Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1916
Das juristische Nachspiel einer Schlägerei in Wermelskirchen
Strafkammer Elberfeld
Mit Messern, Säbeln und Knüppeln
wurde in einer Schlägerei gearbeitet, die am 27. Februar nachts
in Wermelskirchen der Landwirt L. aus Solingen hervorrief.
Auf beiden Seiten gab es blutige Köpfe und andere, zum Teil
erhebliche Verletzungen, und das Blut floß, wie man zu sagen
pflegt, in Strömen. Einer der Beteiligten ließ auch eine Ohr-
muschel auf dem Kampfplatze. L. hatte mit seinen beiden
Söhnen, die im Felde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet
worden sind und Urlaub genommen hatten, einen Ausflug nach
Wermelskirchen gemacht. Auf dem Wege dorthin hatten sie
schon soviel Alkohol genossen, daß ihnen der Wirt H. in Wermels-
kirchen, bei dem sie einkehrten, Schnaps, den sie dort forderten,
verweigerte. Das kränkte die drei Solinger sehr, zumal andere
in der Wirtschaft anwesende Gäste, und besonders ein Garde-
jäger Schumacher, darüber anscheinend eine heimliche Freude
hatten. Schumacher muß dieser wohl besonders sichtbar Aus-
druck gegeben haben, denn die Solinger, voran der alte L.,
fielen über ihn her und schlugen ihn blutig. Der Wirt griff
sofort ein und setzte die Friedensstörer mit Hilfe der anderen
Gäste an die Luft. Weit entfernt, diese neue Kränkung ruhig
hinzunehmen, legten sich die Solinger auf die Lauer, um es den
anderen nach Wirtschaftsschluß draußen heimzuzahlen. Die
beiden Söhne des L. drangen dann mit blanken Seitengewehren
auf die Ahnungslosen ein, und der erste, der Metzger Fritz G.,
erhielt sofort einen wuchtigen Säbelhieb auf den Kopf und einen
Stich in die Seite, so daß er gleich darauf bewußtlos zu Boden
fiel. Trotzdem stürzte sich in seiner Wut auch noch der alte L.
auf ihn und schlug ihn mehrmals mit dem Stock auf den Kopf.
Auch die anderen Ueberfallenen trugen Verletzungen davon und,
da sie sich wehrten, nicht minder die drei Solinger. Als die
Ueberfallenen Hilfe bekamen, zogen die Angreifer es vor, im
Dunkel der Nacht zu verschwinden. Der schwerverletzte G.
wurde, nachdem man ihn erst nach Hause gebracht hatte, auf
Anordnung eines hinzugezogenen Arztes noch in derselben Nacht
ins Krankenhaus gebracht. Diese Schlägerei hatte zunächst ein
Nachspiel gegen den alten L. vor dem Schöffengericht in Wer-
melskirchen. Er wurde dort zu 3 Monaten Gefängnis verur-
teilt, legte gegen diese Entscheidung aber Berufung ein und
kam an der Strafkammer mit 100 Mark Geldbuße davon.
Seine beiden Söhne werden sich wahrscheinlich demnächst vor
dem Militärgericht zu verantworten haben.