8. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1918-1919, A 2532

Der Leiter der Wehr Broel meldet, dass eine Patrouille mehrere Pferde und Kisten mit Cognacflaschen beschlagnahmt hat. Bürgermeister Wilhelm Klev vermerkt, dass die Dinge zurückgegeben wurden.

Troisdorf, den 8.12.18.
Meldung der Bürgerwache.

Patrouille No. 1 beschlagnahmte 9 Pferde. Die Treiber konnten
sich über Herkunft der Pferde nicht ausweisen. Selbige wurden auf
Burg Wissem eingestellt.

Broel
Leiter der Wehr.

Außerdem wurde von einer Patrouille ein Wagen angehalten
der 6 Kisten (gefüllt) enthielt. Den rechtmäßigen Erwerb konnten
die Begleiter des Wagens nicht nachweisen, und wurden daher die
Kisten auf der Wache untergebracht.

Broel

300 Flaschen Cognac Verschnitt.
38 % Alkohol

Die Sachen wurden
zurückgegeben.

8/12 18
Klev

12. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. November 1917

Warnung vor dem Konsum von Schnaps oder Likür, da in Köln Vergiftungen mit Methylalkohol vorgekommen sind

           Trinkt keinen Schnaps!
   Aus Köln kommt eine Nachricht von entsetzlichen Vor-
kommnissen:
      Die städtische Gesundheitspolizei schreibt: Im rechts-
   rheinischen Stadtteile sind im Laufe der letzten Woche Fälle
   von schweren Sehschädigungen und Erblin-
   dungen vorgekommen, die aller Wahrscheinlichkeit nach
   auf Genuß von Schnaps, der Methylalkohol ent-
   hielt, zurückzuführen sind. Es wird vor dem Genusse von
   Schnaps zweifelhafter Herkunft dringend gewarnt. Wirte
   und Händler, die gefälschten Schnaps verabfolgen, setzen sich
   der Gefahr schwerer Strafe aus.
   Da es heute sehr schwer ist, die Herkunft einer Ware zu
kontrollieren, muß vor dem Genusse von Schnaps oder „Likör“
in irgendeiner Form auch bei uns gewarnt werden.

10. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1916

Mit Schnaps in Bierflaschen sollte das Verbot des Schnapsverkaufs umgangen werden

   Solingen. Der Schnapsteufel im Unschulds-
gewande. Eine exemplarische Strafe verhängte das
Schöffengericht am Freitag über den Wirtschaftsstellvertreter
W. von hier. Er hatte das Verbot des Schnapsverkaufs um-
gangen, indem er Schnaps in Bierflaschen füllte
und diesen dann unter der Deckadresse als „Bier“ verkaufte.
Da W. Bereits einmal wegen des gleichen Vergehens vor-
bestraft war, verurteilte ihn das Gericht zu 3 Wochen Gefäng-
nis. Gegen mehrere andere Wirte schweben ähnliche Ver-
fahren. Möge deshalb dieses in der Folge zu Warnung dienen.

12. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1915

Trotz einer Vielzahl von Strafverfahren wird das Branntweinverbot immer wieder übertreten

     Beachtet das Branntweinverbot!
   Die Uebertretungen des bekannten Schnapsverbotes des
Generalkommandos mehren sich täglich. Verurteilungen, ob-
wohl in schon recht stattlicher Anzahl und zu Strafen bis zu
1 Monat Gefängnis erfolgt, haben allem Anschein nach ihren
Zweck, abschreckend zu wirken, verfehlt. Die Verurteilung wird
auf die leichte Schulter genommen in der Meinung, es würde
ja ohnehin die nur zulässige Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe
umgewandelt. Wenn diese Tatsache auch schon in einigen
besonders milde liegenden Fällen eingetreten ist, so sei aber
darauf hingewiesen, daß es auch Wirte und Wirtsfrauen gibt,
die die über sie verhängte Strafe schon haben absitzen
müssen. Die Wirte seinen somit vor zu sorgloser Stellung
zu dem Verbot dringend gewarnt und zwar um so mehr, als
ein Strafkammervorsitzender in öffentlicher Sitzung schon er-
klärt hat, demnächst mit aller Schärfe vorgehen und Strafen
bis zu 1 Jahre Gefängnis verhängen zu wollen.
   Nicht weniger als acht solcher Schnapsprozesse gegen Wirte
und deren Angehörigen – Frauen und Töchter – beschäftigten
jetzt wieder die Strafkammer in Elberfeld. Die Angeklagten
waren aus Barmen, Elberfeld, Ohligs, Höhscheid und
Solingen. Ein Angeklagter, der in Ohligs wohnte, wurde
zu 4 Tagen Gefängnis verurteilt, alle übrigen kamen, da die
Uebertretungen nur in je einem Falle vorlagen und leichter
Natur waren, mit der geringsten zulässigen Strafe von 1 Tage
Gefängnis davon. Ein Arbeiter von hier bekam wegen An-
stiftung zum Schnapsverkauf ebenfalls diese geringste Strafe.

