgesetzes sind solche Versammlungen nicht
anmeldepflichtig. Uebrigens hat nach der Angabe Rapps der Land-
rat und auch der Oberbürgermeister auf die Anmeldung solcher Ver-
sammlungen verzichtet. – Die Entscheidung in der Sache wird ver-
tagt, um den Landrat ueber Kapps Behauptung zu vernehmen.

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9. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916

Zwei Milchfälscherinnen mussten sich vor dem Schöffengericht in Solingen verantworten

                  Immer wieder Milchfälscher!
   Sie können es nicht lassen, die Milchfälscher! Sie üben
ihr schändliches Gewerbe weiter aus, trotzdem Geldstrafen bis
zu tausend Mark über sie verhängt worden sind. Die Milch
wird weiter getauft, trotzdem sie heute fast ausschließlich nur
für Säuglinge und Kranke verwendet wird. Geldstrafen üben
demnach auf diese Subjekte nicht die nötige Wirkung aus; es
müssen also Freiheitsstrafen über sie verhängt werden. Gestern
morgen stand die Ehefrau des Milchhändlers Karl Fuchs
von hier unter der Anklage der Milchfälschung vor dem
Solinger Schöffengericht. Der Ehemann F[uchs] hat das

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