Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Mai 1916
Förderung der Fortbildung von Hufschmieden durch den Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Vierteljährlich findet in Aachen ein Kursus in der
dortigen Lehrschmiede statt. Aufnahme finden nur
solche Persoen, welche schon praktisch als Hufbe-
schlagschmiede ausgebildet sind. Dieselben haben für
den Kursus, der in der Regel 3 Monate dauert, ein
Honorar von 100 M[ar]k zu entrichten, welches jedoch
in einzelnen Fällen von dem Kuratorium der Lehr-
schmiede ermäßigt werden kann. Nach Beendigung
des Lehrkursus hat sich jeder Schüler einer Prüfung
vor der Prüfungskommission der Lehrschmiede zu
unterziehen, deren Bestehen zur selbstständigen Aus-
übung des Hufbeschlaggewerbes berechtigt. Anmel-
dungen sind an das Kuratorium der Lehrschmiede in
Aachen zu richten.
In dem hiesigen Kreishaushaltsetat für das Rech-
nungsjahr 1916 ist zur Förderung des Hufbeschlag-
gewerbes ein Betrag von M[ar]k 100 ausgesetzt, welcher
auf Antrag würdigen Bewerbern zugebilligt wird.
Der Königliche Landrat,
I.V. Dr. Küppers, Kreisdeputierter.