20. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Februar 1918

Milde Strafe für einen gewalttätigen Straßenbahnkunden

               Kommt den Frauen zart entgegen!
   Der Arbeiter R. aus Gräfrath wollte eines Sonntags die Kreis-
bahn benutzen und hatte mehrere große Gepäckstücke bei sich. Eine
Schaffnerin verweigerte dem R. die Mitfahrt, weil Sonntags die
Fahrgäste kein Gepäck mitführen dürfen. Nach kurzem Wortwechsel
schlug R. die Schaffnerin ins Gesicht. Der Bureauvorsteher H. stellte
den R. entrüstet zur Rede und wurde von diesem dann ebenfalls miß-
handelt. R. gab an, auch geschlagen worden zu sein, er habe im
Kriege einen Kopfschuß erhalten und sei deswegen in einer Nerven-
heilanstalt gewesen. In der Erregung habe er sich hinreißen lassen,
die Schaffnerin zu schlagen. Das Gericht ließ mildernde Umstände
walten und verurteilte den Angeklagten zu insgesamt 26 Mark Geld-
strafe.

4. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1916

Schlägerei mit „angetrunkenen Rowdies“ in Ohligs

   Ohligs. Eine Keilerei. Gestern abend wurden
Straßenpassanten auf der Düsseldorferstraße von angetrunkenen
Rowdies angerempelt. Aus dem sich entspinnenden Wortgefecht
entwickelte sich bald eine solenne Keilerei, die größeren Umfang
annahm. Einige Kampfhähne wurden mehr oder weniger ver-
letzt. Der Polizei gelang es, die Hauptkrakeeler zu ermitteln.
Gegen sie wird strafrechtlich vorgegangen werden.

23. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1916

Das juristische Nachspiel einer Schlägerei in Wermelskirchen

                                Strafkammer Elberfeld
   Mit Messern, Säbeln und Knüppeln
wurde in einer Schlägerei gearbeitet, die am 27. Februar nachts
in Wermelskirchen der Landwirt L. aus Solingen hervorrief.
Auf beiden Seiten gab es blutige Köpfe und andere, zum Teil
erhebliche Verletzungen, und das Blut floß, wie man zu sagen
pflegt, in Strömen. Einer der Beteiligten ließ auch eine Ohr-
muschel auf dem Kampfplatze. L. hatte mit seinen beiden
Söhnen, die im Felde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet
worden sind und Urlaub genommen hatten, einen Ausflug nach
Wermelskirchen gemacht. Auf dem Wege dorthin hatten sie
schon soviel Alkohol genossen, daß ihnen der Wirt H. in Wermels-
kirchen, bei dem sie einkehrten, Schnaps, den sie dort forderten,
verweigerte. Das kränkte die drei Solinger sehr, zumal andere
in der Wirtschaft anwesende Gäste, und besonders ein Garde-
jäger Schumacher, darüber anscheinend eine heimliche Freude
hatten. Schumacher muß dieser wohl besonders sichtbar Aus-
druck gegeben haben, denn die Solinger, voran der alte L.,
fielen über ihn her und schlugen ihn blutig. Der Wirt griff
sofort ein und setzte die Friedensstörer mit Hilfe der anderen
Gäste an die Luft. Weit entfernt, diese neue Kränkung ruhig
hinzunehmen, legten sich die Solinger auf die Lauer, um es den
anderen nach Wirtschaftsschluß draußen heimzuzahlen. Die
beiden Söhne des L. drangen dann mit blanken Seitengewehren
auf die Ahnungslosen ein, und der erste, der Metzger Fritz G.,
erhielt sofort einen wuchtigen Säbelhieb auf den Kopf und einen
Stich in die Seite, so daß er gleich darauf bewußtlos zu Boden
fiel. Trotzdem stürzte sich in seiner Wut auch noch der alte L.
auf ihn und schlug ihn mehrmals mit dem Stock auf den Kopf.
Auch die anderen Ueberfallenen trugen Verletzungen davon und,
da sie sich wehrten, nicht minder die drei Solinger. Als die
Ueberfallenen Hilfe bekamen, zogen die Angreifer es vor, im
Dunkel der Nacht zu verschwinden. Der schwerverletzte G.
wurde, nachdem man ihn erst nach Hause gebracht hatte, auf
Anordnung eines hinzugezogenen Arztes noch in derselben Nacht
ins Krankenhaus gebracht. Diese Schlägerei hatte zunächst ein
Nachspiel gegen den alten L. vor dem Schöffengericht in Wer-
melskirchen. Er wurde dort zu 3 Monaten Gefängnis verur-
teilt, legte gegen diese Entscheidung aber Berufung ein und
kam an der Strafkammer mit 100 Mark Geldbuße davon.
Seine beiden Söhne werden sich wahrscheinlich demnächst vor
dem Militärgericht zu verantworten haben.

16. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1916

Höhscheider Soldat auf Heimaturlaub trinkt zu viel Alkohol, in seinem Rausch randaliert er, beschädigt eine Straßenbahn und verletzt danach einen Polizisten. Er wurde schließlich mit zwei Mitstreitern festgenommen.

  Höhscheid. Urlauber, hütet euch vor dem
Alkohol! Ein Vorgang, der sich hier abspielte, gibt zu
dieser Mahnung Anlaß. Der Urlauber kommt heim, trifft
Freunde und Bekannte und in der Freude des Wiedersehens
wird „einer“ getrunken. Durch den langen Aufenthalt im
Felde ist der Heimgekehrte den Alkoholwirkungen gegenüber
weniger widerstandsfähig und gerade der sonst mäßige Mann
hat leicht seinen Rausch weg. Die noch ungewohnten Verhält-
nisse bringen es dann häufig mit sich, daß sich Konflikte er-
geben und daß der Mann Ausschreitungen begeht. Er ver-
hunzt sich dann seinen Urlaub und hat sonstige Unannehmlich-
keiten. Ein solcher Pechvogel wurde hier dieser Tage von der
Beförderung mit der Straßenbahn ausgeschlossen und warf in
seiner Erregung eins der großen Wagenfenster ein. Er kam
dann noch mit einem Polizisten in Konflikt, wobei er sich in
seiner Erregung verleiten ließ, das Seitengewehr zu ziehen
und den Polizisten am Kopfe zu verletzen. Schließlich kamen
noch ein Gendarm und ein anderer Beamter hinzu, die dem
ersten Polizisten beistanden. Zivilisten, die den Krieger ins
Unrecht versetzt glaubten, nahmen dessen Partei und die saftigste
Balgerei war im Gange. Schließlich wurden der Soldat und
seine beiden Helfer verhaftet. Es ist zu wünschen, daß bei einer
gerichtlichen Verhandlung der Angelegenheit (die vielleicht zu
umgehen ist) alle mildernden Umstände möglichste Berücksichti-
gung finden.

21. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1915

Eine nächtliche Schlägerei unter Jugendlichen in Solingen

  Solingen. Kämpfe in der Schwertstraße.
Zwischen einigen jungen Burschen, die mit ihren Bräuten in
vorgerückter Abendstunde in den Anlagen an der Schwertstraße
saßen, und einigen anderen gleichaltrigen Leuten, die sich über
die Pärchen lustig machten, kam es in einer der letzten Nächte
zu einer Schlägerei. Die Gefährtinnen der streitbaren Männ-
lein standen ihren Begleitern tapfer bei, eine Waffenhilfe,
deren ehrenvolle Zeichen viele von der Gegenpartei in Gestalt
von ansehnlichen Kratzern mit von der Wahlstatt nahmen.
Ein schlimmeres Andenken an die Auseinandersetzung trug ein
Schleifer davon, den irgendein Heißsporn mit einem harten
Gegenstand, augenscheinlich einem Schlagring, bearbeitet hatte.

26. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1915

Sieben Arbeiter aus Wiesdorf wurden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt vom Kriegsgericht Köln verurteilt.

Wiesdorf. Vor dem Kriegsgericht. Sieben Ar-
beiter von hier im Alter von 19 bis 30 Jahren hatten sich vor
dem Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln wegen Wider-
standsleistung wider die Staatsgewalt zu verantworten. Von
einem von ihnen war ein anderer Arbeiter grundlos mißhandelt
worden, der polizeilichen Schutz anrief. Ein Polizeibeamter
forderte von dem Täter die Angabe seiner Personalien, die
dieser verweigerte. Darauf sollte der Täter zur Wache ge-
bracht werden, wobei er sich weigerte, nach dem Beamten
schlug und biß. Darauf zog der Beamte seinen Säbel und
schlug dem Arrestanten damit auf den Arm. Jener aber ergriff
die Waffe, suchte sie zu zerbrechen und schlug auf den Beamten
ein. Inzwischen hatten sich etwa 15 Burschen angesammelt,
aus deren Mitte der Ruf erscholl: „Schlagt die Schutzleute tot,
die gehören in den Schützengraben!“ Auch fiel ein Schuß und

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18. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. März 1915

Ein Bespiel aus Remscheid und Solingen zeigt, wie leicht sich mit der Vermittlung von Heeresaufträgen viel Geld verdienen läßt.

  Das Geld liegt auf der Straße!
So pflegen Schlaumeier zu sagen, deren Gewissen so weit
und so ledern ist, wie ihr Geldbeutel. Für diese Sorte Zeit-
genossen ist der Krieg eine glänzende Einnahmequelle.
Dafür ein Beispiel:
Eine kleine Schlägereifirma von hier hatte sich an die
Handelskammer gewandt, um eine Heereslieferung zu erhalten.
Aus Gründen, die in der Betriebseinrichtung liegen, wurde
die Bitte abgelehnt. Mehr Glück hatte eine Rasiermesser-
schlägerei in Remscheids Nähe. Sie erhielt einen Auftrag zur
Lieferung von 900 000 Stück Hufstollen, trotzdem auch sie die
Arbeit nicht selbst machen wollte oder konnte. Die besagte
Solinger Schlägereifirma, die arbeiten wollte, erhielt
nun von der schlaueren Remscheider Firma, die den Auftrag
auf die Hufstollen ergattert hatte, diese Lieferung übertragen.
Mehr taten die Geschäftsleute in Remscheid in der Sache nicht.
Aus Gründen, die in diesem Zusammenhang nicht interessieren,
lieferte die Solinger Schlägerei nicht, worauf sie von der
Remscheider Firma auf Zahlung von elftausendsieben-
hundert Mark verklagt wurde, als Ersatz für den der
Remscheider Firma entgangenen sicheren Verdienst. Die
Firma behält sich die Erhöhung ihrer Ansprüche noch für den
Fall vor, daß die Heeresverwaltung, die vom Vertrag zurück-
trat, von ihr Schadenersatz verlangt.
Wage nun niemand zu fragen, daß der Firma in Rem-
scheids Nähe das Vaterland nicht teuer sei. Sie erhält einen
Auftrag, gibt ihn weiter und verdient 11 700 Mark!
Nach den wirtschaftlichen und auch nach den moralischen
Grundsätzen des bestehenden Produktionssytems ist dieses Geld
natürlich ehrlich verdient, und wir haben auch gar nicht die
Absicht, den ,,Verdienst‘‘ als schlecht zu bezeichnen. Lediglich
des Kontrastes wegen, der darin liegt, daß ein Arbeiter
zehn harte Jahre fronden muß, um einen Lohn
zu erzielen, den ein anderer mit dem Schreiben von paar
Briefen erreichen kann, wollen wir diesen Einzelfall heraus-
stellen. Das Geld liegt, wie gesagt, auf der Straße, man muß
nur verstehen, es aufzuheben.