29. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1918

Über den Zusammenhang von Schleichhandel und Höchstpreisen sowie der Notwendigkeit, den Produktionszwang einzuführen

                        Rhabarber und Aepfel.
   Neulich, es sind keine vierzehn Tage her, hat die Reichs-
stelle für Obst und Gemüse die Höchstpreise veröffentlicht. Die
Mühe hätte sie sich sparen können, denn die Zeiten, wo Höchst-
preise noch beachtet wurden, sind längst vorbei. Wir frozzelten
die Gemüsestellen vorgestern mit ihren Höchstpreisen etwas, in
der Absicht, die Polizei aufmerksam zu machen, damit sie nicht
mit geschlossenen Augen Verächtern der Staatsgewalt gegen-
übersteht.

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28. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1918

Viele Bürger nutzen Schrotmühlen um ihr eigenes Mehl herzustellen und schädigen damit die „grosse Masse des Volkes“

                 Schrotmühlen.
   Kaum hat auf dem Lande die Getreideernte eingesetzt, da
macht sich in den Eisenwarenhandlungen überall die starke
Nachfrage nach sogenannten „Schrotmühlen“ bemerkbar,
die von den Verkäufern und Käufern auch „Knochenmühlen“
benannt werden. Sie sind aus Gußeisen gefertigt und reprä-
sentieren einen reellen Wert von 5 bis 10 Mark, je nach Größe.
Im Kleinhandel werden sie mit 30 bis 100 Mark bezahlt. Mit
diesen Mühlen werden auf dem Lande weder Knochen, noch
Kaffee, noch Schrot gemahlen, sondern Roggen, Weizen und
Hafer, bald zu Mehl, bald gebrannt als Kaffee-Ersatz.

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21. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. August 1918

Ein Beispiel für den Schleichhandel in Hilden

Hilden, 21. August. Betrug, Der leidige
Schleichhandel hat schon manchem Geschäftsmann üble Er-
fahrungen gebracht. Kommt da vor einigen Tagen ein
Fremder in ein Zigarrengeschäft der Unterstadt und bietet
Zigarren zum Kaufe an, die angeblich in einem Lokal
der Oberstadt lagern. Da Zigarren heute begehrt sind,
ließ sich der Zigarrenhändler auf das Geschäft ein und
schickte sein Dienstmädchen mit 350 Mark nach der Ober-
stadt wo die Ware in Empfang genommen werden sollte.
Die Frau des Fremden hatte sich aber mit den Zigarren
in ein anderes Lokal begeben, wo der Unbekannte schließlich
feststellte, daß sie die Zigarren bei einem Zigarrenhändler
am Markt niedergelegt hat. Der Fremde zeigte sich gegen-
über dem Mädchen als „feiner Herr“ und meinte, daß er
die vergebenen Wege von ihr nicht umsonst verlangen
könne, gab 20 Mark Trinkgeld, überreichte eine Quit-
tung über 350 Mark und meinte, gegen Abgabe der
Quittung könnten die Zigarren am Markt in Empfang ge-
nommen werden. Dort angekommen bemerkte das Mäd-
chen und später auch der Zigarrenhändler daß sie einem
Schwindler ins Garn gelaufen waren, der sich inzwischen
mit der Straßenbahn entfernt hatte. – Aehnliche Schwin-
deleien sind vor einiger Zeit auch in verschiedenen bergi-
schen Gemeinden ausgeführt worden. Die Geschäftsleute
sollten trotz aller scheinbaren Vorteile, die der Schleich-
handel für sie bringt, etwas vorsichtiger sein.

20. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918

Ein Gräfrather Bauer hat heimlich zwei Rinder geschlachtet.

   Gräfrath. Geheimschlächterei aufgedeckt. Der Land-
wirt H. zu Ehren, der dieser Tage dabei erwischt wurde, als er
15 Zentner Hafer im Schleichhandel zu teuren Preisen an den
Händler K. in Solingen verkauft hatte, zeigte vor einiger Zeit an,
daß ihm zwei Kühe von der Weide gestohlen seien. Die Untersuchung
hat jetzt ergeben, daß die Kühe nicht gestohlen, sondern geschlachtet
wurden und daß das Fleisch zu hohen Preisen nach auswärts ge-
schafft wurde.

17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Der Leichlinger Bürgermeister über den Schleichhandel mit Milch.

