13. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918

Die Bekanntmachung aus Siegburg, dass die militärische Gewalt in der Hand des Soldatenrats liegt, ist erfolgt.

       Amtliche Bekanntmachungen.
               Garnison-Befehl.
  Bis zum Eintreffen weiterer Weisung liegt
nach Vereinbarung des Arbeiter- und Soldaten-
rates die gesamte militärische Gewalt in den
Händen des Soldatenrates. Der Soldatenrat ist
die oberste Behörde in militärischen Angelegen-
heiten des Siegkreises.
  Er verfügt:
  1. Da sich sämtliche bisherigen militärischen
Dienststellen beim Arbeiter- und Soldatenrat zur
Verfügung gestellt haben, werden sie in ihrer
Funktion belassen, bestätigt und auf`s nachdrück-
lichste unterstützt. Sämtliche militärische Abzei-
chen außer Waffen sind wieder anzulegen, der Ar-
beiter und Soldatenrat mißbilligt auf das schärfste
jede unberechtigte Belästigung von Militär- und
Zivilpersonen.

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