14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

Der ausführliche Bericht über die Protest-Versammlung des bergischen Wirteverbandes in Ohligs aus Anlass der geplanten Bierpreiserhöhungen der Brauereien erlaubt einen interessanten Einblick in das Verhältnis von Brauereien, Gastwirten und Konsumenten

  Der Kampf um den Bierpreis.
   Eine gut besuchte Versammlung des bergischen Wirtever=
bandes nahm gestern nachmittag in Ohligs Stellung zu der
verfügten Bierpreiserhöhung um 5 Mark für den Hektoliter
durch die Brauereien. Der zweite Vorsitzende leitete in Ab=
wesenheit des ersten die Versammlung und gab einen kurzen
Ueberblick über die Auffassung des Vorstandes in dieser Ange=
legenheit. Der Verbandsvorstand war einstimmig der Ansicht,
die Bierpreiseerhöhung strikte abzulehnen und empfahl eine
Resolution zur Annahme, in der das ausgesprochen wird:
    Herr Kanzler aus Ohligs war der Meinung, wenn
der Aufschlag kommt, dann müssen die Wirte auch höhere
Preise nehmen. Der Redner verstieg sich zu der Behaup=
tung, die Gäste würden den höheren Bierpreis ,,freudig be=
grüßen”. Das Unglück vieler Wirte sei, daß sie nicht kaufmännisch
zu rechnen verständen; deshalb prosperiere auch manche Wirt=
schaft nicht. Außer dem Bier seien auch alle andern Gegen=
stände, die in den Wirtschaften umgesetzt werden, teurer ge=
worden. Demnach müßte auch diesen Lieferanten der Boykott
angedroht werden. Vor allem sollte man zuerst einheitliche
Maße in den Biergläsern schaffen.

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9. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1915

Wegen Getreidemangels müssen die Schnapsbrennereien endlich ihren Betrieb einstellen, frohlockt die „Bergische Arbeiterstimme“, ganz im Geiste der Anti-Alkoholismus Bestrebungen der Arbeiterbewegung. Ein Verbot des Schnapsbrennen hätte sofort nach Kriegsbeginn angeordnet werden müssen, um wertvolles Brotgetreide zu erhalten, kritisiert der Autor die Tatenlosigkeit der Regierung in deutlichen Worten.

      Das Ende des Schnapses!
   Einen „Kriegsverlust“, den man sich gefallen lassen kann,
meldet uns ein Lokalberichterstatter. Er schreibt:
    Die Schnapsbrennereien stellen ihre
Betriebe ein! Endlich ist das erreicht, was die „Berg[ische]
Arbeiterstimme“ schon seit Kriegsbeginn gefordert hat. Die
Schnapsbrennereien haben ihre Betriebe geschlossen. Der
Mangel an Rohmaterialien hätte auch ohne die
behördliche Anordnung in allernächster Zeit den Stillstand
der Brennereien herbeigeführt. Für die Volksernährung
ist die Schließung der Brennereibetriebe zweifelslos ein
großer Vorteil, aber ein sofort bei Kriegsausbruch erlassenes
Brennverbot hätte den Getreidevorrat des Deutschen Reiches
zweifellos ganz gewaltig erhöht. Kein Wohlmeinender, kein
Volksfreund wird der Fuselfabrikation eine Träne nach-
weinen. Es wäre schon recht, wenn diese Giftfabriken auf
ewig geschlossen blieben! Weiterlesen

5. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1915

Der verbotene Schnapsverkauf „über die Straße“ beschäftigt immer mehr die Justizbehörden.

   Solingen. ,,Ich hab’s doch nicht gewußt.“ Die
Fälle, in denen die Gerichte sich mit den Vergehen
gegen die Verordnung des Generalkommandos über den
Schnapsverkauf über die Straße zu beschäftigen haben, mehren
sich in unheimlicher Weise. Fast immer sind die Angeklagten
harmlose Personen, sehr oft Frauen, die höchst verwundert
sind, daß sie auf so und so viele Tage ins Gefängnis sollen.
Immer wieder heißt es: ,,Ich hab’s doch nicht gewußt!“
Es ist deshalb nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß Unkennt-
nis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt!