Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. März 1917
Regelung der Vergabe von Heeresnäharbeiten
Vermischtes.
Schleiden, 12. März 1917. Heeresnäharbeiten dürfen
fortan nur an Inhaber von diesbezüglichen Ausweis-
karten vergeben werden. Die Karten werden von
der Ortsbehörde ausgestellt, die das nähere mitteilt
und wo auch die betreffende Verordnung eingesehen
werden kann. Im Auftrag des Bezirksausschusses für
Heeresnäharbeiten des 8. Armeekorps in Coblenz wird
weiterhin bekannt gegeben, daß die vorgeschriebenen
einheitlichen Formulare der Ausweiskarten von der
Firma G. Rising in Wissen (Sieg) gegen Erstattung
der Kosten zu beziehen und daß im übrigen etwaige
Anfragen in dieser Angelegenheit an den Bezirksausschuß
für Heeresnäharbeiten des 8. Armeekorps, Coblenz –
Lützel, Kriegsbekleidungsamt Dienststelle M II, zu
richten sind.