Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Mehrere Verfahren vor dem Gewerbegericht gewähren den Einblick in die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen bei der Baufirma Atrop und Naumann aus Düsseldorf auf ihrer Baustelle der Umgehungsbahn Ohligs (Eisenbahnverbindung Köln – Solingen)
Stammgast am Gewerbegericht.
Gleich fünf Arbeiter auf einmal haben gegen die Firma
Atrop u[nd] Naumann aus Düsseldorf geklagt, die die Um-
gehungsbahn in Ohligs baut. Als erster klagte der Nachtwächter
U. aus Ohligs, weil die Firma sich weigert, ihm den verdienten
Lohn von 45 Mark zu zahlen. Die Beklagte behauptet, U. habe
die in der Arbeitsordnung festgesetzte Kündigungfrist nicht ein-
gehalten. Der Kläger gibt an, der Bauführer habe ihn, als er
seinen Lohn gefordert habe, „dummer Lümmel“ genannt und
die Zahlung des Lohnes verweigert. Deshalb habe er sich für be-
rechtigt gehalten, die Arbeit sofort zu verlassen. (Die Firma zahlt
an den Nachtwächter einen Tagelohn von 3 Mark. Diesen Riesen-
lohn hat der Bauführer, wie er sich äußerte, dem Kläger nur aus
Gnade bewilligt.) Um festzustellen, daß der Ausdruck „dummer
Lümmel“ wirklich gefallen ist, soll ein Bahnbeamter, der bei der
Gelegenheit zugegen war, als Zeuge vernommen werden. Die Sache
wird deshalb vertagt.