Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918
Die Bekanntmachung aus Siegburg, dass die militärische Gewalt in der Hand des Soldatenrats liegt, ist erfolgt.
Amtliche Bekanntmachungen.
Garnison-Befehl.
Bis zum Eintreffen weiterer Weisung liegt
nach Vereinbarung des Arbeiter- und Soldaten-
rates die gesamte militärische Gewalt in den
Händen des Soldatenrates. Der Soldatenrat ist
die oberste Behörde in militärischen Angelegen-
heiten des Siegkreises.
Er verfügt:
1. Da sich sämtliche bisherigen militärischen
Dienststellen beim Arbeiter- und Soldatenrat zur
Verfügung gestellt haben, werden sie in ihrer
Funktion belassen, bestätigt und auf`s nachdrück-
lichste unterstützt. Sämtliche militärische Abzei-
chen außer Waffen sind wieder anzulegen, der Ar-
beiter und Soldatenrat mißbilligt auf das schärfste
jede unberechtigte Belästigung von Militär- und
Zivilpersonen.