3. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Veterinärwesen“ 1910-1934, B 80, Bl. 29

Clemens Grommes teilt dem Sieglarer Bürgermeisteramt das Ergebnis der Fleischbeschau bei einem Jungrind mit. Bürgermeister Johann Lindlau leitet dies
an die Polizei weiter.

                                                            Müllekoven den 3. 10. 18
                                                                [Eingangsstempel]

Betriff Schlachtvieh und
Fleischbeschau an einem Nothgeschlach-
teten Jungrind[…]

No. I 3841 [Sieglar] 7. X. 18.
I. Polizeibüro zur Kenntnis.
II. Z. d. A.      d. [Bürgermeister]
[Lindlau]

Abtlg. VI Kenntnis gen.
[…] 8/10.18.

An
das Bürgermeisteramt
in
Sieglar

[25 – 8]

Gestern habe ich die Schlachtvieh[-]
beschau, an einem schwarz weißen 3 ½ [Monate]
alten Jungrinde vorgenommen.
Daßelbe war seid einigen Tagen krank
hatte aufgetriebenen Leib, stöhnte und
Krampfanfälle, so das ich Darmenzün-
dung vermuthete folge deßen das
Schlachten veranlaßt.
Die Fleischbeschau ergab, das Darm
und Bauchfell stark entzünd[et] und
sich schon jaugige, stinkende Flüß-
igkeit in der Bauchhöhle angesam-
melt hat, so das ich jaugige Blut-
vergiftung an nehmen mußte und
das Fleisch beanstanden und ver-
nichtet werden mußte.

Cl.[emens] Grommes

29. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juni 1918

Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Schlachtviehverkäufen

Schlachtviehaufbringung.
Vom 1. Juli 1918 ab ist der Handelsmann Josef
Haas aus Schleiden zum Vertauensmann des
Rheinischen Viehhandelsverband für Groß- und Klein-
vieh für den Kreis Schleiden ernannt.
Höherer Weisung über die Einführung des im
vaterländischen Interesse liegenden bargeldlosen Zah-
lungsverkehrs entsprechend, wird vom 1. Juli 1918
ab bei der Schlachtviehlieferung das angelieferte Vieh
seitens des Vertrauensmannes nicht mehr bar an die
Händler bezahlt. Die Händler haben sich vielmehr
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26. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Juni 1918

Bekanntmachung bezüglich der Schlachtviehversicherung

Vermischtes.
Schleiden, 24. Juni. Der Rheinische Vieh-

handelsverband teilt mit, unter der Firma Westdeutsche
Schlachtviehversicherung, G. m. b. H. sei ein Unter-
nehmen gegründet worden, dessen Geschäftsbetrieb sich
auf die Versicherung des Schlachtviehs der Rhein-
provinz gegen Schadenfälle erstrecken solle, die infolge
gesetzlicher Gewährmängel aber sonstiger Beanstandung
von Fleischteilen nach der Schlachtung eintreten. Das
neue Unternehmen wolle die verfügbaren Überschüsse
der Rheinprovinz erhalten und sie öffentlichen Zwecken
dienstbar machen. Bedacht werden sollen die an der
Schlachtviehversicherung beteiligten Kreise, nämlich die
Landwirtschaft, die Viehhändler und Fleischer; die
Landwirtschaft in ihren Bestrebungen von allgemeinem
volkswirtschaftlichem Interesse, Berufsorganisationen
der Viehhändler und Fleischer, zwecks Unterstützung
solcher Existenzen, die der Krieg vernichtet habe.

25. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Mai 1918

Ausschluss einer Metzgerei in Nettersheim von Schlachtvieh

Bekanntmachung.
Ich habe die Ehefrau Jean Pütz in Nettersheim
wegen der in ihrer Metzgerei vorgekommenen Unregel-
mäßigkeiten von der Zuteilung von Schlachtvieh bis
auf weiteres ausgeschlossen.
Schleiden, den 16. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.

4. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Juli 1917

Restriktionen für die Milchviehhalter im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Die außergewöhnliche Maßnahmen zur Versorgung

der Bevölkerung mit Fleisch für die nächsten 3
Monate bedingen einen großen Eingriff in die Milch-
viehbestände. Bei der Auswahl des zur Schlachtung
gelangenden Viehs soll darauf Rücksicht genommen
werden, daß hauptsächlich das für die Milchproduktion
nicht in Frage kommende Vieh abgeliefert wird, da-
gegen das reichlich milchgebende Vieh nach Möglichkeit
erhalten bleibt. Es wird hierbei darauf aufmerk-
sam gemacht, daß diejenigen Kuhhalter, die bisher
ihren Verpflichtungen auf dem Gebiete der Milch-
und Butterablieferung nur mangelhaft nachge-
kommen sind, bei der Viehablieferung stärker
herangezogen werden können, als diejenigen, die
ihre Pflicht erfüllt haben. Der Kreis Schleiden

gehört bedauerlicherweise zu den Kommunalverbänden,
in denen die Kuhhalter ihrer Butterablieferungspflicht
in sehr mangelhafter Weise nachkommen. Auf An-
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10. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. November 1916

Eine angenehme Nachricht: Die Stadt Solingen kann die Fleischrationen etwas erhöhen

   Solingen. Erhöhung der Fleischration. Der
vermehrte Auftrieb an Schlachtvieh ermöglicht der Stadt
Solingen für die nächste Zeit, die wöchentliche Fleischration
etwas zu erhöhen. Diese Woche werden auf den Kopf der
Bevölkerung 150 Gramm Rindfleisch und 75 Gramm Fleisch-
waren, darunter 50 Gramm Bratwurst, zur Ausgabe gelangen.
Der Preis beträgt 2,80 Mark fürs Pfund für alle Stücke und
3,10 Mark für Filet.

5. Juni 1916

5.6. Vohwinkel 1.

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger von Elberfeld-Barmen von 5.6.1916

Abgabe von Schlachtrindern aus dem Kreis Mettmann

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches.
Vohwinkel, 4. Juni. Nachdem der Oberpräsident
die Umlegung des Bedarfs an Schlachtvieh auf die Kom-
munalverbände angeordnet hat, ist bestimmt, daß der
Kreis Mettmann wöchentlich 20 Stück Schlachtrin-
der aus den Beständen seines Bezirks aufzubrin-
gen und an die vom Viehandelsverbande anzugebende
Adresse abzusenden hat. Um von der Enteignungsbefug-
nis möglichst geringen Gebrauch zu machen, fordert der
Vorsitzende des Kreisausschusses die Viehbesitzer des
Kreises, die Schlachtrinder besitzen, auf, solche bei dem
Vertrauensmann, Viehhändler Bremkamp-Vohwinkel,
jede Woche bis zum Sonntagabend zum Verkauf anzu-
melden.

23. Dezember 1915

1915-12-23-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Dezember 1915

Tierschutz um 1915. Über die Fütterung von Käfigvögeln und im freien lebenden Vögel, sowie die Haltung von Hunden und Pferden

Hilden, 23. Dez. Der Vorstand des hiesigen Tierschutzvereins beschäftigte sich in seiner gestern abgehaltenen Vorstandssitzung mit der Winterfütterung der Singvögel. Die so sehr beliebten Futterringe sind in diesem Jahre im Handel nicht zu erhalten. Dazu kommt noch, daß die sämtlichen ölhaltigen Sämerein vom Staat beschlagnahmt sind und nur ganz geringe Mengen als Vogelfutter freigegeben werden können. Wenn nun die Käfigvögel nicht leiden sollen, müssen die im Freien lebenden Sänger auf andere Weise vor Not geschützt werden. Da ist es Pflicht einer jeden Familie mitzuhelfen. Bei jedem Hause ist ein Platz von Schnee rein zu halten. Dort wird das Spülwasser, das immer noch Speisereste enthält, ausgeschüttet. Dorthin werden auch trockene Brotkrümchen, Sonnenblumenkerne, Ueberreste gekochter Kartoffeln, nicht rein abgelöste Knochen und sonstige Speisereste getragen. Bei den Hausschlachtungen der Schweine, beim Schlachten von Kaninchen oder Geflügel gibt es immer Kadaverabfälle, die man nicht vergraben soll, sondern in Bäume oder Sträucher hängen; sie werden von den überaus nützlichen Meisen gern verzehrt. „Weitere Besprechungen aus dem Gebiete des Tierschutzes betrafen die Haltung des Hundes und des Pferdes. Die Durchhaltung des treuen Wächters des Hauses, des Hundes, ist sehr schwer. Eins der angenehmsten Futtermittel, Hundekuchen, kann nicht mehr hergestellt werden. Stößt so die Ernährung des Hundes auf Schwierigkeiten, so können wir ihm doch sein Los in soweit erleichtern, als wir ihm wenigstens eine dichte Hütte mit einem recht warmen Strohlager geben. Dem Kettenhund schenke man ferner täglich eine kurze Zeit die Freiheit, daß er sich die überaus notwendige Bewegung verschaffen kann. Sehr harte Tage haben bei der vorgeschriebenen geringen Hafermenge auch die Pferde. Hier sehe man das Nichtkönnen nicht als Störrigkeit an, wie es immer noch vorkommt. Reichliche, warme Streu, fleißiges Putzen und nur ihrer Kraft entsprechende Anforderungen werden wesentlich dazu beitragen, sie bei guter Gesundheit zu erhalten. Als eine besondere Tierquälerei ist es zu betrachten, wenn den Tieren am frühen Morgen das den Frost ausgesetzt gewesene eiserne Gebiß ohne vorherige gründliche Abreibung in den Mund gelegt wird. Kommt bei Glatteis ein Pferd zu Fall, so halte man ihm den Kopf fest, löse ihm das Geschirr und schiebe unter die Füße alte Decken oder Säcke.

3. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Februar 1915

Die ministerielle Empfehlung an Bevölkerung und Stadtverwaltungen, Vorräte in Dauerfleischwaren anzulegen, führen auf den Viehmärkten der Region zu gestiegenen Schlachtviehpreisen. Die „Bergische Arbeiterstimme“ befürchtet auch für die Zukunft weitere Preissteigerungen und fordert deshalb das behördliche Eingreifen und die Enteignung von Schlachtvieh zu festgesetzten Höchstpreisen.

            Dauerfleisch und Viehpreise.
   Den Stadtgemeinden wie dem Publikum ist bekanntlich vom
Minister empfohlen worden, Dauerfleischwaren einzulegen, und
allenthalben sind derartige Ankäufe vorgenommen oder in die Wege
geleitet worden. Die erhöhte Nachfrage hat nun ein starkes An-
ziehen der Viehpreise im Gefolge gehabt. Auf dem
Elberfelder Viehmarkt ist der Preis für Schweine am
Montag gegenüber der Vorwoche um 5-8 Pf[enni]g pro Pfund Schlacht-
gewicht gestiegen, und es wurden für vollfleischige Schweine von
80 bis 120 Kilogramm 90 bis 92 Mark für 50 Kilogramm, für voll-
fleischige Tiere von 120 bis 150 Kilogramm sogar 93 bis 94 Mark und für
Fettschweine über 150 Kilogramm sogar 95 bis 96 Mark bezahlt.
Ebenso sind die Preise für Großvieh um 2 bis 8 Pf[enni]g angezogen,
und vollfleischige Rinder höchsten Schlachtwertes notieren mit 105
bis 108 Mark für 50 Kilogramm Schlachtgewicht. Die Preise für
Kälber bleiben bei feinsten Mastkälbern mit 85 bis 96 Mark un-
verändert, stiegen bei mittleren Mast- und besten Saugkälbern aber
um 2 bis 8 Mark pro 50 Kilogramm auf 70 bis 75 Mark. Dabei
war der Auftrieb an Schweinen und Großvieh stärker als in der
Woche zuvor, nur Kälber wurden in geringerer Zahl angeboten.
Insgesamt standen hier 552 Stück Großvieh (gegen 427 am
25. Januar), 3118 Schweine (gegen 3092) und 297 Kälber (gegen
373) zum Verkauf. Weiterlesen

22. September 1914

1914 09 22-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 22. September 1914

Die Zeitung empfiehlt die Herstellung von “Dauerware” durch die Metzger, aufgrund der niedrigen Preise für Schlachtvieh.

Hilden, 22. Sept. Da infolge starken Viehangebotes (teilweise hervorgerufen durch die überaus hohen Futtermilchpreise) verhältnismäßig niedrige Preise für Schlachtvieh bestehen, späterhin aber leicht eine Fleischkalamität eintreten kann, so ist dringend zu empfehlen, daß die Metzgereien jetzt recht viel Dauerware herstellen.