Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1917
Der Tarifvertragsentwurf für die Solinger Schlosser, Dreher und verwandten Berufe wird in einer Versammlung der Metallgewerkschaften beschlossen.
Lohnbewegung der Schlosser.
Nunmehr hat die Kommission, die am vorletzten Sonntag in
einer Versammlung der Schlosser, Dreher, Fräser, Schmiede und
verwandten Berufe gewählt worden ist, einen Tarifentwurf
hergestellt, der am letzten Sonntag in einer Versammlung im
Solinger Gewerkschaftshause nochmals durchberaten und dann ein-
stimmig genehmigt wurde. Der Tarif führt einen Lohn von 60 Pf[enni]g
nach beendeter Lehrzeit auf, der dann vierteljährlich zweimal um
25 Pf[enni]g steigen soll, so daß ein Stundenlohn von 1,10 Mark erreicht
wird. Mit dem 21. Lebensjahre soll der Stundenlohn die Höhe von
1,40 Mark erreicht haben. Gesellen von 20 Jahren erhalten einen
Anfangslohn von 1,30 Mark. Selbstständige Arbeiter dürfen nicht
unter 1,80 Stundenlohn eingestellt werden. Zuschläger und
Hilfsarbeiter dürfen nicht unter 18 Jahren beschäftigt werden. Ihr
Lohn beträgt mindestens 1 Mark die Stunde. Jede Ueberarbeit
wird mit 50 Prozent Aufschlag auf den Stundenlohn bezahlt, Nacht-
und Sonntagsarbeit mit 100 Prozent. Für Arbeiten außer-
halb der Werkstätte werden bei Montagearbeiten, wenn die
Wohnung abends noch erreichbar ist, 4 Mark den Tag bezahlt, ist
die Wohnung nicht zu erreichen, 6 Mark. Bahngeld ist extra. Bei
längerer Montagedauer und dauerndem auswärtigen Aufenthalt
sind pro Tag 7 Mark zu gewähren.
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