   Leichlingen. Polizeiwidrig gut genährt. Eine
neue Bezeichnung für Hamster, die es verstehen, sich auch in der
Kriegszeit noch gut zu ernähren, wendet Bürgermeister Klein
in einer amtlichen Bekanntmachung an. Der Bürgermeister
hat Veranlassung, gegen den Schleichhandel mit Milch vorzu-
gehen. Er erinnert die Landwirte nachdrücklichst an ihre Ab-
lieferungspflicht und sagt dann zum Schlusse: „Wenn aber die
Milch immer noch im Schleichhandel verwuchert wird, und
dazu noch an Personen, die polizeiwidrig gut
ernährt aussehen, dann beklage sich niemand über un-
nötige Plackereien.“

7. August 1918

 

 

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1918

In Düsseldorf referierten auf einer Vertrauensmänner-Versammlung des Kartells der freien Gewerkschaften Vertreter des Kriegsernährungsamtes offen über die katastrophale Lebensmittelversorgung in Deutschland

   Aus dem weiteren Verbreitungsbezirk.
      Eine Vertrauensmänner-Versammlung
des Kartells der freien Gewerkschaften fand am Samstag den
3. August im Volkshause in Düsseldorf auf Veranlassung des
Kriegswirtschaftsamtes statt, in der die Herren Dr. Staudinger
und Rupprecht vom Kriegsernährungsamt über
   1. Grundsätze uns Organisation der Kriegsernährung,
   2. Stand und Aussichten der Ernährung
referierten. Der Vorsitzende Jantzen teilte einleitend mit, daß zu
dieser Versammlung die Polizeistunde auf 11½ Uhr festgesetzt sei. –
Als Vertreter des Generalkommandos waren anwesend die Herren
Rittmeister Meinecke und Leutnant Schriever, als Vertreter der könig-
lichen Regierung Düsseldorf Herr Regierungsrat König, die Stadt-
verwaltung war vertreten durch Herrn Beigeordneten Knoop und
drei Herren.

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17. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1918

Milde Strafen wegen Schleichhandel für eine Kriegerwitwe aus Solingen

   Solingen. Anerkannte Notlage. Die Kriegerwitwe
Sch. von hier, die drei Kinder zu versorgen hat, kaufte von einer
Eifelgängerin aus Wald einige Male ein Pfund Mehl, ein Viertel-
pfund Butter und einmal auch ein Pfund Fleisch für den eigenen
Haushalt. Dafür bekam sie von der Polizei einen Strafbefehl von
insgesamt 50 Mark. Da sie in beschränkten Verhältnissen lebt, rief
sie das Gericht an und erhob Einspruch gegen den Strafbefehl, der
ihr unangemessen hoch vorkam. Das Schöffengericht konnte sich der
Notlage der Frau nicht verschließen und hielt in Anbetracht der Ver-
hältnisse eine wesentlich geringere Strafe für ausreichend. Die
Strafe wurde von 50 Mark auf je 3 Mark für jeden einzelnen Fall,
also insgesamt auf 9 Mark Geldstrafe herabgesetzt.

17. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1918

Schwierigkeiten in der Lebensmittelversorgung im Landkreis Solingen

     Ersatz für Kartoffeln.
   Herr Landrat Lucas schreibt uns:
   Der Regierungspräsident hat zugestimmt, daß in dieser Woche
für fehlende Kartoffeln Nährmittel als Ersatz ausgegeben werden,
und zwar für je 1 Pfund Kartoffeln 100 Gramm Graupen. Dabei
wird als Höchstmenge pro Kopf und Woche mit 5 Pfund Kartoffeln
gerechnet. Voraussichtlich werden in den nächsten Wochen größere
Zufuhren von Kartoffeln zu erwarten sein. Das Wetter der letzten
Woche hat die Nachteile der vorhergegangenen einigermaßen wieder
ausgeglichen. Dies gilt auch für Gemüse, das durch die anhaltende
Kälte und Trockenheit so gut wie gar nicht gewachsen war.
   Für die Bevölkerung sind die vielen Ernährungsschwierigkeiten
sehr schmerzlich, dabei nimmt der Schleichhandel allenthalben über-
hand und ist vielfach nicht auszurotten. Der Allgemeinheit könnte
bedeutend mehr zugeführt werden, wenn der Schleichhandel gänzlich
ausgeschaltet würde. In etwa 14 Tagen dürfte die schwerste Zeit
überstanden sein und die Lebensmittelversorgung eine bessere werden.

13. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1918

Strenge polizeiliche Maßnahmen gegen Hamsterfahrer aus dem Bergischen Land drohen die Kreise Wesel und Rees an

               Strenge Kontrolle für die Aufkäufer.
   Wie der Landrat des Kreises Wesel der Solinger Poli-
zeiverwaltung mitteilt, hat er sich genötigt gesehen, scharfe
Maßnahmen gegen das Aufkäuferunwesen zu er-
greifen. Die Hamsterer und Aufkäufer, die aus dem Bergischen
den Niederrhein aufsuchen, um insbesondere Kartoffeln aufzu-
kaufen, gefährdeten die Erfüllung der Ablieferungspflicht des
Kreises und riefen zudem eine Unsicherheit hervor, die zu
energischen Maßregeln zwinge. Er habe die Gendarmen und
Polizeibeamten angewiesen, die Einreiseerlaubnisscheine für
das Sperrgebiet des Kreises Rees genau zu kontrollieren und
mit größter Strenge gegen alle Hamsterer und Aufkäufer vor-
zugehen. Er bitte, hiervon der Bevölkerung Mitteilung zu
machen.
   Der Kreis Rees sieht sich ebenfalls zu einer scharfen Be-
kämpfung des Schleichhandels gezwungen, der einen die Liefe-
rungspflichten des Kreises stark gefährdenden Umfang ange-
nommen hat. Die Einreiseerlaubnisscheine für das Sperrge-
biet des Kreises und die Hamsterer selbst werden streng kon-
trolliert und alle der Rationierung unterliegenden Lebens-
mittel usw. werden rücksichtslos fortgenommen. Da auch die
meisten anderen landwirtschaftlichen Kreise in ähnlicher Weise
sich gegen den Schleichhandel schützen, kann nur jedem
empfohlen werden, die Hamsterfahrten zu unterlassen, um nicht
unangenehm enttäuscht zu werden.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

Die Termine für die fleischlosen Wochen stehen fest. Es wird befürchtet, dass die Nachfrage nach Fleisch den Schleichhandel belebt und die Preise steigen lässt.

Hilden, 12. Juli. Fleischlose Wochen. Nach
einer Berliner Meldung sind folgende fleischlose Wochen
in den nächsten Monaten festgesetzt worden: 19. bis 25.
August, 9. bis 15. September, 29. September bis 6.
Oktober und 20. bis 27. Oktober. Die augenblickliche Ra-
tion von 250 Gramm Fleisch soll nur bis zur zweiten
Hälfte des August geliefert werden. Dann tritt die ange-
kündigte Herabsetzung auf 200 Gramm und zwar für
Städte mit über 100 000 Einwohnern in Kraft. Kleinere
Städte sollen noch weniger Fleisch erhalten. Die Einrich-
tung hat eine Schattenseite: Die Nachfrage nach Fleisch
im Schleichhandel wird sich beleben und die Preise werden
steigen.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1918

Das Versagen der Rationierung von Leder

              Der Schleichhandel mit Leder
   Bei keiner Gattung von Waren, die der Beschlagnahme
und Rationierung unterliegen, steht der Schleichhandel und
der Wucher in solcher Blüte, als es mit Leder der Fall ist.
Und das trotz der schärfsten Strafandrohungen in letzter
Zeit! Während auf der einen Seite das Leder so knapp ist,
daß nicht einmal die auf den Kopf festgesetzte und er
rechnete Menge geliefert werden kann, werden andererseits
unter der Hand Riesenmengen gehandelt. Natürlich zu den
schwindelhaftesten Preisen. 20 bis 30 Mark für ein Pfund ist
das Normale. Daß infolgedessen die Schuhreparaturen sich
gewaltig teuer stellen, ist selbstverständlich. Damit Hand in
Hand wächst die Not der minderbemittelten Volksschichten ins
Ungemessene. Das Uebel hat bereits einen solchen Charakter
angenommen, daß Gemeindeverwaltungen sich nichts dabei
denken, wenn sie auf dem nicht mehr ungewöhnlichen Wege
des Geheimhandels Leder einkaufen oder durch Innungen
und sonstige Mittelinstrumente einkaufen lassen. Um die Schuh
reparaturen ihrer Versorgungsberechtigten ermöglichen zu
können, sind die Kommunen wohl oder übel auf diesen Weg
angewiesen. Wie aber kommt es, fragen wir, daß die Ratio-
nierung vollkommen versagt, dagegen auf Schleichwegen solche
gewaltigen Mengen an Leder gehandelt werden können? Wo
steckt der Schwindel? Jede Stück Rindvieh muß bekanntlich
zum Schlachten an den Viehhandelsverband abgegeben
werden und die Häute unterliegen einer genauen Kontrolle.
Wie ist es möglich, daß solche Mengen verschwinden?
Durch die Geheimschlachtungen allein, die ebenfalls noch immer
gehandhabt werden, erklären sich die Berge von Schleich-
handelsleder nicht. Es ist nicht anders denkbar, als daß an
einem oder mehreren Punkten der Organisation für die Be-
schlagnahme, Bearbeitung und Aufstapelung Defekte vorhanden
sind, durch die die Häute hindurchspazieren. Es wird aber
höchste Zeit, daß hier gründlich nach dem Rechten gesehen wird.

10. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Juli 1918

Nochmalige Aufforderung zur Wollabgabe

Vermischtes.
Schleiden, 8. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wer seine Wolle noch nicht abgeliefert hat, muß dieses
nunmehr umgehend besorgen, da er sonst bei der bald
durch besondere Beauftragte der zuständigen Kriegs-
amtsstelle einsetzenden Revision sich Unannehmlichkeiten
aussetzt. Die Wolle kann beschlagnahmt werden, und
außerdem erfolgt bestimmte Bestrafung, besonders
wenn sich herausstellt, daß die Wolle entgegen den
Bestimmungen an Verbraucher abgegeben ist. Wegen
der Sammelstelle für den hiesigen Kreis verweisen
wir auf die Bekanntmachung in dieser Zeitung.

8. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1918

Kampf dem Schleichhandel: Keine Mitnahme von größeren Gepäckstücken in den Straßenbahnen im Landkreis Solingen mehr erlaubt

                    Bekanntmachung.
   In Anbetracht der Ueberhandnahme der Schleichversorgung, die
die geordnete Lebensmittelversorgung der Gesamtbevölkerung in Frage
stellt, soweit zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Verkehr, wird
das Mitnehmen von größeren Gepäckstücken wie Säcken, Körben und
derg[leichen], in denen sich Schleichwaren befinden, auf den Klein- und
Straßenbahnen streng verboten. Wer solche Waren mitbringt, hat
Zurückweisung von der Fahrt sowie Wegnahme der Waren zu ge-
wärtigen. Die Polizeibeamten sind angewiesen, diese Bekanntmachung
mit größtem Nachdruck durchzuführen. Die Bekanntmachung tritt
am 11. Juli in Kraft.
   Opladen, den 6. Juli 1918
                                                         Der Landrat: Lucas

28. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918

Ein kriegsversehrter Solinger Schleifer wurde wegen Schleichhandels zu einer Geldstrafe verurteilt.

   Solingen. Milde Richter fand der Schleifer Wilhelm G.
von hier. G., dem im Felde der linke Arm zerschossen worden ist, so
daß er seinem Berufe nicht mehr nachgehen kann, verlegte sich, um
leben zu können, auf den Schleichhandel. Er kaufte Schuhe, Herren-
kleider, Wäsche, Seife, Kaffee usw. an der Grenze auf und verkaufte
die Sachen mit mäßigem Aufschlag weiter. Dadurch verstieß er gegen
eine ganze Reihe von Kriegsgesetzen. Eines Tages wurde er abge-
faßt und es wurde eine größere Menge der erwähnten Waren in
seiner Wohnung beschlagnahmt. Das Schöffengericht hatte ihn zu
250 Mark Geldstrafe verurteilt, jedoch nicht auf Einziehung der be-
schlagnahmten Waren erkannt. Aus diesem letzteren Grunde hatte
der Amtsanwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Straf-
kammer in Elberfeld verwarf diesen Einspruch.

28. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918

Eine Entschließung gegen den Schleichhandel aus dem Ernährungsauschuss des Reichstages.

                         Gegen den Schleichhandel.
   Der Ernährungsausschuß des Reichstages nahm folgende Ent-
schließung gegen den Schleichhandel an: „Für die Er-
fassung der öffentlich bewirtschafteten Nahrungsmittel ist eine be-
sondere Bundesratsverordnung zu erlassen, der folgende Richtlinien
zugrunde liegen müssen: Oeffentlich bewirtschaftete Nahrungsmittel
dürfen vom Erzeuger nur an Reichs-, Staats-, Provinzial- oder
Gemeindebehörden geliefert werden, an andere Empfänger nur, so-
weit sie zur Annahme vom Kriegsernährungsamt ermächtigt sind;
die Absender öffentlich bewirtschafteter Nahrungsmittel sind ver-
pflichtet, alle Sendungen wahrheitsgetreu zu deklarieren; jeder ver-
botswidrige Transport solcher Sendungen verfällt dem Kriegs-
ernährungsamt; die Landesbehörden übernehmen die Verpflichtung
zur strengsten Durchführung dieser Vorschrift“.

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